
Hilfe im Ausland
Auslandschweizer:innen haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit ein Gesuch um finanzielle Unterstützung zu stellen.
Sozialhilfe für Auslandschweizer (SAS)
Auslandschweizer:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten können, haben die Möglichkeit, über ihre schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizer (SAS) einzureichen.
Auf der Seite der Sektion SAS der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie Informationen zu den Hilfsmöglichkeiten. Diese richten sich nach dem 4. Kapitel (Art. 22 – 37) des Auslandschweizergesetzes (ASG).
Rückkehrhilfe in die Schweiz
In gewissen Notsituationen kann auch ein Gesuch um Rückkehrhilfe in die Schweiz gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des EDA.
Wohltätige Schweizer Gesellschaften
In mehreren Ländern bestehen wohltätige Schweizer Gesellschaften, die Mitbürger:innen unterstützen, welche sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. In der Liste der Schweizer Vereine im Ausland finden Sie dazu einige Adressen. SwissCommunity, die bisherige Auslandschweizer-Organisation, verfügt ausserdem über weitere Adressen.
Stiftung für die Auslandschweizer (SAS)
Präsident: Jean-Pierre F. Stern
Mitglieder im Stiftungsrat: Derrick Widmer, Alain Philipp Meyer, Ariane Rustichelli, Mario Robert Engeler
Sekretariat: Auslandschweizer-Organisation (ASO)
Angegliederte Fonds:
E.O. Kilcher Fonds
Der E.O. Kilcher Fonds verfolgt grundsätzlich drei verschiedene Zwecke. Für jeden der verfolgten Zwecke gibt es eine andere Art von Mitteln und sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung anders.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kilcher Fonds.
Zweck: Förderung der Ausbildung junger Auslandschweiz erinnen und Auslandschweiz er in der Schweiz
- Einsatz der Gelder: Ausbildungsbeiträge an Auslandschweizer Jugendliche, die in der Schweiz studieren, meistens in Form von Darlehen.
- Bedingungen: Bedingt eine anerkannte Ausbildungsstätte in der Schweiz, Alter der Jugendlichen muss zwischen 15 und 25 Jahren sein, die Eltern haben Wohnsitz im Ausland und können selber nicht für die ganzen Schulgelder aufkommen, die Stipendien sind im Prinzip subsidiär zu den Stipendien des Heimatkantons
- Vorgehen: Das Antragsformular muss bei educationsuisse verlangt werden.
Zweck: Starthilfe für Rückwanderer zur Überbrückung von Notlagen und zum Aufbau einer neuen Existenz
- Einsatz der Gelder: Individuelle Hilfe, zur Förderung der Integration in die Schweiz z. B. für Sprachkurs, Computerkurs Möbel oder Kleider.
- Bedingungen: Antragsteller müssen bereits zurück in CH sein, jedoch nicht länger als ein Jahr, die Unterstützung ist subsidiär zur Sozialhilfe oder zum Arbeitslosengeld, einmaliges zinsloses Darlehen
- Vorgehen: Das Antragsformular muss bei der ASO direkt angefordert werden. Ausgefüllt an diese retourniert, wird es zusammen mit den notwendigen Belegen begutachtet.
Zweck: Ermöglichung einer Reise in die Schweiz für übermittelte, ältere Auslandschweizer
- Einsatz der Gelder: Hierbei soll unbemittelten, älteren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern eine Reise in die Schweiz mittels einer einmaligen finanziellen Unterstützung ermöglicht werden.
- Bedingungen: Als Voraussetzung muss bereits ein gewisses Alter vorliegen und die Person kann die Reise nicht aus eignen Mitteln finanzieren.
- Vorgehen: Anfragen um Unterstützungsgesuche sind an den Rechtsdienst der Auslandschweizer-Organisation zu richten, welcher die Gesuche an die zuständigen Personen weiterleitet. Das nötige Antragsformular kann bei der ASO direkt angefordert werden und ist ausgefüllt zusammen mit den notwendigen Belegen an diese zu retournieren.
Hans-Freiburghaus-Fonds
- Zweck: Mittel zur Förderung der Ausbildung junger Auslandschweiz erinnen und Auslandschweiz er sowie Beiträge für die Beratungsarbeit von educationsuisse.
- Einsatz der Gelder: Unterstützungsbeiträge und Stipendien an Jugendliche, die eine Berufslehre oder Ausbildung absolvieren.
- Bedingungen: Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen.
- Vorgehen: Das Antragsformular ist bei educationsuisse zu beantragen.
Heinrich-Huber-Fonds
- Zweck: Hilfe für Schweizerbürger und Angehörige in Übersee (insbesondere in Malaya, Ostasien u.a. Überseestaaten)
- Einsatz der Gelder: Individuelle finanzielle Hilfe zur Überbrückung von Notlagen, Unterstützung an bedürftige Rückwanderer, Ausbildungsbeiträge für die Erstausbildung von Nachkommen von Überseern, meist in Form von Stipendien
- Bedingungen: Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen, Unterstützung in der Regel einmalig
- Vorgehen: Gesuche sind an die ASO bzw. an educationsuisse zu richten
Fonds für katastrophengeschädigte Auslandschweizer (Schnyder von Wartensee)
- Zweck: Dieser Fonds unterstützt Auslandschweizer:innen, die von einer Naturkatastrophe betroffen wurden und eine Soforthilfe in ihrer Wahlheimat benötigen.
- Einsatz der Gelder: Beitrag für den privaten Wiederaufbau (keine Unterstützung für den Wideraufbau von gewerblichen Einrichtungen, ausgenommen wenn die Existenz unmittelbar dadurch bedroht ist).
- Bedingungen: Subsidiär zur Hilfe im Land • Nur Schadenfälle aus Naturkatastrophen • Die Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.
- Vorgehen: Bei Unwettern und Katastrophen, schickt die ASO den CHVertretungen eine Mitteilung, um auf die Stiftung hinzuweisen. Diese leitet allfällige Anträge an die ASO weiter.
Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG
Präsident: Rafael Chocomeli
Mitglieder im Stiftungsrat: Dora Magdalena Schär-Born, Heinrich Schellenberg, Ariane Rustichelli
Sekretariat: Auslandschweizer-Organisation (ASO)
- Zweck: Finanzielle Beiträge an Argentinienschweizer, welche ohne eigenes Verschulden in wirtschaftliche Not geraten sind und im Existenzminimum leben.
- Einsatz der Gelder: Zuschüsse im Sinne von Überbrückungshilfen für notwendige Investitionen wie Reparatur Hausdach, Rollstuhl, Werkzeuge /Geräte und Huertas, Gemüsebepflanzung Vorgehen, sowie für Schweizer Institutionen und Bildungsbeiträge
- Bedingungen: Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen
- Vorgehen: Konsule und Konsularagenten können Gesuche entgegennehmen und dem Stiftungsrat unterbreiten. Dieser entscheidet immer gesamthaft.
Zur Geltendmachung von Hilfsleistungen von den diversen Fonds oder den Leistungen der Oeschger-Hintermann Stiftung ist das Einreichen eines Gesuches notwendig. Dieses Gesuch wird von den zuständigen Personen geprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung.
Das Gesuch kann in allen Fällen an folgende Kontaktperson bei der ASO eingereicht werden: Ursula Schindler, schindler@swisscommunity.org, +41 31 356 61 00