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Kurzmeldungen

28.07.2014

Verdingkinder entschädigen

Die Opfer administrativer Zwangsmassnahmen sollen nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung erhalten. Mit diesem Ziel ist am 31. März eine Volksinitiative lanciert worden. Verlangt wird ein mit 500 Millionen Franken dotierter Wiedergutmachungs-Fonds. Mit dem Geld soll den am schwersten betroffenen Opfern geholfen und das ihnen zugefügte Unrecht abgegolten werden. Anfang März hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Auch der Zugang zu Akten und die historische Aufarbeitung sind darin geregelt, eine finanzielle Wiedergutmachung ist hingegen nicht vorgesehen. Dies soll nun durch eine Volksinitiative erreicht werden. 

Reisefreudige Parlamentarier

Noch nie sind Schweizer Parlamentarier so fleissig ins Ausland gereist wie im vergangenen Jahr. 466 sogenannte Personenreisetage wurden verbucht, im Jahr 2012 waren es nur 302 Tage. Einsam an der Spitze beim Reisen steht ­Filippo Lombardi, der als Ständeratspräsident 22 Länder besucht hat. Die Kosten für die Reisen der Parlamentsmitglieder beliefen sich 2013 auf 520 200 Franken. Im Jahr davor waren es 328 900 Franken. 

Beliebter Schweizer Wein

Knapp 107 Millionen Liter Schweizer Wein hat die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2013 getrunken. Das sind, laut Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft fast 10 Millionen Liter mehr als im Jahr davor. Der Marktanteil der Schweizer Weine beträgt 39 % von total 273 Millionen Litern konsumiertem Wein. Bei den Schweizer Weinen ist der ­Konsum von Weiss- und Rotwein mit 53 beziehungsweise 54 Millionen Liter fast identisch. Bei den ausländischen Produkten wird mit 183 Millionen Litern bedeutend mehr Rotwein konsumiert. 

Offenlegen von Bankdaten für US-Kunden

Die Schweizer Banken müssen im Rahmen des FATCA-Abkommens von ihren US-Kunden die Zustimmung zur ­Datenlieferung an die US-Behörden einholen und diese über ein mögliches Amtshilfeverfahren. Das FATCA-Abkommen mit den USA wird laut Eidgenössischer Steuerverwaltung vor dem 1. Juli 2014 in Kraft ­gesetzt. Erhält eine Bank von einem US-Kunden keine Zustimmungserklärung zur Übermittlung der Kontodaten, so wird dieses Konto als «Non-Consenting US Account» eingestuft. Die US-Behörde kann dann von der Schweiz mittels Amtshilfeersuchens die Informationen zu den «Non-Consenting U.S. Accounts» verlangen. 

Missverständliches Inserat

Auf der hintersten Seite der «Schweizer Revue» vom April hat das Inserat von soliswiss, das nicht klar als Anzeige gekennzeichnet war, für Verwirrung gesorgt. Es ist bei einigen Lesern der Eindruck ­entstanden, die Auslandschweizer-Organisation (ASO) stehe hinter der von soliswiss lancierten Petition für die Integration von soliswiss in das neue Auslandschweizergesetz und für eine Ausfallgarantie des Bundes. Es handelt sich jedoch einfach um eine ­bezahlte Anzeige, die nichts mit der ASO zu tun hat.

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