Die Panne liess aufhorchen: Am 8. März 2026 kam es beim E-Voting-Testbetrieb in Basel-Stadt zu technischen Problemen. In der digitalen Urne trafen zwar 2048 Stimmen von Auslandschweizer:innen und Menschen mit Behinderungen ein. Die Urne liess sich mit dem vorgesehenen Code allerdings nicht entschlüsseln. Ihr Inhalt blieb unzugänglich – und floss nicht in die Auswertung ein. («Revue» 2/2026) Immerhin: Die Resultate fielen ohnehin deutlich aus. Die Volksentscheide wurden demnach nicht verfälscht.
Die Basler Staatskanzlei und die Bundeskanzlei (BK) teilten umgehend mit, dass die Ursache nicht beim E-Voting-System an sich zu suchen sei. In den Testkantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden hätten die elektronisch abgegebenen Stimmen wie gewohnt ausgewertet werden können. Einzig in Basel habe der Zugang über einen USB-Stick nicht funktioniert. Laut Fachleuten könnte dies auf eine fehlerhafte Handhabung zurückzuführen sein. Eine externe Analyse soll die genauen Umstände nun klären.
Basel-Stadt führt vorerst bis Ende Jahr keine weiteren Versuche durch. Die anderen drei Pilotkantone haben am 14. Juni 2026 erneut E-Voting angeboten. Davor hatten sie ihre Prozesse zur Entschlüsselung der digitalen Urne überprüft. Zudem setzten sie neben USB-Sticks weitere Speichermedien ein. Die Bundeskanzlei hatte ihnen für weitere Tests grünes Licht gegeben. Sie hatte es als «sehr unwahrscheinlich» eingestuft, dass sich ein Vorfall wie in Basel-Stadt wiederholen werde.
An Vertrauen eingebüsst
Die Panne befeuert dennoch eine Debatte, welche die Schweiz seit über 20 Jahren beschäftigt. Kritiker:innen des E-Votings sehen sich bestätigt. «Es gibt zu viele Risiken», sagt Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin der Digitalen Gesellschaft. Sie verweist auf das hohe Sicherheitsniveau, das bei Wahlen und Abstimmungen gewährleistet werden muss. Einerseits muss das Stimmgeheimnis gewahrt werden. Andererseits muss es möglich sein, die Stimmen individuell und das Resultat kollektiv nachzuvollziehen. Diese drei Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen, sei technisch fast unmöglich, so Estermann. Es brauche nur eine kleine Panne, damit das Resultat eines ganzen Urnengangs seine Glaubwürdigkeit verliere. Der Vorfall in Basel habe grossen Schaden angerichtet, sagt Politikwissenschaftler Michael Herrmann gegenüber SRF. «Er hat das Vertrauen der Bevölkerung zerstört und wirft den ganzen Prozess um Jahre zurück.» Schweizer:innen, die im Ausland leben, reagierten teilweise verärgert. Ihr sei es verunmöglicht worden, ihre Stimme abzugeben, sagte eine Betroffene aus Frankreich. «Für dieses Recht haben wir lange gekämpft.»
Dass die Partizipationsrechte garantiert werden müssen, betonen auch E-Voting-Befürwortende. Sie argumentieren jedoch, dass der 2023 gestartete Versuchsbetrieb bei über 300 Urnengängen positiv verlaufen sei. Nun gelte es, die richtigen Lehren zu ziehen. So werde der Zwischenfall zu Verbesserungen des E-Voting-Systems beitragen. Der Kanton Luzern will dieses ab September 2026 ebenfalls testweise einsetzen.
Dank der E-ID, die im September 2025 knapp gutgeheissen wurde, könnte E-Voting dereinst ganz digital funktionieren. Sie soll ab 1. Dezember 2026 verfügbar sein. Der Bund wollte den digitalen Ausweis ursprünglich diesen Sommer einführen. Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle Bedenken geäussert hatte, setzt er jetzt aber zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsmassnahmen um.
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