
Hilfe im Ausland
Unter gewissen Voraussetzungen können Auslandschweizer:innen finanzielle Unterstützung beantragen. Es besteht kein Anspruch auf Hilfeleistung, Gesuche werden von Fall zu Fall geprüft.
Sozial- und Rückkehrhilfe
Auslandschweizer:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten können, haben die Möglichkeit, über ihre schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizer (SAS) einzureichen. Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem 4. Kapitel (Art. 22 – 37) des Auslandschweizergesetzes (ASG).
In gewissen Notsituationen kann auch ein Gesuch um Rückkehrhilfe in die Schweiz gestellt werden: Merkblatt SAS - Rückkehr in die Heimat
Wohltätige Schweizer Gesellschaften
In einigen Ländern bestehen wohltätige Schweizer Gesellschaften, die Mitbürger:innen unterstützen, welche sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Die Schweizer Vertretung vor Ort kann Sie darüber informieren, ob es solche Wohltätigkeitsvereine in Ihrer Region gibt.
Stiftung für die Auslandschweizer (SAS)
Präsident: Jean-Pierre F. Stern
Mitglieder im Stiftungsrat: Derrick Widmer, Alain Philipp Meyer, Ariane Rustichelli, Mario Robert Engeler
Sekretariat: Auslandschweizer-Organisation (ASO)
Die Stiftung für Auslandschweizer (SAS) hat vier angegliederte Fonds:
E.O. Kilcher Fonds
Der E.O. Kilcher Fonds verfolgt grundsätzlich drei verschiedene Zwecke.
Erster Zweck: Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Schweiz
- Einsatz der Gelder: Ausbildungsbeiträge an Auslandschweizer Jugendliche, die in der Schweiz studieren, meistens in Form von Darlehen.
- Bedingungen: Bedingt eine anerkannte Ausbildungsstätte in der Schweiz, Alter der Jugendlichen muss zwischen 15 und 25 Jahren sein, die Eltern haben Wohnsitz im Ausland und können selber nicht für die ganzen Schulgelder aufkommen, die Stipendien sind im Prinzip subsidiär zu den Stipendien des Heimatkantons.
- Vorgehen: Unsere Partnerorganisation educationssuisse ist zuständig für die Anfragen von Ausbildungsbeiträgen. Das Antragsformular muss hier verlangt werden: info@educationsuisse.ch
Zweiter Zweck: Starthilfe für Rückwanderer zur Überbrückung in Notlagen
- Einsatz der Gelder: Für Sprachkurs, Berufsintegrationskurs, Anschaffung von Möbel oder Kleider.
- Bedingungen: Subsidiär zur Sozialhilfe des Wohnortes
- Vorgehen: Der Rechtsdienst der ASO prüft die Anfragen und versendet bei Zutreffen der Bedingungen ein Antragsformular. Anfragen an: info@swisscommunity.org
Weitere eher seltene Vergabemöglichkeit: Wenn eine ältere Person noch nie oder Jahrzehnte lang nicht mehr in der Schweiz war und ein letztes Mal Verwandte oder Bekannte besuchen möchte.
- Einsatz der Gelder: Hierbei soll unbemittelten, älteren Auslandschweizerinnen und -schweizern eine Reise in die Schweiz mittels einer einmaligen finanziellen Unterstützung ermöglicht werden.
- Bedingungen: Als Voraussetzung muss ein fortgeschrittenes Alter vorliegen und die Person war noch nie in der Schweiz oder sehr lange nicht mehr und kann die Reise nicht aus eignen Mitteln finanzieren. Die Prüfung des Gesuchs erfolgt in Rücksprache mit der zuständigen Schweizer Vertretung.
- Vorgehen: Der Rechtsdienst der ASO prüft die Anfragen und versendet bei Zutreffen der Bedingungen ein Antragsformular. Anfragen an: info@swisscommunity.org
Hans-Freiburghaus-Fonds
Zweck: Mittel zur Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Beiträge für die Beratungsarbeit von educationsuisse.
- Einsatz der Gelder: Unterstützungsbeiträge und Stipendien an Jugendliche, die eine Berufslehre oder Ausbildung absolvieren.
- Bedingungen: Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen.
- Vorgehen: Unsere Partnerorganisation educationssuisse ist zuständig für die Anfragen von Ausbildungsbeiträgen. Das Antragsformular muss hier verlangt werden: info@educationsuisse.ch
Heinrich-Huber-Fonds
Der Heinrich-Huber-Fonds verfolgt grundsätzlich zwei Zwecke:
Erster Zweck: Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Schweiz
- Einsatz der Gelder: Ausbildungsbeiträge an Auslandschweizer Jugendliche, die in der Schweiz studieren, meistens in Form von Darlehen.
- Bedingungen: Bedingt eine anerkannte Ausbildungsstätte in der Schweiz, Alter der Jugendlichen muss zwischen 15 und 25 Jahren sein, die Eltern haben Wohnsitz im Ausland und können selber nicht für die ganzen Schulgelder aufkommen, die Stipendien sind im Prinzip subsidiär zu den Stipendien des Heimatkantons
- Vorgehen: Unsere Partnerorganisation educationssuisse ist zuständig für die Anfragen von Ausbildungsbeiträgen. Das Antragsformular muss bei educationsuisse verlangt werden: info@educationsuisse.ch
Zweiter Zweck: Hilfe für Schweizerbürger und Angehörige in Notsituationen in Übersee
- Einsatz der Gelder: Individuelle finanzielle Hilfe zur Überbrückung von Notlagen, in Zusammenarbeit mit der Sektion Sozialhilfe für Auslandschweizer des EDA
- Bedingungen: Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen, Unterstützung in der Regel einmalig.
- Vorgehen: Anfragen können an den Rechtsdienst der ASO gestellt werden: info@swisscommunity.org
Fonds für katastrophengeschädigte Auslandschweizer (Schnyder von Wartensee)
Zweck: Dieser Fonds unterstützt Auslandschweizer:innen, die von einer Naturkatastrophe betroffen wurden und eine Soforthilfe in ihrer Wahlheimat benötigen
- Einsatz der Gelder: Beitrag für den privaten Wiederaufbau (keine Unterstützung für den Wideraufbau von gewerblichen Einrichtungen, ausgenommen wenn die Existenz unmittelbar dadurch bedroht ist).
- Bedingungen: Subsidiär zur Hilfe im Land, nur Schadenfälle aus Naturkatastrophen, die Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.
- Vorgehen: Der Rechtsdienst der ASO prüft die Anfragen und versendet bei Zutreffen der Bedingungen ein Antragsformular. Der Antrag ist bei der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen. Anfragen an: info@swisscommunity.org
Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG
Präsident: Rafael Chocomeli
Mitglieder im Stiftungsrat: Dora Magdalena Schär-Born, Heinrich Schellenberg, Ariane Rustichelli
Sekretariat: Auslandschweizer-Organisation (ASO)
Zweck: Finanzielle Beiträge an Argentinienschweizer/Argentinienschweizerinnen, welche ohne eigenes Verschulden in wirtschaftliche Not geraten sind und im Existenzminimum leben.
- Einsatz der Gelder: Beiträge für die Anschaffung von Rollstühlen, Geh-Hilfen, Prothesen etc., finanzielle Unterstützung für chirurgische Eingriffe, Zahnbehandlungen, Nähatelier, Werkstatt, Huertas; Unterstützung für Schweizervereine im Sinne von Beiträgen welche der Gemeinschaft zugute kommen ("Beiträge an Projekte zur Entwicklung und Förderung von Schweizer Gemeinschaften"), Ausbildungszulagen, Zusatzstipendien in Form von Beiträgen an die Lebenshaltungskosten am Studienort, Gebühren usw., Beiträge an den Erwerb von Unterrichtsmaterialien.
- Bedingungen: Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen
- Vorgehen: Antragsformulare können beim Rechtsdienst der ASO oder beim Schweizer Konsulat in Buenos Aires angefordert und eingereicht werden. Anfragen an: Ursula Schindler (Rechtsdienst ASO), schindler@swisscommunity.org oder Schweizer Konsulat Buenos Aires, buenosaires@eda.admin.ch