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Was bei der Rückkehr in die Schweiz in Sachen Militärdienst gilt

07.06.2021 – Rechtsdient | ASO

Die Frage: Ich bin Schweizer Bürger, 19 Jahre jung und in Brasilien aufgewachsen. Nach meinem Schulabschluss überlege ich mir nun, ein Bachelor-Studium in der Schweiz zu absolvieren. Doch wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Militärdienst aus?

Die Ratgeberantwort: Im Grundsatz ist jeder volljährige Schweizer Mann verpflichtet, Militärdienst zu leisten oder eine Ersatzdienstleistung zu erbringen, und dies bis zum Ende des Jahres, in dem er das 36. Altersjahr vollendet hat. Kehren Sie in die Schweiz zurück, werden Sie also aufgefordert, der Militärdienstpflicht nachzukommen – sofern Sie als diensttauglich eingestuft werden. Die Rekrutierung ist möglich bis zum Ende des Jahres, in welchem Sie das 24. Altersjahr vollenden. Die Rekrutenschule muss spätestens im darauffolgenden Jahr, dem Jahr in welchem das 25. Altersjahr vollendet wird, absolviert werden.

Wenn Sie nun als Auslandschweizer in der Schweiz studieren möchten und sich somit länger als drei Monate im Land aufhalten werden, sind Sie verpflichtet, sich innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Kreiskommando zu melden und den Militärdienst zu absolvieren.

Falls Sie erst nach Vollendung Ihres 25. Lebensjahres für ein Studium in die Schweiz kommen, werden Sie aus Altersgründen nicht mehr rekrutiert: Sie haben somit keine Rekrutenschule mehr zu absolvieren, bezahlen jedoch die Wehrpflichtersatzabgabe.

Einige Ausnahmen gibt es für Doppelbürger: Falls Sie als Doppelbürger in Ihrem zweiten Heimatstaat bereits Militärdienst oder Zivildienst geleistet oder – als Ersatz dafür – eine Abgabe bezahlt haben, müssen Sie in der Schweiz keinen Militärdienst mehr leisten. Sie sind aber nicht von der Pflicht befreit, sich beim Kreiskommando zu melden und die Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen. Einzig Personen, welche ihren Militärdienst in Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien effektiv absolviert haben, sind dank zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der Schweiz und diesen Ländern von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit.

Auslandschweizer und -schweizerinnen können übrigens auch freiwillig die Rekrutenschule in der Schweiz absolvieren. Ein entsprechendes Gesuch ist an die folgende Adresse zu richten:

Kommando Ausbildung Personelles der Armee
Steuerung und Vorgaben
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Telefon +41 58 464 20 63
Fax +41 58 464 32 70
E-Mail
www.vtg.admin.ch

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