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Schweizer Parlament vor wegweisenden EU-Entscheiden
17.07.2026 – Theodora Peter
Die Schweiz hat sich auf ein neues Vertragspaket mit der Europäischen Union (EU) geeinigt. Nun befasst sich das Bundesparlament mit dem über 1000 Seiten umfassenden Vertragswerk – bevor das Stimmvolk das letzte Wort haben wird. Nachfolgend ein Überblick über zentrale und strittige Fragen.
Weshalb braucht es diese Verträge überhaupt?
Die bisherigen Verträge mit der EU (Bilaterale I und II) sind über 20 Jahre alt. Der Bundesrat will mit dem neuen Paket den bilateralen Weg festigen und ausbauen. Er spricht deshalb von den Bilateralen III. Kernstück bleibt die hindernisfreie Beteiligung am EU-Binnenmarkt, dem für die Schweizer Wirtschaft wichtigsten Handelsplatz. Dazu gehört unter anderem die Weiterführung der Personenfreizügigkeit: Sie gibt der Bevölkerung das Recht, in einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraumes zu arbeiten und zu leben.
Worum geht es im neuen Vertragspaket?
Das Paket enthält zwei Teile: «Stabilisierung» und «Weiterentwicklung». Im ersten Teil geht es um eine Erneuerung der fünf bisherigen Abkommen zu Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaft und zur gegenseitigen Anerkennung von Produktestandards. Der zweite Teil («Weiterentwicklung») enthält drei neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aus Sicht der EU kann das Vertragswerk nur als Ganzes ratifiziert werden – und nicht nachträglich aufgetrennt werden. Das Parlament könnte trotzdem entscheiden, das Mammutpaket in zwei Etappen an die Urne zu bringen.
Die Beratungen dürften sich bis ins Jahr 2027 hineinziehen. Der Urnengang findet möglicherweise erst im Jahre 2028 statt.
Wo liegen die grössten Knackpunkte?
Für Kontroversen sorgen institutionelle Fragen wie die Übernahme von EU-Recht sowie das Vorgehen im Konfliktfall. Bei den Abkommen, die den europäischen Binnenmarkt betreffen, muss die Schweiz jeweils neue EU-Regeln übernehmen. Man spricht dabei von einer «dynamischen Rechtsübernahme», wie sie bereits heute beim Schengener Grenzabkommen gilt. Neu erhält die Schweiz das Recht auf eine informelle Mitsprache bei der Entwicklung dieser Regeln. Die Schweiz kann eine Übernahme im Einzelfall gänzlich ablehnen, muss aber mit Gegenmassnahmen aus Brüssel rechnen. Ein weiterer Knackpunkt ist das Vorgehen im Konfliktfall: Streiten sich Bern und Brüssel darüber, wie ein Abkommen zu interpretieren ist, kommt ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht zum Zug. Geht es dabei um die Auslegung von EU-Recht, zieht das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bei, der innerhalb der Union über die einheitliche Auslegung von EU-Recht wacht. Der Bundesrat betont, dass der EU-Gerichtshof nicht über den konkreten Streitfall entscheidet und auch nicht von sich aus in ein Schiedsgerichtsverfahren eingreifen kann.
Wie positionieren sich die Parteien?
Als einzige Bundesratspartei stellt sich die SVP fundamental gegen das neue Vertragspaket. Die nationalkonservative Partei warnt vor «fremden Richtern» und sieht die Souveränität der Schweiz in Gefahr. Die übrigen Regierungsparteien SP, FDP und Mitte sowie die Grünen und die Grünliberalen stehen grundsätzlich hinter dem neuen Vertragspaket. Auch die Gewerkschaften sind dafür, sofern das Parlament die vorgesehenen Massnahmen zum Lohnschutz verabschiedet. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse wiederum erachtet das Vertragspaket als unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Inwiefern betreffen die Verträge die Fünfte Schweiz?
Für die rund 540 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer, die derzeit in einem europäischen Land leben, ändert sich grundsätzlich nichts. Betroffen sind hingegen künftige Generationen von Schweizerinnen und Schweizern, die von der Personenfreizügigkeit profitieren möchten, um in ein EU-Land auszuwandern. Zu den Vorteilen des freien Personenverkehrs zählen auch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen oder die Koordination der Sozialversicherungssysteme.
Kann die Schweiz die Zuwanderung einseitig begrenzen?
Grundsätzlich dürfen Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten im Rahmen des freien Personenverkehrs in der Schweiz eine Stelle antreten, studieren und wohnen. Doch hat sich der Bundesrat im Vertragspaket eine sogenannte Schutzklausel ausbedungen. Demnach könnte die Schweiz bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» die Handbremse ziehen. Sie müsste aber damit rechnen, dass die EU mit Gegenmassnahmen reagiert – zum Beispiel, indem sie ihrerseits die Zuwanderung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern einschränkt.
Wann entscheidet das Stimmvolk über das EU-Vertragspaket?
Zunächst beugen sich National- und Ständerat über das Paket, voraussichtlich ab dieser Herbstsession. Das umfangreiche und komplexe Vertragswerk ist eines der grössten Geschäfte der letzten Jahre. Im Rahmen der Ratifizierung muss das Parlament 36 Gesetze anpassen und drei neue Gesetze schaffen. Die Beratungen dürften sich deshalb bis ins Jahr 2027 hineinziehen. Der Urnengang findet möglicherweise erst im Jahre 2028 statt. Noch offen ist, ob ein einfaches Volksmehr, also die Mehrheit der stimmenden Bevölkerung, genügt, oder ob zusätzlich eine Mehrheit der Kantone zustimmen soll (Ständemehr). Der Abstimmungsmodus ist höchst umstritten und politisch brisant.
Weshalb wird das Ständemehr zur Schlüsselfrage?
Die Hürde für eine Zustimmung wird höher, wenn auch eine Mehrheit der Kanton Ja sagen muss. Dies käme den Gegnern der EU-Verträge entgegen. Aus ihrer Sicht tangieren die Verträge die Bundesverfassung, weshalb ein Ständemehr nötig sei. Der Bundesrat sieht dafür aber keine zwingende Rechtsgrundlage. Aus Sicht der Befürworter reicht ein einfaches Volksmehr, wie dies bei den Abstimmungen zu den Bilateralen I und II der Fall war. Ohne Ständemehr steigen die Chancen für ein Ja an der Urne. Über den definitiven Abstimmungsmodus entscheidet das Parlament.
Was passiert bei einem Nein?
Sollte das Vertragspaket an der Urne abgelehnt werden, bleiben die bestehenden bilateralen Abkommen gültig. Sie verlieren aber laut Bundesrat an Bedeutung und Wirksamkeit, da sie nicht mehr aktualisiert werden. Der Status quo ist für die Befürworter keine Option, da die Schweiz ohne Stabilisierung der bilateralen Beziehungen keine neuen EU-Abkommen abschliessen könnte – zum Beispiel für den Strommarkt. Auch droht ein Ausschluss von EU-Programmen wie dem Forschungsprogramm Horizon. Aus Sicht der Gegner soll die Schweiz hingegen den Alleingang wagen und statt den EU-Verträgen weltweit Freihandelsverträge abschliessen.
Dossier: Die Schweiz und ihre Nachbarn
Bundesrat | Paket Schweiz-EU
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