Einer der Faktoren, den es bei der Stellensuche zu berücksichtigen gilt, ist die Mehrsprachigkeit in der Schweiz. Um eine Anstellung zu finden, ist es unerlässlich, mindestens eine der Landessprachen zu beherrschen. Auch Fremdsprachenkenntnisse sind in vielen Branchen von grossem Vorteil, besonders in internationalen Unternehmen, in der Hotellerie und im Tourismus. Diese sprachlichen Anforderungen können jedoch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Hindernis für die Rückkehr in die Schweiz darstellen.
Gleiches gilt für die Kosten der (erneuten) Niederlassung in der Schweiz. Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zieht es aus diesem Grund nach der Rückkehr zunächst in Regionen, in denen Angehörige oder Bekannte leben, sei es auch nur, um Unterstützung bei der Wohnungssuche zu erhalten. Diese Strategie ist vollkommen legitim. Christine Joray, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Arbeitsmarkt und Wiedereingliederung des SECO, weist jedoch auf eine andere wichtige Überlegung hin: «Für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung in der Schweiz ist eine Analyse der Unternehmenslandschaft und der potenziellen Arbeitgebenden in der gewünschten Region unumgänglich.» Es ist also ratsam, seinen zukünftigen Wohnort in voller Kenntnis der Sachlage zu wählen.
«Fremdsprachenkenntnisse sind ein echter Vorteil im Wettbewerb um eine Stelle»
Christine Joray, SECO
Ebenfalls hilfreich kann eine Bestandesaufnahme vorhandener Kompetenzen sein, um im Vorfeld das eigene berufliche Vorhaben genauer einzugrenzen. Eine Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse ist in diesem Zusammenhang häufig eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um in der Schweiz einen Beruf ausüben zu können. Zuständig dafür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Im internationalen Netzwerk ENIC-NARIC sind die Anerkennungsstellen der EU-Mitgliedstaaten und/oder des Europarats zusammengeschlossen. Für Abschlüsse im Gesundheitsbereich ist das Schweizerische Rote Kreuz zuständig.
Wichtige Punkte für die Rückkehr …
- Mindestens eine Landessprache beherrschen
- Sich die mit einer Rückkehr verbundenen Kosten bewusst machen
- Rechtzeitig die Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen beantragen
- Arbeitsmarkt in der gewünschten Region sondieren
- Das private Netzwerk aktivieren: Freundeskreis, Familie usw.
- Webinaren in Zusammenarbeit mit dem EDA, der ASO und der Soliswiss über Arbeit und den Arbeitsmarkt in der Schweiz teilnehmen: www.revue.link/arbeit
Es ist ratsam, sich vor der Rückkehr in die Schweiz über die verschiedenen für eine Anerkennung notwendigen Schritte zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Nicht immer ist die Anerkennung eines Abschlusses möglich, was zu grosser Frustration führen kann. In diesem Fall sollten alternative Optionen in Betracht gezogen werden. Christine Joray betont: «Wer internationale Erfahrung im Lebenslauf angibt, kann einen echten Wettbewerbsvorteil haben.»
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind bei Bewerbungen unbestreitbar im Vorteil. Die durch ihren Auslandsaufenthalt erworbenen internationalen Erfahrungen und interkulturellen Kompetenzen werden von internationalen Unternehmen besonders geschätzt. Die meisten Arbeitgebenden legen ausserdem grossen Wert auf Anpassungsfähigkeit und Belastbarkeit.
«In der Schweiz herrscht in zahlreichen Unternehmen in fast allen Branchen Personalmangel»
Christine Joray, SECO
Chancen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer bieten sich auch in nicht reglementierten Berufen. Für zahlreiche Berufe wie Coiffeure, selbstständige Gärtnerinnen, Maler, Community Manager und Marketingberaterinnen gibt es keine strengen Regelungen durch Bundesgesetze oder Reglemente. Es ist also Sache des Arbeitgebenden, das Ausbildungsniveau zu beurteilen.
In der Schweiz gibt es keine zentrale Liste reglementierter Berufe. Mehrere Bundes- und Kantonsbehörden führen jedoch Verzeichnisse über Berufe, die eine Zulassung, eine Anerkennung von Abschlüssen oder eine Eintragung in ein Register erfordern. Zu beachten ist ausserdem, dass es kantonale Unterschiede gibt. Der Beruf der Architektin oder des Architekten zum Beispiel kann in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Luzern und Tessin nicht frei ausgeübt werden. Auch die Berufsbezeichnung kann dort nicht ohne Weiteres geführt werden.
Besonders grosser Personalmangel herrscht im Gesundheitswesen, im Baugewerbe, im Bereich Hotellerie und Tourismus, im Technologiesektor und im Ingenieurwesen. Dieser Mangel kann struktureller, vorübergehender oder saisonaler Natur sein. In Zukunft dürfte er sich noch verschärfen: So weist Christine Joray darauf hin, dass laut economiesuisse bis 2040 mehr als 430 000 Erwerbstätige fehlen werden. Es werden also Stellen zu besetzen sein.
Eine gute Planung vor der Rückkehr in die Schweiz ist nach wie vor einer der Schlüssel zum Erfolg. Sich informieren, sein Netzwerk vor Ort aktivieren und ein ausreichendes finanzielles Polster für die ersten Monate nach der Rückkehr einplanen – all dies sind grundlegende Voraussetzungen für einen gelungenen (Wieder-)Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt.
Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration
Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft wurde eine Beratungsstelle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingerichtet, die wieder in den Schweizer Arbeitsmarkt einsteigen möchten. Die Beratungstätigkeit wurde an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt übertragen. Ziel dieser Stelle ist, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei der Arbeitssuche bestmöglich zu unterstützen und sie auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Im Idealfall finden sie bereits vor der Rückkehr in die Schweiz eine Stelle.
Wichtige Adressen:
www.revue.link/sbfi
www.enic-naric.net
www.revue.link/awa
Kommentare