Nachrichten
17.07.2026 – Walter Schmid
Neuinterpretation der Swissness
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes gelockert. Damit reagiert das IGE auf globale Marken wie den Schuhhersteller On. Bislang mussten mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, damit das Schweizerkreuz auf Produkten angebracht werden durfte. Neu gilt: Wenn Produkte in der Schweiz entworfen oder entwickelt werden, darf das Schweizerkreuz unter gewissen Bedingungen ebenso verwendet werden. (WS)
OECD kritisiert hohe Kita-Kosten
Die Schweiz hat laut einem Bericht der OECD Nachholbedarf bei der Gleichstellung der Geschlechter. Der Einkommensunterschied zwischen Mann und Frau gehört im internationalen Vergleich zu den höchsten. Hauptgründe sind der hohe Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit und die Kosten der Kinderbetreuung. Das Parlament hat im Dezember ein Kita-Gesetz verabschiedet, das höhere Zuschüsse ermöglichen soll. (WS)
Abgewiesene Beschwerde gegen E-ID
Letzten September stimmten 50,4 Prozent des Stimmvolks Ja zur Einführung der E-ID. Das Bundesgericht wies Beschwerden gegen die Abstimmung zurück. Auslöser war unter anderem eine Spende der Swisscom an das Pro-Komitee – ein Verstoss gegen die politische Neutralität staatlich kontrollierter Unternehmen. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerden für unzulässig, weil sie verspätet eingereicht wurden. Das Abstimmungsergebnis bleibt gültig. Die Einführung der E-ID ist für Dezember vorgesehen. (WS)
Bundesrat verschärft Too-big-to-fail-Regulierung
Der Bundesrat will systemrelevante Banken wie die UBS zu höheren Eigenkapitalreserven verpflichten. Künftig sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit direkt verfügbarem Eigenkapital abgesichert werden. Hintergrund ist der Zusammenbruch der Credit Suisse 2023. Die neuen Regeln sollen das Risiko staatlicher Rettungsaktionen senken und die Stabilität des Finanzplatzes stärken. Das Parlament berät die Vorlage voraussichtlich im Herbst. (WS)
Bundesrat verzichtet auf höheres Rentenalter
Der Bundesrat hat die Reform AHV 2030 in die Vernehmlassung geschickt. Statt das Rentenalter zu erhöhen, setzt er auf Anreize für längeres Arbeiten. Geplant sind höhere Freibeträge für Erwerbstätige nach 65 und ein flexiblerer Rentenbezug. Zudem sollen Frühpensionierungen erschwert werden. Die Reform soll der AHV bis 2040 jährlich rund 600 Millionen Franken zusätzlich einbringen. Offen bleibt die Finanzierung der 13. AHV-Rente, die im Dezember zum ersten Mal ausbezahlt werden soll. (WS)
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