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«Aging abroad»: Die Konsularische Direktion des EDA unterstützt Seniorinnen und Senioren im Ausland

27.01.2023 – MICHELE MALIZIA, KONSULARISCHE DIREKTION EDA

Freuen Sie sich auf einen sorgenfreien Ruhestand im Ausland? Das EDA begleitet und unterstützt Sie dabei, einen entspannten Ruhestand zu planen, vorzubereiten und zu leben. Die Entscheidungen rund um die Pensionierung müssen jedoch gut überlegt sein.

Worum geht es in diesem Projekt?

Das Projekt «Aging abroad» des EDA will Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen, im Sinne einer Vorbeugung sensibilisieren und stellt dazu nützliche Informationen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Gleichzeitig hat das Projekt auch zum Ziel, die konsularischen Vertretungen zu schulen und sie bezüglich ihrer Rolle und ihrer Zuständigkeiten zu beraten.

Die Ausgangslage

Immer häufiger entscheiden sich Schweizerinnen und Schweizer dazu, ihren Ruhestand ausserhalb der Schweiz zu verbringen. Gründe dafür gibt es etliche. Ein klassischer Grund ist der Winter, den man lieber in einem angenehmeren Klima verbringen möchte. Doch jene, die ihren Ruhestand ausserhalb der Schweiz verbringen wollen, sind nicht immer gut informiert. Vielen sind die Herausforderungen und Probleme nicht bewusst, denen sie im Ausland begegnen können. Und viele übernehmen zu wenig Eigenverantwortung und bereiten sich nur ungenügend auf ihren Ruhestand vor.

Rund 288 000 sind über 55 Jahre alt. Etwa 177 000 sind über 65-jährig. Kurz: Die Senior:innen bilden eine grosse und wichtige Gruppe der Fünften Schweiz.

Gesamtzahl der Auslandschweizer:innen: 788 000 (2021)

Der Ursprung des Projekts

Die von der Konsularischen Direktion des EDA eingeleiteten Schritte haben ihren Ursprung in einem Antrag der früheren Missionschefin in Thailand, Helene Budliger Artieda. Sie brachte die Thematik zur Sprache, noch bevor ein politisches Mandat zu dessen Klärung erteilt wurde. In der Folge wurden Vertiefungsstudien und eine Umfrage unter den Vertretungen von 25 Ländern durchgeführt.

Den Ruhestand im Ausland geniessen: eine Wunschvorstellung vieler Schweizer:innen. Foto iStock

Daraus ergaben sich die folgenden wichtigsten Themen: Vorsorge, Versicherungen und Fragen rund um besondere Dienste wie Krankenversicherung, AHV oder Pensionskassen. Weitere Punkte sind allgemeine Informationen zu Finanzen, Altersheimen, zur Politik und zu Arzneimittelkäufen und schliesslich auch Fragen rund um das Ableben, wie beispielsweise die Nachlassregelung. Die Haute école de travail social de Genève (HES-SO, HETS) und die Universität Neuenburg führten in Zusammenarbeit mit dem EDA unter den Auslandschweizerinnen und -schweizern eine Umfrage durch, die ebenfalls interessante Erkenntnisse lieferte:

  • Ein Drittel der Befragten wurde in ihrem heutigen Wohnsitzland geboren.
  • Die Hälfte wurde in der Schweiz geboren.
  • 70 Prozent besitzen eine weitere Staatsangehörigkeit.
  • Lebensstil nach der Pensionierung: Rund 90 Prozent konnten ihren gewohnten Lebensstil beibehalten oder mussten ihn «nur wenig» einschränken.
  • 84 Prozent besitzen ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus.
  • Auslandschweizer:innen pflegen grundsätzlich Kontakte zu Personen, die den Grossteil ihres Lebens im Zielland verbracht haben, und weniger zu Personen, die hauptsächlich in der Schweiz gelebt haben.

Information und Prävention in der Schweiz und im Ausland

Wer sich für den Ruhestand im Ausland interessiert, sollte rasch zu nützlichen, verständlichen und zuverlässigen Informationen kommen können. Deshalb ist eine gründliche Präventionsarbeit wichtig. Die Betroffenen müssen frühzeitig für mögliche Probleme und wichtige Fragen sensibilisiert werden. Zudem müssen die Vertretungen im Ausland über die Möglichkeiten verfügen, um ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer in Notsituationen ihren Bedürfnissen entsprechend zu beraten. So können sie rascher agieren, ohne vorher die Zentrale konsultieren zu müssen. Das Ziel ist es, dass jene, die trotz Prävention in eine schwierige Lage – geraten und offene Fragen haben, sich an ihre Vertretung wenden können und von ihr unterstützt werden.

Einige nützliche Tipps

Sich bei der zuständigen Vertretung anmelden.

Kontaktangaben für Notfälle hinterlegen (Familienmitglieder oder Freunde, mit Adresse und Telefonnummer).

Patientenverfügung bei der zuständigen Vertretung für Notfälle hinterlegen.

Vermögensverzeichnis bei der zuständigen Vertretung hinterlegen.

Kontaktangaben einer Kranken- oder Repatriierungsversicherung hinterlegen, falls zutreffend.

Unsere spezifischen Websites konsultieren: www.eda.admin.ch/eda Rubrik «Leben und Arbeiten im Ausland» – «Vorbereitungen Auslandaufenthalt, Aus- und Rückwanderung» – «Ruhestand im Ausland».

Neues Angebot: Webinare

Um den Informationsaustausch zu fördern und die Gemeinschaft stärker zu sensibilisieren, sollen künftig regelmässig Webinare zu Themen angeboten werden, die für Schweizer Seniorinnen und Senioren im Ausland von Interesse sind. An diesen Webinaren bedienen Fachdienste und auch externe Fachleute die Zielgruppe mit Informationen zu ausgewählten Themen aus erster Hand. Der Fokus soll dabei auf einer aktiven Diskussion liegen: Es ist möglich, direkt Fragen zu stellen. Ein erstes Pilot-Webinar zum Thema Bankdienstleistungen fand Ende November 2022 statt und richtete sich an die im Maghreb wohnhaften Seniorinnen und Senioren. Weitere Webinare werden im Laufe des Jahres folgen. Siehe dazu auch: Webinar zu den Themen «Aging abroad» und AHV

Neue App: SwissInTouch

Ein weiterer wichtiger Kommunikationskanal für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wird die neue App SwissInTouch sein. Über diese App sollen der Austausch und die Beziehungen zwischen ihnen und der Schweiz und zu der für sie zuständigen Vertretung gefördert werden. Die App deckt die Bedürfnisse der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer ab, greift ihre Ideen auf und bietet ihnen einen direkten und einladenden Zugang zu wichtigen konsularischen Dienstleistungen und Informationen. Das gilt auch fürs Thema Pensionierung: Die App liefert gezielte und spezifische Informationen, die bei der Vorbereitung des Ruhestands und während der Pensionierung von Nutzen sein können.

Das Projekt «Aging abroad» wird im Laufe der Zeit ausgeweitet werden und Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen, werden relevante Informationen erhalten, die zuständigen Dienste kennen und wissen, wie sie vorgehen müssen. Die Vertretungen werden über nützliche Informationen verfügen, Fragen beantworten können und wissen, wie sie vorgehen müssen.

Die Eigenverantwortung

Die Rahmenbedingungen werden in erster Linie durch das am 26. September 2014 in Kraft getretene Auslandschweizergesetz (ASG) definiert. Es sagt in Artikel 5 zur Eigenverantwortung: «Jede Person trägt die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.»

Im Sinne dieses Gesetzes hat Bundespräsident Ignazio Cassis die Eigenverantwortung der Schweizer Mitbürger:innen auch als Ziel 2022 für die Konsularische Direktion definiert. Das Projekt «Aging abroad» trägt im Wesentlichen zur Forderung nach Eigenverantwortung bei und macht die Bürger:innen darauf aufmerksam, dass dies auch für die Ruhestandsplanung im Ausland gilt, unabhängig davon, ob man noch in der Schweiz oder bereits im Ausland wohnt. Ruhestandsplanung im Ausland gilt, unabhängig davon, ob man noch in der Schweiz oder bereits im Ausland wohnt.

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