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Doppelbürger

Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt eingebürgerten Personen die Doppelbürgerschaft, also die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Trotzdem kann der freiwillige Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zum Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, sofern die Gesetzgebung des Herkunftsstaates dies vorsieht. Zusätzliche Informationen sind bei den Schweizer Vertretungen erhältlich. Verbindliche Auskünfte darüber können aber nur die Behörden des Herkunftsstaates erteilen.

Bei allfälligen Anfragen über den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts sind die schweizerischen Behörden in der Regel angehalten, den ausländischen Behörden Auskunft zu geben.

Bitte beachten Sie auch die Informationen für Doppelbürger zum Militärdienst.

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