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Anerkennung durch den ASR

Möchten Sie Ihren Verein durch den Auslandschweizerrat (ASR) anerkennen lassen und damit dem Netzwerk der Fünften Schweiz beitreten?

Die Anerkennung durch den ASR bietet Ihrer Institution die Möglichkeit, an den Wahlen einer Delegierten oder eines Delegierten Ihres Wohnlandes für den Auslandschweizerrat teilzunehmen. Auch profitieren Sie von regelmässigen Informationen durch SwissCommunity, der bisherigen Auslandschweizer-Organisation. Die Anerkennung ist kostenlos.

In den Richtlinien zur Anerkennung von Schweizervereinen und Dachorganisationen im Ausland finden Sie eine Auflistung der Voraussetzungen zur Anerkennung. Wir laden Sie freundlich dazu ein, das Bewerbungsformular auszufüllen und dieses zusammen mit den Statuten Ihres Vereins an uns zu übermitteln.

Hinweis: Falls in Ihrem Land eine Dachorganisation besteht, muss sich Ihr Verein zuerst von dieser anerkennen lassen. In diesem Fall bitten wir Sie, das Bewerbungsformular an die Dachorganisation zu senden.

Anerkennung als assoziierter Verein

Falls nicht alle Richtlinien für eine Anerkennung erfüllt werden können, gibt es die Möglichkeit zur Anerkennung als assoziierter Verein.

In diesem Rahmen können Organisationen anerkannt werden, deren Tätigkeit auf die Erhaltung und Stärkung der Beziehungen zur Schweiz ausgerichtet ist, die jedoch nicht allen festgelegten Bedingungen der Richtlinien entsprechen. Die assoziierten Vereine haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die anerkannten Vereine, mit Ausnahme des Rechts, Kandidierende für die Wahl des Auslandschweizerrates vorzuschlagen und die Mitglieder des Rates zu wählen.

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