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Hilfe im Ausland

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit ein Gesuch um finanzielle Unterstützung zu stellen.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten können, haben die Möglichkeit, über ihre schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizer (SAS) einzureichen.

Auf der Seite der Sektion SAS der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie Informationen zu den Hilfsmöglichkeiten. Diese richten sich nach dem 4. Kapitel (Art. 22 – 37) des Ausland­schweizer­gesetzes (ASG).

Gesuchformulare auf der Webseite des EDA

Rückkehrhilfe in die Schweiz

In gewissen Notsituationen kann auch ein Gesuch um Rückkehrhilfe in die Schweiz gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des EDA.

Wohltätige Schweizer Gesellschaften

In mehreren Ländern bestehen wohltätige Schweizer Gesellschaften, die Mitbürgerinnen und Mitbürger unterstützen, welche sich in fi­nan­ziellen Schwierigkeiten befinden. In der Liste der Schweizer Ve­rei­ne im Ausland finden Sie dazu einige Adressen. SwissCommunity, die bisherige Auslandschweizer-Organisation, verfügt ausserdem über weitere Adressen.

Hier finden Sie eine Übersicht von Stiftungen und Fonds zur Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, für welche die Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, die Sekretariatsarbeiten ausübt.

E.O. Kilcher Fonds

Der E.O. Kilcher Fonds, welcher der «Stiftung für die Auslandschweizer» (SAS) angeschlossen ist, verfolgt grundsätzlich drei verschiedene Zwecke. Für jeden der verfolgten Zwecke gibt es eine andere Art von Mitteln und sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung anders.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kilcher Fonds.

Heinrich-Huber-Fonds

Hilfe für Schweizerbürger und deren Angehörige in Übersee (insbesondere in Malaya, Ostasien und anderen Übersee Staaten).

Dieser Fond gewährt eine individuelle finanzielle Überbrückung von Notlagen, eine Unterstützung an bedürftige Rückwanderer oder Ausbildungsbeiträge für die Erstausbildung von Nachkommen von Überseern, meist in Form von Stipendien. Es handelt sich um ein Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen. Die Unterstützung ist in der Regel einmalig.

Fonds für katastrophengeschädigte Auslandschweizer

Dieser Fonds unterstützt Auslandschweizerinnen und Aulsandschweizer, die von einer Naturkatastrophe betroffen wurden und eine Soforthilfe in ihrer Wahlheimat benötigen. 

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