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Steuern

Ist ein Schweizer im Ausland wohnhaft, untersteht er grundsätzlich den steuerrechtlichen Bestimmungen seines Aufenthaltslands, in dem er auch seine Steuern zu entrichten hat.

In bestimmten Fällen bleibt er jedoch in beschränktem Umfang weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig. Dies ist der Fall, wenn er in der Schweiz Liegenschaften besitzt. Diese sowie die damit verbundenen Erträge werden in der Schweiz besteuert. Dasselbe gilt für Wertpapiere oder wenn die betreffende Person in der Schweiz gelegentlich eine Erwerbstätigkeit ausübt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Doppelbesteuerungs­abkommen abgeschlossen. In diesen ist festgelegt, welcher Staat für welche Steuer zuständig ist. Mit diesen Abkommen soll verhindert werden, dass ein Steuerpflichtiger die gleiche Steuer in mehreren Ländern entrichten muss.

Für Auskünfte zum internationalen Steuerrecht steht Ihnen das Kontaktformular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung. Fragen zu Doppelbesteuerung sind an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) zu richten.

Weitere Informationen:

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