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Überraschend klares Nein zur Durchsetzungsinitiative

17.03.2016 – Barbara Engel

Fast 60 Prozent der Stimmenden haben die Durchsetzungsinitiative der SVP abgelehnt. Dies ist das Resultat einer beispiellosen Kampagne. Das Ausländerrecht wird trotzdem verschärft.

Die Stimmberechtigten haben den Abstimmungen vom 28. Februar und insbesondere der Durchsetzungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) grosses Gewicht beigemessen: Die Stimmbeteiligung von 63, 1  Prozent zeigt dies deutlich – es ist die höchste Stimmbeteiligung seit der Abstimmung über den EWR im Jahr 1992.

Dass die Durchsetzungsinitiative so klar, von 58,9  Prozent der Stimmenden und 20 Kantonen, verworfen wird, hat niemand erwartet. Noch Ende Januar war laut offizieller Befragung eine Mehrheit für die Initiative.

Über eine Million Franken gesammelt

Zum Stimmungsumschwung geführt hat eine beispiellose Kampagne, an der sich Kulturschaffende genauso wie ehemalige Bundesräte und Parlamentarier, Jugendliche, über 150 Schweizer Rechtsprofessoren und sogar die Bischöfe beteiligt haben. Mehr als 1,2 Millionen Franken sind per Crowdfunding gesammelt worden. Dies ermöglichte es den Gegnern, in den Medien ebenso präsent zu sein wie die Befürworter der SVP. Die Argumente gegen die Initiative waren vielfältig und die Mobilisierung der Stimmbevölkerung durchschlagend. Möglich auch, dass die Einigelungs- und Abschottungstendenzen der SVP immer weiteren Teilen der Bevölkerung unheimlich vorkommen, denn die Partei stellt mit ihren Forderungen auch die Grundfesten des Rechtsstaats wie die Gewaltenteilung in Frage.

Die Schweizer Justizministerin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, sprach am Abend der Abstimmung denn auch von einem Votum zur Verteidigung des Rechtsstaats. Es sei «ein Zeichen der Reife und der demokratischen Mündigkeit», dass die Stimmbürger entschieden hätten, «dass sie nicht auch noch die Rolle des Parlaments und der Gerichte übernehmen wollen», sagte Sommaruga.

Viel mehr Ausschaffungen

Nach dem Nein zur Durchsetzungsinitiative wird nun das vom Parlament beschlossene Gesetz zur Ausschaffungsinitiative, die das Volk im November 2010 angenommen hatte, in Kraft treten. Dies geschieht am 1. Oktober 2016. Konkret werden laut diesem Gesetz schwer kriminelle Ausländerinnen und Ausländer automatisch ausgeschafft. Die Landesverweisung beträgt unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahre. Die Gerichte können jedoch ausnahmsweise, wenn ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt, auf eine Ausweisung verzichten. Die SVP hat angekündigt, sie werde sehr genau kontrollieren, wie diese Härtefallregelung angewendet wird. Die Volkspartei erwartet, dass künftig pro Jahr rund 4000 Ausländerinnen und Ausländer aus der Schweiz gewiesen werden. Heute sind es rund 500 Fälle.

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Kommentare :

  • user
    Margi-Maria 06.04.2016 um 16:20
    schön, Barbara Engel, dass Sie weiterhin in der Schweizer Revue lesbar sind!
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