Rund 55 Prozent der Stimmenden lehnten am 14. Juni die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ab. Die Fünfte Schweiz sagte gar zu 70 Prozent Nein. Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer will die Personenfreizügigkeit offenbar nicht aufs Spiel setzen.
Beide Lager investierten insgesamt 15 Millionen Franken in eine emotionale Abstimmungskampagne.
Mit ihrer «Nachhaltigkeitsinitiative» wollte die migrationskritische SVP eine Bevölkerungsobergrenze in die Verfassung schreiben. Demnach hätte die Wohnbevölkerung die Zahl von 10 Millionen nicht vor dem Jahr 2050 überschreiten dürfen. Heute leben 9,1 Millionen Menschen in der Schweiz. Bereits ab einer Zahl von 9,5 Millionen, die gemäss Prognosen in fünf bis zehn Jahren erreicht wird, hätten die Behörden die Zuwanderung stark drosseln müssen. Letztlich zielte die Initiative auf eine Kündigung des Abkommens zur Freizügigkeit mit der EU («Revue» 2/2026). Davon wollten 54,8 Prozent der Stimmenden sowie eine Mehrheit der Kantone nichts wissen. Sie stellten sich hinter die Argumente von Regierung und Parlament, die bei einer Annahme der «radikalen» Initiative den Wohlstand der Schweiz in Gefahr sahen.
Die auf beiden Seiten emotional geführte Kampagne mobilisierte stark: Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 58,9 Prozent. So viele waren letztmals bei der Abstimmung zur 13. AHV an die Urnen geströmt. Insgesamt investierten beide Lager rund 15 Millionen Franken in den Abstimmungskampf – eine Rekordsumme seit Einführung der Offenlegungspflicht im Jahr 2022. Finanziell lagen die Gegner im Vorteil: Sie verfügten über ein Budget von neun Millionen Franken, während dem Ja-Komitee sechs Millionen Franken zur Verfügung standen.
Auf Ablehnung stiess die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» insbesondere in der Westschweiz sowie in Städten und Agglomerationen. Zustimmung fand das Begehren in der Zentral- und Ostschweiz (siehe Karte). Den höchsten Ja-Anteil (65,9 Prozent) verzeichnete der Kanton Appenzell-Ausserrhoden, den tiefsten Basel-Stadt (26,5 Prozent). Ähnlich niedrig (29,8 Prozent) war die Zustimmung der Auslandschweizer:innen. Sie folgten damit der Nein-Parole des Auslandschweizerrates (ASR).
Beide Lager investierten insgesamt 15 Millionen Franken in eine emotionale Abstimmungskampagne.
Bundesrat: Volk will bilateralen Weg
Der Bundesrat deutete das Volks-Verdikt als ein «Zeichen für Stabilität, Offenheit und Verlässlichkeit», wie Justizminister Beat Jans (SP) in Bern vor den Medien erklärte. Die Stimmbevölkerung mache deutlich, dass sie den bilateralen Weg weitergehen wolle und in geopolitisch und wirtschaftlich unsicheren Zeit auf Stabilität setze, so Jans. In Brüssel nahm EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Resultat mit diplomatischer Zurückhaltung zur Kenntnis: Die EU und die Schweiz verbinde eine starke Partnerschaft, schrieb von der Leyen auf der Plattform X. «Wir arbeiten weiterhin daran, unsere Zusammenarbeit zu modernisieren und zu vertiefen.»
Beide Partner sind derzeit daran, das fertig verhandelte Vertragspaket zu ratifizieren. In der Schweiz befasst sich das Parlament ab der Herbstsession damit, bevor erneut das Volk das letzte Wort hat.
Für die SVP ist das Volks-Nein eine erneute Niederlage. Vor sechs Jahren scheiterte bereits die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung» an der Urne – damals mit rund 57 Prozent Nein-Stimmen. Dem jüngsten Anlauf waren im Vorfeld grössere Erfolgschancen eingeräumt worden. Denn mit dem Slogan «Keine 10-Millionen-Schweiz!» nahm die grösste Partei ein weitverbreitetes Unbehagen auf. Das starke Bevölkerungswachstum – von sieben auf neun Millionen Einwohner:innen in den letzten 25 Jahren – hat Schattenseiten. Insbesondere der Wohnraum wird knapp, und die hohe Nachfrage treibt die Mieten in die Höhe («Revue» 2/2026).
Mit dem Nein werde «kein einziges Problem gelöst», warnte SVP-Parteipräsident Marcel Dettling noch am Abstimmungssonntag. Die Fragen, welche die Initiative aufgeworfen habe, würden die Schweiz in den nächsten Monaten und Jahren noch stark beschäftigen. Bundesrat Jans betonte seinerseits, die Regierung nehme die Argumente der Ja-Stimmenden ernst und verwies auf bereits ergriffene Massnahmen wie etwa den Aktionsplan gegen Wohnungsmangel.
Die SVP setzt nun voll auf den Kampf gegen das EU-Vertragspaket, welches sie konsequent als «Unterwerfungsvertrag» bezeichnet. Darüber hinaus berät das Parlament schon bald die sogenannte Grenzschutz-Initiative, welche die SVP im Herbst 2025 eingereicht hatte. Um den «Asylmissbrauch zu stoppen», fordert die Partei eine rigorose Überwachung der Schweizer Landesgrenze. Jährlich dürften nur noch 5000 «echte» Flüchtlinge in die Schweiz aufgenommen werden.
Höhere Hürden für Zivildienst
Am 14. Juni kam noch eine zweite Vorlage zur Abstimmung: Eine knappe Mehrheit von 52,5 Prozent (Fünfte Schweiz: 51,9 Prozent) hiess eine Änderung des Zivildienstgesetzes gut. Die Reform erschwert den Zugang zum Zivildienst mit dem Ziel, mehr junge Männer in der Armee zu halten. Die höheren Hürden betreffen vor allem Soldaten, die nachträglich in den Zivildienst wechseln möchten. Sie müssen künftig deutlich mehr Einsatztage leisten.
Gegen diese «Schikane» wehrte sich eine linksgrüne Allianz per Referendum. Aus ihrer Sicht wird die Armee durch die neuen Massnahmen nicht automatisch attraktiver. Zu befürchten sei vielmehr, dass sich die Betroffenen durch ein Arztzeugnis vom Armeedienst freistellen lassen – statt einen zivilen Dienst für die Gesellschaft zu leisten.
Nein zur Initiative «Keine 10-Millionen Schweiz!»
Schweizweit sprach sich eine Minderheit von 45,2 Prozent für die Initiative der SVP aus. Deutlich tiefer (29,8 Prozent Ja) fiel die Unterstützung der Fünften Schweiz aus. Auch das Ständemehr wurde verpasst: Die Mehrheit der Kantone lehnte die Initiative ab, welche die Bevölkerungszahl auf unter 10 Millionen begrenzen wollte.
Ja zur Änderung des Zivildienstgesetzes
Eine Mehrheit von 52,5 Prozent stellte sich hinter eine Reform des Zivildienstes. Damit wird die zivile Alternative zum obligatorischen Militärdienst künftig weniger attraktiv. Die Fünfte Schweiz sagte zu 51,9 Prozent Ja. Für die Gesetzes- änderung genügte das einfache Volksmehr – ein Ständemehr war nicht erforderlich.
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