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  • Aus dem Bundeshaus

Wie kann ich im Ausland die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben?

19.01.2024 – EDA, Konsularische Direktion

Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die aufgrund ihrer familiären Verhältnisse enge Verbundenheit mit der Schweiz haben, können gestützt aufs Schweizer Bürgerrechts- gesetz und unter bestimmten Bedingungen ihr Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland einreichen.

In bestimmten Ländern erwirbt man die Staatsbürgerschaft aufgrund von Geburt im jeweiligen Land. Dieses Geburtsortsprinzip («ius soli») gilt etwa in den USA, in Kanada, in Australien und in einigen Ländern Südamerikas. Die Schweiz hingegen kennt den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch väterliche oder mütterliche Abstammung, d. h. durch das Abstammungsprinzip («ius sanguinis»), also unabhängig vom Geburtsort. Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung wurden an die Bedürfnisse einer Gesellschaft im Wandel angepasst. Für ein Einbürgerungsgesuch aus dem Ausland muss die gesuchstellende Person gewisse Bedingungen erfüllen, dazu gehören enge Verbundenheit mit der Schweiz. Der erste Schritt im Einbürgerungsverfahren ist, das Gesuch bei einer Schweizer Vertretung im Ausland einzureichen. Nachfolgend sind einige Beispiele für Situationen aufgeführt, die Ihnen bei Ihrem Vorgehen helfen können.

Ich habe jemanden mit Schweizer Staatsbürgerschaft geheiratet. Wann und unter welchen Bedingungen kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben?

Sofern Sie seit mindestens sechs Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit Ihrem Schweizer Ehepartner bzw. Ihrer Schweizer Ehepartnerin leben und mit der Schweiz eng verbunden sind, können Sie bei der Schweizer Vertretung gemäss Artikel 21 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin muss zum Zeitpunkt der Eheschliessung im Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft gewesen sein oder sie später durch Wiedereinbürgerung oder erleichterte Einbürgerung aufgrund der Abstammung von einem Schweizer Vater oder einer Schweizer Mutter erworben haben.

Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 2022 geschlossen, kann die Dauer einer allfälligen früheren eingetragenen Partnerschaft an die Dauer der Ehe angerechnet werden. Fand die Heirat nach dem 1. Juli 2022 statt, kann die Dauer der früheren eingetragenen Partnerschaft nicht an die Dauer der Ehe angerechnet werden (es sei denn, die eingetragene Partnerschaft wurde in eine Ehe umgewandelt).

Mein Schweizer Vater hat meine Mutter nie geheiratet. Er hat mich aber bei meiner Geburt im Jahr 2005 anerkannt. Habe ich dadurch die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben?

Kinder mit einem Schweizer Vater, die bis 31. Dezember 2005 geboren wurden und deren Eltern nicht verheiratet waren, haben die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht erworben, auch wenn ihr Schweizer Vater sie anerkannt hat. Wenn Ihr Vater zum Zeitpunkt Ihrer Geburt bereits die Schweizer Staatsbürgerschaft besass und Sie vor Ihrer Volljährigkeit anerkannt hat, können Sie ein Einbürgerungsgesuch nach Artikel 51 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes stellen (sofern Sie eng mit der Schweiz verbunden sind).

Der Schweizer Pass: Auch für viele Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, ist er mehr als nur ein Papier. Er steht für Identität und für die Verbundenheit mit der Schweiz. Foto Keystone

Meine Mutter hat durch die Heirat mit meinem Vater, der eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, ihre Schweizer Staatsbürgerschaft verloren. Kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft noch erwerben?

Sofern Sie eng mit der Schweiz verbunden sind, können Sie ein Einbürgerungsgesuch nach Artikel 51 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes stellen.

Meine Frau hat gerade unser Kind geboren. Kann das Kind seine Schweizer Staatsbürgerschaft verlieren?

Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes nicht bei der Schweizer Vertretung melden, verliert Ihr Kind an seinem 25. Geburtstag die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Verwirkung. Es ist daher ratsam, die Geburt eines Kindes umgehend zu melden und die Geburtsurkunde im Original einzureichen. Sobald die Geburt im Schweizer Zivilstandsregister eingetragen ist, kann ein Schweizer Pass bestellt werden.

Ich habe mein Schweizer Bürgerrecht verloren. Kann ich ein Wiedereinbürgerungsgesuch stellen?

Jede Person, die das Schweizer Bürgerrecht verloren hat, kann innert zehn Jahren nach dem Verlust ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen. Dieses Gesuch setzt voraus, dass enge Verbundenheit mit der Schweiz besteht und auch die anderen Bedingungen erfüllt sind. Nach Ablauf dieser Frist muss die Person drei Jahre in der Schweiz wohnhaft sein, um ein Wiedereinbürgerungsgesuch zu stellen.

Was bedeutet das Kriterium der engen Verbundenheit mit der Schweiz?

Eine enge Verbundenheit mit der Schweiz bedeutet:

  • Sie haben sich innert der letzten sechs Jahre vor der Gesuchstellung mindestens dreimal für je mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage in der Schweiz aufgehalten.
  • Sie können sich im Alltag mündlich in einer der Landessprachen verständigen.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz.
  • Sie pflegen Kontakte zu Schweizer:innen.
  • Sie können in der Schweiz wohnhafte Referenzpersonen benennen, die Ihre Aufenthalte und Kontakte bestätigen können.

Welche weiteren Kriterien und Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie verstossen nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, gefährden nicht die innere und äussere Sicherheit der Schweiz, respektieren die Werte der Bundesverfassung, nehmen am Wirtschaftsleben teil oder absolvieren eine Ausbildung und Sie fördern und unterstützen die Integration Ihrer Familienangehörigen.

Foto: fedpol

Kann ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn ich die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerbe?

Die Schweiz lässt mehrere Staatsbürgerschaften zu. Es ist jedoch möglich, dass Sie mit dem Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn die Gesetzgebung Ihres Landes z. B. den automatischen Verlust des Bürgerrechts bei freiwilligem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht. Die Behörden in Ihrem Herkunftsland werden Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

Was kostet ein Gesuch um Einbürgerung bzw. Wiedereinbürgerung?

Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung eines Gesuchs verlangt die Schweizer Vertretung einen Vorschuss. Dieser deckt die Kosten des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der kantonalen Behörden (600 Franken pro volljährige Person und 350 Franken pro minderjähriges Kind, das nicht im Gesuch eines Elternteils einbezogen ist) sowie die Kosten der Vertretung für erbrachte Leistungen, z. B. Beratung, Aktenprüfung, Interview, Bearbeitung von Zivilstandsurkunden, Abklärungen und Nachforschungen (75 Franken pro halbe Stunde). Zu diesem Vorschuss kommen allfällige zusätzliche Kosten im Rahmen der Prüfung von Zivilstandsurkunden durch Dritte oder durch bestimmte Schweizer Zivilstandsbehörden hinzu. Diese Gebühren werden nicht zurückerstattet, wenn das SEM eine negative Entscheidung trifft oder das Gesuch im Laufe des Verfahrens zurückgezogen wird. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Wo erhalte ich Informationen und Unterlagen, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen?

Sehr nützliche Informationen, insbesondere über die Voraussetzungen, das Verfahren und die vorzulegenden Dokumente finden Sie auf der Internetseite der Schweizer Vertretung bei «Dienstleistungen» unter «Bürgerrecht». Auf Anfrage sendet Ihnen die Schweizer Vertretung die für ein Einbürgerungsgesuch erforderlichen Unterlagen zu, damit Sie Ihr Dossier vorbereiten können. Nach Eingang Ihrer Unterlagen vereinbart die Vertretung mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch, das in der Regel in einer Landessprache stattfindet.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Schweizer Vertretung reicht ihren Erhebungsbericht in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der vollständigen Gesuchsunterlagen beim SEM ein. Das SEM entscheidet über ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der Gesuchsunterlagen mit dem Erhebungsbericht der zuständigen Schweizer Vertretung. Jede Adressänderung oder Zivilstandsereignisse (Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt, Tod, Adoption usw.) während dieser Zeit müssen der zuständigen Schweizer Vertretung mitgeteilt werden.

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen

Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer (SEM):
revue.link/nationalitaet

FAQ – Schweizer Bürgerrecht (SEM):
revue.link/faqde

Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht:
revue.link/de141

Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht:
revue.link/buev

Haben Sie Fragen? Besuchen Sie die Internetseite Ihrer Vertretung und kontaktieren Sie uns, wenn Sie dort keine Antworten finden:
revue.link/vertretungen

Kommentare

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Kommentare :

  • user
    Janneke Bloeming, Emmen, Nederland 23.01.2024 um 06:56

    Ik heb een Zwitsers paspoort, maar het paspoort had al lang geleden verlengd moeten worden maar nooit gedaan vanwege drukte en uitstel...

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