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Der Weg zur digitalen Teilhabe bleibt steinig

17.07.2026 – Eveline Rutz

Rückschlag beim E-Voting und kleine Schritte in Richtung E-Collecting: Auslandschweizer:innen könnten auf dem digitalen Kanal einfacher mitbestimmen. Doch sie werden weiter Geduld brauchen.

In Basel-Stadt konnten zur Abstimmung am 8. März 2026 nur Stimmcouverts in Papierform gezählt werden. Die digitale Urne konnte nicht entschlüsselt werden.Der Vorfall löst neue Diskussionen über das E-Voting aus. Foto Keystone

Die Panne liess aufhorchen: Am 8. März 2026 kam es beim E-Voting-Testbetrieb in Basel-Stadt zu technischen Problemen. In der digitalen Urne trafen zwar 2048 Stimmen von Auslandschweizer:innen und Menschen mit Behinderungen ein. Die Urne liess sich mit dem vorgesehenen Code allerdings nicht entschlüsseln. Ihr Inhalt blieb unzugänglich – und floss nicht in die Auswertung ein. («Revue» 2/2026) Immerhin: Die Resultate fielen ohnehin deutlich aus. Die Volksentscheide wurden demnach nicht verfälscht.

Die Basler Staatskanzlei und die Bundeskanzlei (BK) teilten umgehend mit, dass die Ursache nicht beim E-Voting-System an sich zu suchen sei. In den Testkantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden hätten die elektronisch abgegebenen Stimmen wie gewohnt ausgewertet werden können. Einzig in Basel habe der Zugang über einen USB-Stick nicht funktioniert. Laut Fachleuten könnte dies auf eine fehlerhafte Handhabung zurückzuführen sein. Eine externe Analyse soll die genauen Umstände nun klären.

Basel-Stadt führt vorerst bis Ende Jahr keine weiteren Versuche durch. Die anderen drei Pilotkantone haben am 14. Juni 2026 erneut E-Voting angeboten. Davor hatten sie ihre Prozesse zur Entschlüsselung der digitalen Urne überprüft. Zudem setzten sie neben USB-Sticks weitere Speichermedien ein. Die Bundeskanzlei hatte ihnen für weitere Tests grünes Licht gegeben. Sie hatte es als «sehr unwahrscheinlich» eingestuft, dass sich ein Vorfall wie in Basel-Stadt wiederholen werde.

An Vertrauen eingebüsst

Die Panne befeuert dennoch eine Debatte, welche die Schweiz seit über 20 Jahren beschäftigt. Kritiker:innen des E-Votings sehen sich bestätigt. «Es gibt zu viele Risiken», sagt Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin der Digitalen Gesellschaft. Sie verweist auf das hohe Sicherheitsniveau, das bei Wahlen und Abstimmungen gewährleistet werden muss. Einerseits muss das Stimmgeheimnis gewahrt werden. Andererseits muss es möglich sein, die Stimmen individuell und das Resultat kollektiv nachzuvollziehen. Diese drei Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen, sei technisch fast unmöglich, so Estermann. Es brauche nur eine kleine Panne, damit das Resultat eines ganzen Urnengangs seine Glaubwürdigkeit verliere. Der Vorfall in Basel habe grossen Schaden angerichtet, sagt Politikwissenschaftler Michael Herrmann gegenüber SRF. «Er hat das Vertrauen der Bevölkerung zerstört und wirft den ganzen Prozess um Jahre zurück.» Schweizer:innen, die im Ausland leben, reagierten teilweise verärgert. Ihr sei es verunmöglicht worden, ihre Stimme abzugeben, sagte eine Betroffene aus Frankreich. «Für dieses Recht haben wir lange gekämpft.»

Dass die Partizipationsrechte garantiert werden müssen, betonen auch E-Voting-Befürwortende. Sie argumentieren jedoch, dass der 2023 gestartete Versuchsbetrieb bei über 300 Urnengängen positiv verlaufen sei. Nun gelte es, die richtigen Lehren zu ziehen. So werde der Zwischenfall zu Verbesserungen des E-Voting-Systems beitragen. Der Kanton Luzern will dieses ab September 2026 ebenfalls testweise einsetzen.

Dank der E-ID, die im September 2025 knapp gutgeheissen wurde, könnte E-Voting dereinst ganz digital funktionieren. Sie soll ab 1. Dezember 2026 verfügbar sein. Der Bund wollte den digitalen Ausweis ursprünglich diesen Sommer einführen. Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle Bedenken geäussert hatte, setzt er jetzt aber zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsmassnahmen um.

Heute werden die gesammelten Unterschiften für Volksinitiativen und Referenden schachtelweise an die Bundeskanzlei übergeben. E-Collecting würde die Beteiligung für Auslandschweizer:innen vereinfachen. Foto Keystone

Effizienter, sicherer und zuverlässiger

Die staatliche E-ID soll auch beim E-Collecting eingesetzt werden. Sie würde es erlauben, Unterschriften mit wenigen Klicks auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Dies würde Komitees, Gemeinden und die Bundeskanzlei massiv entlasten. Sie könnten etwa darauf verzichten, Sammelbögen per Post hin und her zu schicken. Sie wären in Echtzeit über die Zahl der beglaubigten Unterschriften informiert und könnten ihre Arbeiten entsprechend planen. Die Stimmberechtigten wiederum würden davon profitieren, dass ihre Daten besser geschützt und zuverlässig übermittelt würden. Aus diesem Grund ist E-Collecting 2024 auf die politische Agenda zurückgekehrt. Der Skandal um gefälschte Unterschriften durch kommerzielle Sammel-Firmen («Revue» 1/2025) hat den Druck erhöht, das papierbasierte System zu verbessern. Ziel ist es nicht, den ganzen Prozess «ins Netz» zu verlagern. Im öffentlichen Raum sollen weiterhin Sammlungen stattfinden. Sie sollen dank digitaler Möglichkeiten aber effizienter, transparenter und sicherer werden.

Know-how und Meinungen fliessen ein

Im Bundeshaus engagieren sich fünf von sechs Fraktionen für ein digitales System. Nicht dabei ist die SVP. Die anderen Fraktionen möchten zeitnah einen Pilotbetrieb starten. Die Bundeskanzlei bereitet einen solchen vor. Dabei bezieht sie breite Kreise ein, um zu einer mehrheitsfähigen Lösung zu gelangen. Die BK hat im August 2025 einen partizipativen Prozess gestartet – und setzt damit auf ein Vorgehen, das sich bei der E-ID bewährt hat. Sie führt regelmässig Online-Veranstaltungen durch, an denen wissenschaftliche Erkenntnisse, technisches Know-how, Erfahrungen, Haltungen und Ideen geteilt werden. Für den schriftlichen Austausch hat sie eine Online-Plattform realisiert. Der Bundeskanzler Viktor Rossi stützt sich auf diesen Dialog, wenn er die Eckwerte des E-Collecting-Systems festlegt. Als Erstes wird über die technische Umsetzung entschieden.

Bei dem Projekt stellen sich ausserdem regulatorische, staatspolitische und organisatorische Fragen. Herausfordernd ist es beispielsweise, die Sammel-Plattform neutral zu gestalten. Sie sollte über Volksinitiativen und Referenden transparent informieren, jedoch keine politische Werbung verbreiten. Sie sollte so gebaut sein, dass es unmöglich ist, einzelne Anliegen bevorzugt zu platzieren. Expert:innen gehen davon aus, dass es mehr Sammlungen geben werde. Zivile Netzwerke könnten politische Debatten stärker prägen als heute.

Erste Erkenntnisse sind auf kantonaler Ebene zu erwarten. St. Gallen hat ein eigenes System aufgebaut, das demnächst zum Einsatz kommen soll. Genf befindet sich in der Konzeptphase. E-Collecting lasse sich technisch einfacher umsetzen als E-Voting, sagt Rahel Estermann. Wichtig sei ein datensparsamer, sicherer und quelloffener Ansatz. Der digitale Kanal würde die Partizipation erleichtern. Davon würden insbesondere Auslandschweizer:innen und Menschen mit Behinderungen profitieren. «E-Collecting würde die Demokratie stärken.»

Auslandschweizer:innen sind berechtigt, Volksinitiativen oder Referenden zu unterschreiben, sofern sie im Stimmregister eingetragen sind. Aktuell trifft dies auf 246 624 Personen zu. Konkrete Zahlen zur Beteiligung der Auslandschweizer:innen an Unterschriftensammlungen werden nicht erhoben.

 

Mehr zum Thema: Bundeskanzlei: E-Collecting  

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