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Schweizer Bürgerrecht

Wie kann ich Schweizerin oder Schweizer werden oder bleiben?

Solche und ähnliche Fragen werden auf Bundesebene im Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG) geregelt. Entsprechende Informationsblätter stehen Ihnen bei Schweizer Botschaften und Konsulaten sowie bei der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA zur Verfügung.

Innerhalb dieser Rubrik finden Sie nähere Angaben zu Schweizerin/Schweizer durch Geburt, wenn entweder Vater oder Mutter die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, in welchen Fällen ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden kann und wann eine Wiedereinbürgerung möglich ist. Ebenfalls finden Sie Angaben dazu, wie und wann es möglich ist, das Schweizer Bürgerrecht durch Heirat zu erlangen und eine kurze Information, wie die Schweiz zum Doppelbürgerrecht steht.

Weitere Informationen zum Schweizer Bürgerrecht und der Einbürgerung erhalten Sie ausserdem beim Staatssekretariat für Migration (SEM):

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