Menu

Banken und bankähnliche Dienstleistungen

Seit mehreren Jahren ist der Zugang zu Schweizer Bankdienstleistungen aus dem Ausland zunehmend Restriktionen ausgesetzt. Der Grund liegt in Rechtsnormen der jeweiligen Länder, welche den Marktzugang auswärtiger Finanzdienstleister einschränken.

Zusätzlich verunmöglichen internationale Sanktionen gegen bestimmte Länder (siehe Länderliste des Seco) die Erbringung von Finanzdienstleistungen aus der Schweiz, auch z.B. Online-Banking. Weiter verlangt das schweizerische Aufsichtsrecht aufgrund internationaler Standards von Schweizer Banken bei jeder Kundenbeziehung die Berücksichtigung des Länderrisikos auch unter dem Gesichtspunkt der Geldwäscherei- oder Korruptions­tendenz. Dies führt zur Anwendung einer sogenannt erhöhten Sorgfaltspflicht, was wiederum für dort domizilierte Kunden starke Einschränkungen zur Folge haben kann. Schliesslich haben sich Schweizer Banken aufgrund der durch die Regelungsdichte ansteigenden Compliance-Kosten zu einer Konzentration des Angebots auf jene Märkte entschlossen, in denen die Kundenbasis noch als betriebswirtschaftlich tragfähig beurteilt werden kann.

Die Auslandschweizer-Organisation, SwissCommunity, setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung dieser Situation ein, so z.B. mit verschiedenen Vorstössen im National- und Ständerat, durch direkte Gespräche mit Banken sowie Kontakten zu Branchen­verbänden und den Bundesbehörden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Banken» innerhalb der politischen Themen.

Banken für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Die positive Erkenntnis aus all diesen Bemühungen ist: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus zahlreichen Domizilländern können bei mehreren Schweizer Banken Bankbeziehungen unterhalten.

Auf den nachfolgenden Seiten sind Banken mit ihren Kontaktdaten bzw. Angebotskonditionen aufgeführt, die Bankbeziehungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer führen. Die dort enthaltenen Informationen wurden uns direkt von den Banken mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor ihrem Wegzug ins Ausland Gespräche mit Ihrer Bank führen und die Angebotsmöglichkeiten für ihr neues Domizilland abklären. Die meisten Institute unterscheiden auch zwischen bestehenden Kundenbeziehungen und Neukunden. Auch wird zur Kontoeröffnung ein persönliches Erscheinen vor Ort in der Schweiz gefordert.

Die Auslandschweizer-Organisation hat Partnerschaften mit der BCGE Genfer Kantonalbank und der ZKB Zürcher Kantonalbank abgeschlossen, die sich bemühen, ähnliche (wenn auch nicht identische) Bedingungen für Inland- und Auslandschweizer anzubieten.

News-Beitrag: Neue Partnerschaft zwischen der Ausland­schwei­zer-Organisation und der Zürcher Kantonalbank (30. Januar 2023)

Bankenombudsmann

Bei Differenzen mit Ihrer Bank ist immer zuerst das gemeinsame Gespräch zu suchen. Wer trotz Reklamation keine für ihn oder sie befriedigende Lösung findet, kann sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Ein Schlichtungsverfahren ist für Bankkunden kostenlos. Diese unabhängige Institution steht allen Bankkunden offen, auch Bankkunden aus dem Ausland.

top