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Konsum verteuern zugunsten der AHV? Das Volk entscheidet

02.10.2026 – Eveline Rutz

Um die 13. AHV-Rente – zumindest teilweise – zu finanzieren, soll die Mehrwertsteuer dauerhaft auf 8,5 Prozent erhöht werden. Die erwerbstätige Bevölkerung wird hingegen nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Nach hitzigen Diskussionen im Parlament hat am 29. November 2026 das Stimmvolk das letzte Wort.

Im Dezember erhalten Pensionierte im In- und Ausland erstmals eine 13. AHV-Rente. Die «Dreizehnte» wird insgesamt rund 4,2 Milliarden Franken kosten. Bis 2040 dürfte dieser Betrag auf gegen 5,4 Milliarden Franken steigen.

Grund dafür ist der demographische Wandel: Die Zahl der Rentner:innen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Ende 2025 haben 2 635 200 Personen – von diesen lebte rund ein Drittel im Ausland – Leistungen der AHV bezogen. In zehn Jahren dürften es rund 3 Millionen sein. Die Kosten steigen auch deshalb, weil Altersrenten regelmässig der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Wie der Leistungsausbau finanziert werden soll, ist allerdings noch offen. Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter», mit der die Gewerkschaften 2024 einen historischen Abstimmungserfolg feierten («Revue» 3/2024), macht dazu keine Vorgaben. Entsprechend langwierig und kontrovers verliefen die Debatten im Parlament. Gestritten wurde über mögliche Geldquellen. Zur Diskussion standen zusätzliche Abgaben sowie Steuern und die Umlenkung von bestehenden Finanzflüssen. Einig waren sich die Parlamentarier:innen aus allen Lagern, dass der Volkswille rasch umzusetzen sei. Das Volk habe sich eine 13. AHV «gegönnt», stellten bürgerliche Politiker:innen lakonisch fest. Dafür werde es jetzt zur Kasse gebeten. Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner formulierte es so: «Wenn man zur 13. AHV-Rente Ja sagt, dann muss man sich auch bewusst sein, dass das etwas kostet.» Viel zu reden gab zudem die Frage, ob es für die Finanzierung befristete oder dauerhafte Massnahmen braucht. Eine zeitlich begrenzte Lösung hätte die Dringlichkeit verstärkt, strukturelle Reformen umzusetzen.

Knappe Entscheide

Konfliktlinien zeigten sich nicht nur zwischen den Polen des politischen Spektrums, sondern auch innerhalb der Parteien. Parlamentarier:innen mit potenziell abweichenden Haltungen gerieten in ihren Fraktionen unter Druck. Immer wieder kam es auf wenige Stimmen an. Nach zähem Ringen einigten sich die zerstrittenen Lager in der Sommersession auf einen ersten Schritt: Sie wollen die Mehrwertsteuer ab 2028 dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte anheben, um zumindest einen Teil des Leistungsausbaus zu finanzieren. Weil dafür die Bundesverfassung geändert werden muss, wird das Geschäft nun Volk und Ständen vorgelegt.

Ende 2025 bezogen rund 2,6 Millionen Personen Leistungen der AHV. In zehn Jahren dürften es 3 Millionen sein.

Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer bis 2030 um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Die eidgenössischen Räte entwickelten jedoch eigene Finanzierungsmodelle. Im Ständerat gab eine Allianz von Mitte und SP die Richtung vor. Sie wollte die Mehrwertsteuer erst um bis zu 1 Prozentpunkt anheben.

Nach heftiger Kritik im Nationalrat krebste die kleine Kammer zurück: Sie beschränkte sich auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und sprach sich ergänzend für zusätzliche Lohnbeiträge aus. Die Mehrwertsteuer an sich sei nicht sozial, argumentierte eine Mehrheit im Ständerat. Menschen mit tiefen Einkommen würden – relativ gesehen – stärker belastet als Gutverdienende. Setze man bei den Lohnabzügen an, müssten höhere Einkommen mehr zur Finanzierung beitragen. Mit einem Mix werde die 13. AHV breit abgestützt und langfristig gesichert.

Im Nationalrat stiess dieses Modell aber auf Widerstand. SVP, FDP und GLP wehrten sich entschieden gegen höhere Lohnbeiträge. Es müsse attraktiv bleiben zu arbeiten, betonten sie. Auf den Erwerbstätigen laste heute schon sehr viel. «Wir wollen keine weitere Umverteilung von Jung zu Alt, sie verletzt die Generationengerechtigkeit», sagte GLP-Nationalrat Patrick Hässig. Die Mehrwertsteuer zu erhöhen, sei das kleinere Übel. Damit würden auch Personen ohne Erwerbseinkommen – darunter AHV-Beziehende und Tourist:innen – für den Ausbau der AHV bezahlen. GLP und Bürgerliche wollten die Massnahme aber nur befristet zulassen. Es gelte, die Renten langfristig zu sichern, sagten sie. Dafür brauche es zeitnah strukturelle Reformen – etwa Anreize, um länger erwerbstätig zu bleiben, oder automatische Stabilisierungsmassnahmen, die der demografischen Entwicklung Rechnung tragen.

Einen Absturz der Zusatzfinanzierung wollten die Grünliberalen aber nicht riskieren. Im letzten Moment schwenkten sie um und stimmten zähneknirschend einer unbefristeten Steuererhöhung zu.

Höhere Preise ab 2028

Sagt nun auch das Volk Ja, erhalten die Unternehmen zwei Jahre Zeit, um ihre Preise anzupassen. Ab 2028 müssten die Konsumierenden tiefer ins Portemonnaie greifen. Die Mehrwertsteuer würde von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Für Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, gälte nach wie vor ein reduzierter Prozentsatz von 2,6 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie soll hingegen von 3,8 auf 4 Prozent erhöht werden.

«Wenn man zur 13. AHV-Rente Ja sagt, dann muss man sich auch bewusst sein, dass das etwas kostet.»

Thomas Rechsteiner
Mitte-Nationalrat

Die höhere Mehrwertsteuer dürfte jährlich Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken bringen. Damit wäre nicht einmal die Hälfte des Leistungsausbaus der AHV finanziert. Richtig zufrieden ist mit der Vorlage kein politisches Lager. Deren Vorstellungen, wie das Sozialwerk gesichert werden soll, gehen weit auseinander. Kompromisse sind schwierig. Das zeigt sich auch an den Reaktionen auf das Reformpaket «AHV 2030». Der Bundesrat will unter anderem Anreize schaffen, damit Menschen nach 65 weiterarbeiten. Von einem höheren Rentenalter sieht er aber ab. Bald wird sich das Parlament mit der Zukunft AHV beschäftigen. Das Ringen um die Altersvorsorge geht also weiter.

13. AHV-Rente kommt automatisch

Die zusätzliche AHV-Rente wird im Dezember ausbezahlt – zum gleichen Zeitpunkt wie die übliche Monatsrente. AHV-Beziehende werden im Vorfeld entsprechend informiert. Personen, die ab dem 1. Januar 2026 Anspruch auf eine Altersrente haben, finden die Informationen direkt in der Rentenverfügung. AHV-Rentner:innen, die im Ausland wohnhaft sind, müssen nichts unternehmen.

Die «Dreizehnte» entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente einer versicherten Person. Wieviel jede Rentnerin und jeder Rentner erhält, hängt von der persönlichen Beitrags- und Einkommenssituation ab. Einzelpersonen erhalten maximal 2520 Franken, Ehepaare höchstens 3780 Franken. Die 13. AHV-Rente hat keinen Einfluss auf Ergänzungsleistungen. Sie wird bei deren Berechnung nicht berücksichtigt. Keine zusätzliche Rente gibt es für Witwen, Witwer und Waisen. Auch Invalidenrenten werden weiterhin nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.

Der Rückblick auf die Abstimmungen vom 27. September 2026 folgt in der nächsten «Schweizer Revue».

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