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Legate & Erbschaften

Setzen Sie mit Ihrer Erbschaft ein Zeichen für die nächste Generation und wirken Sie nachhaltig an einer bleibenden Zukunft mit!

Warum muss gerade ich ein Testament verfassen?

Wer ein Testament schreibt, muss noch lange nicht mit dem Leben abgeschlossen haben. Ein Testament schafft Klarheit – für Ihre Angehörigen und für das, was Ihnen am Herzen liegt. Es bringt Ihre persönliche Lebensphilosophie, Ihre Wertvorstellungen und Ihre Gefühle zum Ausdruck. Und es ermöglicht, dass Ihre Erbschaft in Ihrem Sinne verteilt wird.

Mit einem Testament hinterlassen Sie Spuren: indem Sie ein Anliegen auch über Ihr Leben hinaus unterstützen – etwa durch ein Legat zugunsten einer Stiftung, die Ihre Werte weiterträgt. 

Ohne Testament greift, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation, die gesetzliche Erbfolge – oft anders, als Sie es sich wünschen.

Wie wird ein Testament verfasst?

In der Schweiz gibt es zwei Varianten, um ein Testament rechtsgültig zu erstellen. 

Das öffentliche Testament wird von einer Urkundsperson (Notar oder Beamter) verfasst und in Gegenwart von zwei Zeugen unterzeichnet. Es wird meist dann erstellt, wenn der Erblasser nicht mehr schreiben kann oder will oder wenn komplexe Nachlässe im Spiel sind.

Das eigenhändige Testament wird vom Erblasser handschriftlich verfasst, mit Einschluss von Jahr, Monat, Tag und Unterschrift. Die Unterschrift muss den Erblasser ohne Zweifel identifizieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vor- und Nachnamen bei der Unterschrift hinzuschreiben.

Welche Grundregeln werden bei einer Erbschaft angewendet?

Grundsätzlich bestimmt das Recht des Wohnsitzstaates, welches Recht auf den Nachlass angewendet wird. Das bedeutet, dass eventuell auch andere Bestimmungen für die Verfassung eines Testaments gelten als diejenigen, welche oben erwähnt wurden. 

Sie haben jedoch die Möglichkeit, per Testament Ihren Nachlass dem Schweizer Recht zu unterstellen. Allerdings wird diese Art von Klausel nicht immer vom Wohnsitzstaat anerkannt. Informieren Sie sich zuvor in Ihrem Wohnsitzland, um zu erfahren, ob die Möglichkeit besteht, Ihren Nachlass dem Schweizer Recht zu unterstellen.

Hinweis: Im Allgemeinen ist es nicht möglich, den Nachlass einer Immobilie, welche ausserhalb der Schweiz liegt, dem Schweizer Recht zu unterstellen.

Wichtige Informationen zum Schweizer Erbrecht: www.ch.ch/de/erbschaft

Warum es sinnvoll ist, Nonprofit-Organisationen zu unterstützen

Immer mehr Menschen entscheiden sich, in ihrem Testament auch eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen. So können sie ihren Nachlass gezielt für ein nachhaltiges und sinnstiftendes Anliegen einsetzen.

Gerade dort, wo staatliche Hilfe an Grenzen stösst, leisten Organisationen wie die Auslandschweizer-Organisation (ASO) einen entscheidenden Beitrag. Damit diese Arbeit auch in Zukunft möglich bleibt, sind wir und auch andere NGOs auf Spenden und Legate angewiesen.

Wie finanziert sich die Auslandschweizer-Organisation – und wofür setzt sie ihre Mittel ein?

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist eine unabhängige, politisch und konfessionell neutrale NGO. Finanziert wird sie durch Partnerschaften mit Unternehmen, eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund sowie durch Spenden und Legate. Details dazu finden Sie im aktuellen Jahresbericht.

Der Hauptsitz der Auslandschweizer-Organisation in Bern.

Ihre Mission sind die Verteidigung und die Vertretung der Interessen der Schweizer:innen im Ausland sowie auf höchster politischer Ebene in Bundesbern, wo sie als Sprachrohr für die Fünfte Schweiz gilt.

Sie bildet ein unabhängiges Kompetenzzentrum für die Beratung und die Information der über 800 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer, welche über 11 % der Schweizer Bürger:innen ausmachen.

Ein besonderes Engagement gilt der jungen Generation: Die Jugendlager der ASO ermöglichen vielen Jugendlichen unvergessliche Erlebnisse in der Heimat – oft zum ersten Mal.

Damit die ASO auch künftig für Auslandschweizer:innen weltweit da sein kann, ist sie auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wie können Sie die ASO und ihre Projekte begünstigen?

1. Legat (Vermächtnis)

Mit einem Legat (Vermächtnis) können Sie der ASO entweder einen festen Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte hinterlassen (zum Beispiel Immobilien, Kunstwerke usw.). Ein Legat wird immer vor der Erbteilung ausgerichtet.

2. Erbeinsetzung

Mit einer Erbschaft können Sie die ASO als Miterbin für einen bestimmten Teil des Nachlasses einsetzen. In der Regel verwalten die Erben die Erbschaft, sind für die Erbteilung und auch für die Ausrichtung von Legaten verantwortlich, sofern kein Willensvollstrecker eingesetzt wurde.

3. Versicherungsbegünstigung

Mit einer Begünstigung aus einer Versicherung überlassen Sie der ASO einen Teil Ihrer Vorsorge-, Todesfall- oder Rentenversicherung. Dies können Sie bei jeder bestehenden Versicherung entsprechend veranlassen. Wir empfehlen, den Begünstigten direkt zu informieren (z. B. mit Kopie), da die Versicherung keine Benachrichtigungspflicht hat.

4. Schenkung oder Schenkungsversprechen

Mit einer Schenkung oder einem Schenkungsversprechen können Sie der ASO zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme zukommen lassen. Dies kann bereits zu Lebzeiten geschehen. Den Schenkungsbetrag können Sie teilweise von Ihrem steuerbaren Vermögen in der Schweiz abziehen.
Die ASO wird die Erbschaft gemäss dem Willen des Erblassers vollumfänglich für die Auslandschweizerinnen und -schweizer oder ein spezifisches Projekt einsetzen.

Eine Planung ist wichtig und schafft Klarheit!

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig einen Überblick über das eigene Vermögen zu verschaffen und zu überlegen, wem Sie welche Vermögenswerte zukommen lassen möchten.

Wenn Sie im Ausland leben, sollten Sie zudem abklären, welche erbrechtlichen Vorschriften in Ihrem Wohnsitzland gelten. Hier empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson.

Möchten Sie die Auslandschweizer-Organisation in Ihrem Testament berücksichtigen, informieren wir Sie gerne ausführlicher. Auf Wunsch stellen wir auch den Kontakt zu einer erfahrenen Fachperson aus unserem Netzwerk her – beispielsweise zu einer Anwältin oder einem Anwalt für internationales Erbrecht.

Wir freuen uns, Sie bei einer unverbindlichen Erstabklärung zu unterstützen und Ihre Fragen in einem vertraulichen Gespräch zu klären.

Ihre Ansprechperson

Rebekka Theiler Ruf

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+41 31 356 61 12
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