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Politische Rechte

Die politischen Rechte in der Schweiz umfassen zum einen die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen und zum anderen die Mitwirkung bei Volksinitiativen, Referenden und Petitionen.

Diese Rechte stehen auch allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zu. Weiter steht ihnen neben dem soeben ausgeführten aktiven Wahlrecht auch das passive Wahlrecht zu. Dies bedeutet, dass sich eine Auslandschweizerin oder ein Auslandschweizer auch für die Wahlen in den Nationalrat und Ständerat sowie in den Bundesrat sowie an das Bundesgericht aufstellen lassen kann. Diese politischen Rechte sind durch das Auslandschweizergesetz sichergestellt.

Wahlen und Abstimmen

Alle bei einer schweizerischen Vertretung registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich für die Ausübung ihrer politischen Rechte anmelden. Füllen Sie dazu dieses Gesuchsformular aus und schicken Sie es der für Sie zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu. Bitte beachten Sie auch die kantonalen Besonderheiten.

Falls Sie während Ihrem Auslandsaufenthalt umziehen, dürfen Sie nicht vergessen, dies Ihrer Schweizer Vertretung zu melden, auch wenn Sie innerhalb des gleichen Konsularkreises bleiben. Die Konsularkreise und die zuständigen Schweizer Vertretungen sind auf der Webseite des EDA ersichtlich (Länderauswahl mit Titel Schweizer Vertretungen im Ausland).

Weitere Informationen:

Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt per Briefpost, ebenso ihr Rückversand in die Schweiz. Ein Abstimmen per E-Voting ist zurzeit nicht bzw. nicht mehr möglich.

Was Sie bei Versandproblemen oder der zu späten Zustellung der Unterlagen unternehmen können, erfahren Sie auf unserer Seite Probleme beim Abstimmen.

Volksinitiativen, Referenden und Petitionen

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können das Material direkt beim betreffenden Initiativ- oder Referendumskomitee anfordern und unterzeichnen.

Erklärung der politischen Rechte auf ch.ch

Stimmgemeinde

Als Stimmgemeinde gilt die letzte Wohnsitzgemeinde in der Schweiz. Schweizerbürger, welche nie in der Schweiz gelebt haben, stimmen in ihrer Heimatgemeinde ab.

Doppelbürger

Die Tatsache, ob jemand Doppelbürger ist oder nicht, hat in der Schweiz keinen Einfluss auf das Stimm- und Wahlrecht. Allerdings möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass in gewissen Staaten die Teilnahme an ausländischen Wahlen und Abstimmungen den Verlust der Staatsbürgerschaft dieses Staats nach sich zieht. Diesbezüglich können Sie sich bei Ihrer lokalen Schweizer Vertretung informieren.

Weitere Informationen:

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