Freiwilliger Militärdienst in der Schweiz
Einschränkend muss allerdings festgehalten werden, dass nicht jeder Auslandschweizer, der dies will, zur RS aufgeboten werden kann. Erste Voraussetzung dafür ist nämlich, dass er nicht auch Bürger seines Wohnsitzstaates ist (allerdings kann er auch die Absicht bekunden, zu gegebener Zeit das Bürgerrecht des ausländischen Wohnsitzstaates auszuschlagen). Aufgeboten werden können Doppelbürger hingegen dann, wenn sie nicht in ihrer zweiten Heimat, sondern in einem Drittstaat wohnen.
Weiter wird vorausgesetzt, dass der künftige Rekrut eine der schweizerischen Landessprachen beherrscht und nicht wegen strafbaren Handlungen im Aufenthaltsland verurteilt wurde.
Auslandschweizer, die freiwillig die RS absolvieren wollen, melden sich bei der zuständigen schweizerischen Vertretung. Die Aushebung findet grundsätzlich im 19. Altersjahr nach einem besonderen Verfahren statt, kann jedoch ohne weiteres vorgezogen werden (ab Volljährigkeit). Es ist in jedem Fall zu empfehlen, frühzeitig mit der zuständigen Vertretung Kontakt aufzunehmen. Das Dienstbüchlein wird durch die Behörden in der Schweiz ausgestellt.
Die Bundesverwaltung erstattet die Reisekosten aus dem Ausland 1x pro Weg.
Die Auslandschweizer-Organisation, SwissCommunity, vermittelt Gastfamilien für Auslandschweizer Rekruten. Kontaktperson: Marie Bloch, youth@swisscommunity.org, Tel. +41 (0) 31 356 61 00.
Hinweis: Militärdienst in fremden Armeen
Laut Artikel 94 des Schweizerischen Militärstrafgesetzes wird mit Gefängnis bestraft, wer ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt.
Straflos bleibt dagegen der Doppelbürger, der im Staat seiner zweiten Staatsangehörigkeit Militärdienst leistet, wenn er dort auch seinen Wohnsitz hat.