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  • Politik

Starr oder flexibel? Die Neutralität auf dem Prüfstand

17.07.2026 – Theodora Peter

Die Neutralität gehört zur Identität der Schweiz. Doch wie streng soll sie ausgelegt werden? Am 27. September 2026 entscheiden die Stimmberechtigten über die rigorose Neutralitätsinitiative der rechtskonservativen Vereinigung Pro Schweiz.

Geistiger Vater der Initiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität» ist der SVP-Doyen und frühere Bundesrat Christoph Blocher. Er störte sich daran, dass der Bundesrat 2022 nach dem Angriff Russlands gegen die Ukraine die weitreichenden EU-Sanktionen gegen Moskau übernahm. Dazu gehören etwa Finanzsanktionen, Vermögenssperren oder Import- und Exportverbote. Mit diesem «Bruch der Neutralität» sei die Schweiz «aus purem Opportunismus» selber zur Kriegspartei geworden, kritisierte Blocher und sah die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrale Vermittlerin beschädigt («Revue» 6/2022).

Laut Umfrage will eine Mehrheit der Bevölkerung, dass die Schweiz bei einer Verletzung des Völkerrechts Sanktionen gegen andere Staaten ergreifen kann.

Lanciert wurde das Volksbegehren in der Folge von Pro Schweiz, der Nachfolgeorganisation der von Blocher vor 40 Jahren gegründeten Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). Die Initianten wollen die «immerwährende, bewaffnete Neutralität» in der Verfassung festschreiben. Dazu gehört, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf. Auch eine Zusammenarbeit mit einem Bündnis wie der NATO wäre einzig im Falle eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz zugelassen. Explizit verbieten wollen die Initianten «nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten», wie sie die Schweiz gegen Russland verhängt hat. Vom Verbot ausgenommen wären einzig Sanktionen, die der UNO-Sicherheitsrat beschliesst. Im Falle des Ukraine-Kriegs nutzte Russland sein Vetorecht als ständiges Mitglied, um entsprechende Resolutionen zu verhindern.

Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) plädierte im Parlament für Flexibilität: «Die Neutralität ist ein Instrument und kein Selbstzweck.» Foto Keystone

Der Bundesrat hatte die Übernahme der EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts begründet. «Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral», erklärte Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) damals. Eine Lieferung von Waffen oder Schutzmaterial an die angegriffene Ukraine schloss die Regierung hingegen aus. Als neutraler Staat darf die Schweiz gemäss internationalem Neutralitätsrecht keine Kriegspartei bevorzugt behandeln. An diesem strikten Gleichbehandlungsgebot hält der Bundesrat bis heute fest, obwohl dies letztlich die Wirkung von Sanktionen gegen den Aggressor schwächt.

Parlament will Handlungsspielraum

Die Bundesverfassung enthält bislang keine explizite Definition der schweizerischen Neutralität. Hingegen verpflichtet die Verfassung Parlament und Regierung, «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz» zu treffen. Der Bundesrat sieht keinen Grund, diese Verfassungsbestimmungen zu ergänzen. Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 sei bewusst auf eine präzise Umschreibung verzichtet worden, erklärte Cassis bei der Beratung der Neutralitätsinitiative im Parlament. Diese Flexibilität sei nötig und habe sich in den letzten 175 Jahren bewährt. «Die Neutralität ist ein Instrument und kein Selbstzweck.»

Nebst dem Bundesrat stellt sich auch eine Mehrheit des Parlamentes gegen die Neutralitätsinitiative. Die Gegner warnen davor, in einer unsicheren Welt den aussenpolitischen Spielraum einzuschränken. Die Initiative verspreche Klarheit, bringe aber Starrheit, sagte die Aargauer FDP-Nationalrätin Maja Riniker in der Parlamentsdebatte. «Neutralität ohne Kooperation in einer vernetzten Welt ist eine Illusion.» Auf Ablehnung stösst insbesondere ein Verbot von Wirtschaftssanktionen gegen kriegführende Staaten. Hätte die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland nicht mitgetragen, «wären wir praktisch zu Putins Brückenkopf in Europa geworden», mahnte der Bündner SP-Nationalrat Jon Pult.

Unterstützt wird die Initiative einzig von der SVP, die dem Bundesrat bei der Auslegung der Neutralität enge Grenzen setzen will. Die Wahrung der Neutralität erfordere Mut und Rückgrat. «Unsere Rolle ist es nicht, mit dem Rudel zu heulen, sondern Türen für Verhandlungen offenzuhalten», sagte die Genfer SVP-Vertreterin Céline Amaudruz.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher (Mitte) will eine strikte Definition der Neutralität in die Verfassung schreiben – im Bild bei der Einreichung der Neutralitätsinitiative im April 2024 in Bern. Foto Keystone

Bevölkerung für Status quo

Wie stellt sich die Bevölkerung zur Neutralität? Eine Anfang 2026 publizierte Studie des Meinungsforschungsinstitutes Sotomo zeigt, dass die Schweizerinnen und Schweizer hinter dem Grundsatz der Neutralität stehen, aber die heutige Praxis nicht verändern wollen. So ist eine grosse Mehrheit dafür, dass sich die Schweiz nicht militärisch an Konflikten anderer Staaten beteiligt. Gleichzeitig unterstützt eine ebenso deutliche Mehrheit, dass die Schweiz bei einer Verletzung des Völkerrechts Sanktionen gegen andere Staaten ergreifen kann.

Bei der im November 2025 durchgeführten Befragung hatte die Neutralitätsinitiative einen schweren Stand: Lediglich 39 Prozent wollten ein Ja oder eher ein Ja in die Urne legen. 58 Prozent der Befragten lehnten das Begehren ab oder tendierten zu einem Nein. Nur 3 Prozent waren noch unentschlossen. Neuere Abstimmungsumfragen lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Entscheiden werden die Stimmberechtigten am 27. September 2026. Gleichentags kommt mit der Ernährungsinitiative noch eine zweite Vorlage an die Urne.

Umstrittene Waffenexporte

Auch nach der Abstimmung zur Neutralitätsinitiative werden sich die Schweizerinnen und Schweizer mit der Rolle der neutralen Schweiz beschäftigen. Voraussichtlich Ende November 2026 folgt die Abstimmung zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, gegen die linke Parteien das Referendum ergriffen haben. Sie wehren sich gegen eine geplante Lockerung beim Export von Schweizer Waffen. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit hatte die Revision im Dezember 2025 beschlossen, um der Schweizer Rüstungsindustrie zu mehr Umsatz zu verhelfen. Demnach dürften 25 westliche Staaten – darunter die USA, Argentinien, Japan sowie EU- und NATO-Länder – künftig auch dann mit Kriegsmaterial beliefert werden, wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Dies wäre eine Abkehr von der bisher restriktiven Exportpraxis, die verhindern sollte, dass Schweizer Waffen über Umwege in Bürgerkriegen oder bei Terrororganisationen landen. Zwar kann der Bundesrat bei Waffenexporten ein Veto einlegen, wenn er aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitische Interessen der Schweiz gefährdet sieht. Doch aus Sicht der Gegner bleibt das Risiko bestehen, dass Schweizer Waffen unkontrolliert auf der ganzen Welt zirkulieren. Für die Ukraine ändert die geplante Lockerung nichts: Auf Druck der SVP hielt das Parlament am Verbot der Lieferung von Schweizer Kriegsmaterial nach Kiew fest. (TP)

 

 

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