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Versicherungsanbieter mit internationalen Lösungen

Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht das Krankenversicherungs-Obligatorium grundsätzlich nur für Personen mit Domizil in der Schweiz vor.

Die Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA bringen nur für im EU-/EFTA-Raum wohnhafte Rentner:innen, Grenzgänger:innen und Bezüger:innen von schweizerischen Arbeitslosentaggeldern gewisse Veränderungen.

Für alle anderen Schweizerbürger:innen mit Wohnsitz im Ausland, gibt es nach wie vor kaum gesetzliche Grundlagen, um von schweizerischen Krankenversicherern eine Deckung zu bekommen. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, Produkte für Auslandschweizer:innen anzubieten.

Wir empfehlen Ihnen, direkt mit Ihrer Krankenkasse abzusprechen, ob Sie versichert bleiben können.

Im Falle einer negativen Antwort, können wir Ihnen folgende Adressen empfehlen:

SWICA bietet als einzige der uns bekannten Schweizer Krankenkassen Versicherungslösungen ohne vorgängige Gesundheitskontrolle und ohne Vorbehalte für Auslandschweizer:innen an. Informieren Sie sich bitte direkt über nachfolgende Kontaktangaben:

SWICA Krankenversicherung AG
Römerstrasse 38
CH-8401 Winterthur
Tel. +41 52 244 22 33
www.swica.ch

 

 

Auch unsere Partnerversicherungen bieten Lösungen für Auslandschweizer:innen an. Für eine konkrete Offerte, setzen Sie sich bitte über nachfolgende Kontaktangaben direkt mit diesen in Verbindung:

ASN Advisory Services Network AG
Internationale Krankenversicherungen
Bederstrasse 51, Postfach 1585
CH-8027 Zürich
Tel. +41 43 399 89 89
www.asn.ch / info@asn.ch

International Health Plan
der CSS Versicherung AG
Postfach 2568
CH-6002 Luzern
Tel. +41 58 277 16 87
www.css.ch/ihp

Eine Auswahl weiterer Versicherungsanbieter:innen, welche Sie für Offerten kontaktieren können, erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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