Menu
stage img

Gesuch zum Abstimmen

Um ihre politische Rechte auszuüben, müssen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Stimmregister eingetragen sein.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können nicht automatisch an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, sondern müssen dazu das Formular «Gesuch zur Ausübung der politischen Rechte» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausfüllen.

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die schweizerische Vertretung, bei der Sie angemeldet sind. Lesen Sie auch das Merkblatt des EDA zur Anmeldung der politischen Rechte.

Versand des Stimmmaterials

Die Stimmgemeinde stellt den Stimmberechtigten das amtliche Stimmmaterial auf direktem Postweg an seine oder ihre Wohnadresse im Ausland zu, das heisst ohne Einschaltung der Schweizer Vertretung. Die Stimmbürgerin oder der Stimmbürger seinerseits muss die Stimmzettel auf eigene Kosten an die Stimmgemeinde zurücksenden. Da die Eidgenossenschaft nicht für das gute Funktionieren der ausländischen Post verantwortlich gemacht werden kann, trägt jede Auslandschweizerin und jeder Auslandschweizer das Risiko einer verspäteten Ankunft des Stimmmaterials im Ausland sowie des Stimmzettels in der Stimmgemeinde selbst.

Befinden Sie sich während Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz, so können Sie Ihre Stimme auch in der Schweiz brieflich oder sogar persönlich in Ihrer Stimmgemeinde an der Urne abgeben. Wollen Sie Ihr Material zusätzlich auch noch persönlich abholen, so steht Ihnen auch diese Möglichkeit offen. Sie sollten dies aber frühzeitig (mindestens sechs Wochen vor dem nächsten Urnengang) Ihrer Stimmgemeinde schriftlich mitteilen.

Was Sie bei Versandproblemen oder der zu späten Zustellung der Unterlagen unternehmen können, erfahren Sie auf unserer Seite Probleme beim Abstimmen

Weitere Informationen:

top