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Online-Petition E-Voting

Elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) fordert Bundesrat und Parlament auf, bis 2021 die elektronische Stimmabgabe allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zugänglich zu machen.

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist eine im Jahr 1916 gegründete privatrechtliche Stiftung, welche die Interessen der 751'800 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Stand beim Einreichen der Petition) in der Schweiz vertritt. Sie lancierte eine Petition, die die Einführung der elektronischen Stimmabgabe für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bis 2021 fordert. Da die Wahlunterlagen häufig zu spät eintreffen, können die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oft nicht an den Abstimmungen und Wahlen teilnehmen.
 
Diese Petition zielte darauf ab, den 172'100 in ein Wahlregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizern weltweit die Ausübung ihrer politischen Rechte zu ermöglichen.
 
Die ASO strebte weltweit 10'000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition an. Die Petition konnte bis zum 28. November 2018 unterzeichnet werden und wurde am 30. November 2018 bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Ziel der Petition

Den stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit geben, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen bzw. ihre politischen Rechte wahrzunehmen, die sie aufgrund von zu spät eintreffenden Unterlagen oftmals nicht ausüben können. 172'100 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer waren am 4.3.2018 in einem Stimmregister eingetragen, was der Wählerschaft des Kantons Thurgau entspricht.

Ausgangslage der Petition

Die elektronische Stimmabgabe ist ein wichtiger Abstimmungskanal für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Diese Abstimmungsmöglichkeit wurde bei der Lancierung der Petition in 9 Kantonen angeboten (AG, BE, BS, FR, GE, LU, NE, SG und ab Herbst 2018 TG). GL und GR planten die Wiedereinführung der elektronischen Stimmabgabe im Jahr 2019 bzw. 2020. 172 100 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer waren am 4.3.2018 in einem Stimmregister eingetragen, was der Wählerschaft des Kantons Thurgau entspricht. In der Praxis jedoch können etliche unter ihnen ihre politischen Rechte nicht wahrnehmen, weil die Wahlunterlagen zu spät eintreffen, um an Abstimmung oder Wahlen teilnehmen zu können. Die elektronische Stimmabgabe ist für diesen Personenkreis daher unerlässlich.
 
Auf politischer Ebene nimmt die Zahl der parlamentarischen Vorstösse gegen die elektronische Stimmabgabe zu. Im Vordergrund steht dabei die Frage der Fälschungssicherheit, die auch für die ASO von grösster Bedeutung ist. Zudem ist eine Volksinitiative gegen die elektronische Stimmabgabe geplant. Einige dieser parlamentarischen Vorstösse sehen Ausnahmen vor, damit die Auslandschweizer elektronisch abstimmen können. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Kantone nicht unbedingt bereit sein werden, in ein System zu investieren, das ausschliesslich den Auslandschweizern vorbehalten ist.
 
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die ASO mittels einer Petition ein starkes Signal zugunsten von E-Voting gesetzt hat.

Begründung der Petition

  • Heute werden Wahlen und Abstimmungen verfälscht, weil zahlreiche stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wegen zu langen Postwegen daran nicht teilnehmen können. Das muss korrigiert werden. Die technischen Mittel stehen mit dem E-Voting zur Verfügung. Wir fordern ihre Anwendung.
  •  E-Voting ergänzt die Briefwahl, die für im Ausland lebende Wahl- und Abstimmungsberechtigte oft nicht funktioniert.
  • Es ermöglicht allen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von ihrem Wohnsitzland aktiv am politischen Leben unseres Landes teilzunehmen.
  • Es unterstützt die Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer und fördert die Verbindung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zu ihrer Heimat.
  • E-Voting bedeutet für die Gemeinden und die Kantone eine erhebliche Vereinfachung und Rationalisierung. Die Auszählung der Stimmen ist automatisiert, und die Verwendung der Ergebnisse erfolgt schneller und ist weniger kompliziert. Seit der Lancierung von E-Voting im Jahr 2003 ist dieser Stimmkanal bei eidgenössischen Abstimmungen mehr als 200 Mal von 14 Kantonen getestet worden.
  • Bei den eidgenössischen Wahlen der Jahre 2011 und 2015 testeten vier Kantone die elektronische Stimmabgabe. Alle Tests waren überzeugend.
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