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2. Säule

In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) für Arbeitnehmende obligatorisch und für Selbständigerwerbende freiwillig.

Im Ausland sind Sie in der Regel dem Sozialversicherungssystem Ihres Wohnsitzstaates angeschlossen, was eine Weiterversicherung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz grundsätzlich ausschliesst. Nur unter gewissen Voraussetzungen ist eine freiwillige Versicherung möglich.

In der Schweiz wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ihr erworbener, «gesparter» Vorsorgeschutz in Form einer Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Als Auslandschweizerin und Auslandschweizer haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Freizügigkeitsguthaben entweder mittels Spareinlagen oder einer Freizügigkeitspolice bei einer Bank oder Versicherung oder der Auffangeinrichtung BVG zu deponieren.

Bei der 2. Säule bestehen Unterschiede je nach Wohnsitz, die wir auf den folgenden Seiten näher erläutern:

Weitere Informationen:

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