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Wählen Sie den neuen Auslandschweizerrat!

15.11.2016

Zwischen Januar und Juni 2017 finden überall auf der Welt die Wahlen der Delegierten für den Auslandschweizerrat (ASR) statt. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur ASR und zur Wahl finden Sie hier. Weitere Informationen gibts auf der Homepage www.aso.ch.

Was ist der Auslandschweizerrat?

Der Auslandschweizerrat (ASR) vertritt die Interessen aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit in der Schweiz. Er wird deshalb oft als «Parlament der Fünften Schweiz» bezeichnet.

Seit wann gibt es den ASR?

Seit 1989 gibt es den ASR in der heutigen Form. Vorläuferin war die 1919 eingesetzte Auslandschweizerkommission der NHG.

Wie ist der Rat zusammengesetzt?

Der ASR hat insgesamt 140 Mitglieder: 120 Delegierte der Schweizergemeinschaften im Ausland und 20 Inlandsvertreter.

Wie sind die Sitze verteilt?

Die Sitzverteilung richtet sich nach der Grösse der Schweizergemeinschaft pro Land oder Kontinent und wird regelmässig der Auslandschweizer-Statistik angepasst. Zurzeit sind die Sitze wie folgt aufgeteilt:

  • Europa 60 Sitze
  • Amerika 30 Sitze
  • Afrika 8 Sitze
  • Asien  16 Sitze
  • Ozeanien 6 Sitze

Wozu gibt es Inlandsvertreter?

Sie haben die Aufgabe, die Anliegen der Auslandschweizer und die Entscheide des ASR in die zuständigen Organe (Parlament, Verwaltung) in der Schweiz einzubringen und die Anliegen auf politischer Ebene wirkungsvoll zu vertreten. Einige Inlandsvertreter sind Mitglieder von National- oder Ständerat, andere vertreten Institutionen oder Organisationen. Gewählt werden sie vom ASR auf Vorschlag des Vorstands der ASO.

Wie und durch wen werden die Delegierten im Ausland gewählt? Wer kann im Ausland wählen?

Die Dachorganisationen oder, wo diese fehlen, durch vom ASR bestimmte Schweizervereine in den verschiedenen Ländern wählen die Auslandsdelegierten. Die Dachorganisationen oder Schweizervereine können den Kreis der wählenden Personen auf NichtVereinsmitglieder erweitern. In diesem Fall können die Vereine bei Bedarf eine direkte Wahl organisieren (per Post oder elektronisch).

Wann finden die Wahlen statt?

Zwischen Januar und Juni 2017. Die zuständigen Organe in den einzelnen Ländern bestimmen die Wahltermine. Die «Schweizer Revue» weist auf den Regionalseiten auf die Wahlen hin und stellt die Kandidatinnen und Kandidaten vor. Am 18. August 2017 tagt der ASR erstmals in der neuen Zusammensetzung.

Welche Voraussetzungen müssen Delegierte im Ausland erfüllen?

Sie müssen Schweizer Bürger sein, im Ausland wohnen, Deutsch oder Französisch sprechen, Kontakte zur Schweizergemeinschaft der vertretenen Region unterhalten und die Möglichkeit haben, zweimal jährlich in die Schweiz zu reisen, um an den Sitzungen des ASR teilzunehmen. Die wählenden Dachorganisationen und Schweizervereine können auch weitere Anforderungen hinsichtlich der Wählbarkeit festlegen. Die Delegierten erhalten ein bescheidenes Sitzungsgeld, für die Kosten von Reise und Aufenthalt werden sie nicht entschädigt.

Welche Kompetenzen hat der ASR?

Er ist das oberste Leitungsorgan der Auslandschweizer-Organisation, die als unabhängige Stiftung die Interessen der Auslandschweizer in der Heimat wahrnimmt. Der ASR kann in Vernehmlassungen und bei politischen Geschäften Stellen beziehen, er kann Forderungen stellen, Abstimmungsparolen beschliessen und Wahlempfehlungen abgeben. Gesetzgeberische Kompetenzen hat er jedoch keine.

Was sind wichtige Errungenschaften des ASR?

  • Die Verankerung der Auslandschweizer in der Bundesverfassung (Art. 40)
  • Die Bewahrung der freiwilligen AHV/IV
  • Die Förderung der Ausbildung der jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
  • Die Einführung des brieflichen Stimm- und Wahlrechts
  • Die Einführung des Auslandschweizergesetzes

Welches sind die wichtigsten Anliegen des ASR für die Zukunft?

  • Einführung von E-Voting
  • Erhaltung eines funktionellen Konsularnetzes
  • Erarbeitung von Bestimmungen, welche die Aus- und Rückwanderung vereinfachen – zum Beispiel bei den Sozialversicherungen

Weitere Infos zur Wahl

Da die Wahl der Delegierten für den Auslandschweizerrat nicht in allen Ländern nach demselben Modus stattfindet und deshalb nicht zentral organisiert werden kann, werden die Details der Wahlen in den einzelnen Ländern und Regionen auf den Regionalseiten der «Schweizer Revue» dargestellt. Die Schweizervereine und Dachorganisationen, welche die Wahlen durchführen, werden dort über das genaue Vorgehen und die Wahlveranstaltungen informieren. Kandidatinnen und Kandidaten können sich bei den Regionalredaktionen melden, damit sie in der «Schweizer Revue» vorgestellt werden.

Hier findet der Wahlkampf statt

SwissCommunity.org wird bei der Wahl eine zentrale Rolle spielen. Dort können Wählerinnen und Wähler mit den Kandidierenden in Kontakt treten, sie können Fragen stellen, Kritik anbringen, Anregungen machen, Anliegen deponieren und natürlich diskutieren.

www.swisscommunity.org

Der neue Rat

Die erste Sitzung des ASR in der neuen Zusammensetzung findet am 18. August 2017 in Basel anlässlich des Auslandschweizer-Kongresses statt. Dort werden auch die Inlandsdelegierten gewählt. Sie werden vom Vorstand zur Wahl vorgeschlagen.

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Kommentare :

  • user
    Ernst Ruetimann , Trang 30.11.2016 um 05:30
    liebe Auslandschweizer- und Schweizerinnen ,
    die Gruende fuer ein Leben im Ausland sind vielfaeltig . Man moechte es mit einer Vertretung in der Schweiz allen Expats Recht machen . Wie schon gesagt wurde ,sind die Schweizervereine duenn gesaet.Das ist nicht verwunderlich bei den Dimensionen der Laender . Da ist auch Europa ( EU ) mit Uebersee zu vergleichen . Auch muessen die effektiv im Ausland lebenden Eidgenossen mit den Doppelbuerger und den Zeit-Auslandschweizer verglichen werden . Es wird zwar von ueber 700'000 Auslandschweizer ausgegangen , aber in Wirklichkeit sind es nur etwa 150'000 Personen , welche staendig Wohnsitz im Ausland haben . Ich bin auch kein Vereinsmeier , den einzigen Club dem ich je angehoere , ist der Seemannsclub , mit meinen alten Kollegen von meiner Fahrenszeit ( 20 Jahre ) wo ich immer noch Kontakt habe , und sogar von zwei der Mitglieder hier in Thailand besucht wurde .- Hier an meinem neuen Wohnsitz bin ich weit vom naechsten Schweizer entfernt ; auf Phuket vorher , hatte ich Kontakt mit 3 Schweizer und ein paar Deutschen .
    Ich habe nichts gegen Schweizervereine , und Schweizer welche sich im Ausland organisieren wollen , aber es ist immer eine Frage des Aufwandes und Verlangen der Leute sich zu finden .- Da ich keine grossen Beziehungen zur Schweiz habe ( langjahriger Auslandaufenthalt ) halte ich mich auch von Abstimmungen fern ( letzter Wohnsitz Kloten ) vor meiner Auswanderung . wo ich mich anmelden muesste ; aber in den 12 Jahren dort , keine Beziehungen aufgebaut .- Das ist meine Auffassung zur Vertretung der Auslandschweizer , viel zu geringe Expats ; die meisten davon leben sowieso in der EU / USA .-
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    Francesco Magistra 28.11.2016 um 12:40
    Dopo tanti commenti in tedesco e francese - lingue d'obbligo secondo il regolamento - non posso che allaccirmi alle considerazioni fatte sopra da nostri concittadini della quinta Svizzera. Vivo in Uruguay, il piu piccolo paese del continente sudamericano, sede delle citta di Nueva Helvetia / Colonia Suiza e non riesco a capire in che termini una mia candidatura potrebbe essere accettata. L'appatenenza a un club rappresenta effettivamente una forte limitante per una maggioranza degli Svizzeri all'estero. Spero che la direttiva possa chiarire questo punto, rendendo piu trasparente e semplice il processo elettorale.
    Cari saluti a tutti, Ticinesi e no
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    Ahmet Celik 27.11.2016 um 19:46
    Ich bin mit Hr. Arthur Meyer voll einverstanden.
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    Toni MEIER 24.11.2016 um 11:43
    Hallo liebe Mitauslandschweizerinnen und Schweizer. Ich lese mit grossem Erstaunen, das nur Mitglieder eines CH Vereins in den ASR gewählt werden können. Wir Schweizer schrieben uns immer Demokratie und gleiche Rechte für alle auf die Fahne... ja wo bleibt dies in diesem Falle? Was zeichnet ein Mitglied eines CH Vereins aus in den Rat gewählt zu werden und was schliesst ein Nichtmitglied aus? d.h wenn ich mich für die Belange der vielen hunderttausend im Ausland lebenden Schweizer wirklich interessiere, aber NICHT in einem Verein bin, da bin ich nicht wählbar - wenn ich jetzt aber, wie schon von Anderen erwähnt nicht kann - oder gar nicht WILL, in einem Verein zu sein..? Wer ist in einem solchen Verein? was ist das Durchschnittsalter? Was machen die im Verein? Wurschtbrötle und politisierä? Sehen sich wie oft? Wie realitätsbezogen ist dies? Wer hat das "Sagen"? Die Rentner, oder die die mitten im Leben stehen und mit den alltäglichen Dingen konfrontiert werden? Müsste mal neu überdacht werden. Für mich klingt dies nach altem, überholtem System!
    Die Wahl müsste ausgeschrieben werden und alle die sich einbringen und zur Wahl zVfg. stellen dürften kandidieren.So machen es auch die Italiener
    Grüsse an alle aus dem Elsass, wo immer ihr auch seid!
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      Matthias Krucker 26.11.2016 um 15:15
      Ich gebe Ihnen, Toni Meier, absolut recht. Gerade die Auslandschweizer in Grenzregionen werden wohl eher den Kontakt zu den Schweizern in der Schweiz als in einem CH-Verein suchen. Zudem sind die Schweizer Grenzgänger direkt mit den Schweizer Gesetzen konfrontiert (zB Krankenversicherung, Quellensteuer etc.). Deshalb ganz klar: gleiches Recht für alle Auslandschweizer
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    Lotti Loosli 24.11.2016 um 05:42
    Danke den Vorrednern, auch ich lebe weit weg vom Schweizerverein,die Treffen,eher Gesselschafftlicher Natur und meist Teuer. Weg ,Unterkunft ,Essen. alls Auslandschweizer anerkannte sollten alle das RECHT haben
    ,wenn Sie können und wollen an diesen Wahlen teilzunehmen.
    Die meisten von uns (hoffe Ich) lieben unsere Heimat die
    Umstände warum wir im Ausland leben sind ganz unterschiedlich und tun nichts zur Sachen.
    Wir warten gespannt was passiert. alles liebe wo immer Ihr seid Lotti
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    Claire-Lise Fatio 23.11.2016 um 21:27
    Bonjour,
    Je suis suissesse et vis depuis 6 ans en Tunisie. J'y vis très bien et m'y suis installée pour des raisons financières (longue période de chômage). Inutile de dire que dans ces conditions je n'ai pas pu me permettre de conserver un domicile légal en Suisse. J'ai retiré mon capital retraite à l'âge de 61 ans en attendant de toucher l'AVS, ce qui est chose faite depuis 2014. Cependant le gros hic est qu'il n'y a pas de convention sociale de couverture maladie entre la Suisse et la Tunisie ce qui est une grosse lacune. Je vis donc dangereusement (même si les coûts de la santé sont beaucoup plus bas en Tunisie) en prenant toutes les dépenses à ma charge et en me croisant les doigts pour qu'il n'y ait de gros pépins et de lourdes maladies (ce qui, l'âge avançant, peut arriver à tout moment).
    Je lance donc un SOS à l'administration Suisse, d'autant plus que nombreux sont mes compatriotes âgés qui passent leur retraite en Tunisie. Vous oeuvrez à faciliter certains échanges professionnels (stages, études, etc.) avec de jeunes tunisiens qui désirent se rendre en Suisse, mais ne pourriez-vous pas vous pencher sur le cas de vos séniors qui ont dû quitter la Suisse pour les mêmes raisons que moi.
    Je dois préciser que, comble de tout cela, ayant travaillé pendant plus de vingt ans dans l'assurance maladie, j'étais consciente de cette lacune en m'expatriant, mais que je n'avais financièrement pas le choix. De plus, alors qu'aucun étranger ne peux se rendre en vacances en Suisse sans être assuré, lorsque je m'y rends, je suis l'exception et personne ne me contrôle.
    Espérant que vous vous penchiez sur ce problème et essayiez de trouver des accords avec certaines assurances (avec des tarifs raisonnables moyennant une participation plus ou moins importante de notre part, les assurances internationales étant hors de prix), je vous prie d'agréer mes salutations distinguées.
    C. Fatio
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    • user
      a.pillods 21.07.2017 um 15:51
      Sacre claire lise...
      a.pillods de supra.
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  • user
    Viviane Muhlethaler 23.11.2016 um 21:17
    Bonjour je trouve dommage j'habite en Martinique et au début de mon installation il y a 20 ans, il y avait de temps a autre des réunions mais pas très suivie et aussi un consulat ou l'on pouvait renouveler nos papiers mais mantenant rien de tout cela, c'est dommage Merci
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    Oskar L. Schacher 23.11.2016 um 20:06
    Die Antworten könnten nicht eindeutiger sein. Hier am Kap der guten Hoffnung ist der Schweizer Club einer verschwindet kleinen Zahl von Schweizern bekannt oder gar ein Begriff. Ich habe dieses Jahr erstmals an der Auslandschweizer Tagung in Bern teilgenommen und konnte interessane Kontakte knüpfen. Ich hatte aber trotzdem den Eindruck, dass die Auslandschweizer in ihrer Heimat nicht ernst genommen werden und viele Voten,auch des Bundesrates reine Lippenbekenntnisse sind.
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    Michaela Fisnar 23.11.2016 um 18:39
    Ich bin froh um all diese Überlegungen und Anregungen. Auch ich lebe weit weg vom nächsten Schweizerverein und ich meine auch, dass alle AuslandschweizerInnen wählen können müssen, denn sonst muss das Amt umbenannt werden auf "Auslandschweizervereinsrat". Denn wenn ich meinen Vertreter oder meine Vertreterin nicht mitbestimmen kann, dann werde ich als Auslandschweizerin auch nicht von dieser Person vertreten. Ausserdem habe ich, als ich in der Schweiz wohnte, immer Leute gewählt, die ich nicht persönlich kannte. Das ist doch sicher die Norm. Die von Frau Hartmann vorgeschlagene Plattform scheint mir eine gute Lösung zu sein.
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  • user
    Carole Ammane-Studer 23.11.2016 um 15:22
    Bonjour ,
    Je suis suissesse et je vie en Écosse depuis 2ans.
    Ancienne conseillère municipale à Genève, mère de 5 enfants et 4 fois grand-mère .
    Je suis très intéressée par une candidature au CSE en 2017 .
    Je suis membre du club Suisse Edimbbourg .
    Amitiés du pays des montons
    Carole
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    • user
      Loriana Pauli 02.12.2016 um 12:40
      Ich lebe auf einer kleinen Insel der Outer Hebrides. Würde gerne mit Ihnen in Kontakt sein.
      Tessinoise d'origins.....and loosing my languages :-)
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  • user
    Marcel Moser 23.11.2016 um 10:18
    Es wäre wünschenswert, dass das Wahlprozedere überdacht wird. Viele Auslandschweizer haben mit den Schweizervereinen nicht mehr viel gemeinsam. Dieser gesellschaftlichen Veränderung gilt es Rechnung zu tragen. Alle Auslandschweizer sind hingegen bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten gemeldet. Wieso regelt man dann diese Wahlen nicht über die Konsulate? E-Voting-Plattformen sind vorhanden. Wieso also den ASR nicht per E-Voting wählen?
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    • user
      Schmutz Richard 23.11.2016 um 17:27
      Die Schweizer Vereine pflegen hier "nur" das gesellige Beisammensein und da frage ich mich, ob da eine Mitgliedschaft nur für die Wählbarkeit in den ASR wirklich sinnvoll sein kann.
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  • user
    Eva Hartmann 23.11.2016 um 10:04
    Auch ich stimme den anderen zu, dass die Mitgliedschaft in einem Schweizer Verein als Voraussetzung für das passive Wahlrecht überholt ist. Wäre es nicht sinnvoll, eine online Plattform einzurichten? Hier könnten sich VertreterInnen aktiv einbringen (aktuelle und potentielle). Zudem würden die VertreterInnen hierdurch einen besseren Eindruck erhalten, was die Position der Auslandschweizergemeinde bei aller Heterogenität sein könnte. Es würde sicher ihre Legitimität erhöhen und die jüngeren AuslandsschweizerInnen besser einbinden.
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  • user
    Arye Ophir 23.11.2016 um 09:13
    Werter Herr Meyer, Ihr Gesagtes hat seine theoretische Richtigkeit. Aber in Praxis geht es doch darum eine den Auslandschweizern bekannte Prson zu waehlen und das wiederum erfordert logischer weise gesellschaftlich organisiert zu sein, eben Mitglied vor Ort der Auslandschweizer zu sein. Oder glauben Sie, dass die Auslandschweizergemeinde einen ihnen Unbekannten waehlen wuerden?
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    • user
      Roland Isler 23.11.2016 um 10:56
      Aryle Ophir, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Zudem ist sich der ASR bewusst, dass das Wahlprozedere überholt werden muss um es es der heutigen Zeit anzugleichen und es mehr demokratisch zu gestallten und gleichzeitig die Legimität des ASR als Vertreter aller Auslandschweizer zu gerechtfertigten. Den richtigen Modus zu finden ist aber nicht ganz so einfach wie sich das die meisten vorstellen. Das EDA hat der ASO Hilfe zugesichert um für nächstes Jahr e-Voting Pilotprojekte durchzuführen. Wir sind auf dem richtigen Wege.
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      Victor Stadelmann 23.11.2016 um 14:23
      Und wenn wir unsere Nationalräte und Ständeräte wählen, wer kennt diese denn im "gesellschaftlichen Umfeld". Also Wahlrecht für ALLE eingetragenen Scheizer(innen)!
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    Beat Odermatt 23.11.2016 um 06:52
    Ich glaubte dass die Zwingung einer Gesellschaft Mitglied zu sein die Bundesverfassung bricht und deshalb nicht legal ist.
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      Roman Spaar 25.11.2016 um 21:30
      Superargument
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    Stefan Neuenschwander 22.11.2016 um 23:03
    Ich bin absolut der selben Meinung wie Arthur Meyer. Die Arbeit der Schweizer Vereine ist sicher super, aber der genannte Widerspruch ist schon eklatant. Die ASO gewinnt auf jeden Fall mehr Gewicht und Einfluss, wenn die Stimmbeteiligung steigt.
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    Marc Lambert 22.11.2016 um 22:09
    Ich bedanke mich bei Arthur Meyer fuer diesen wichtigen Hinweis! Und ich stimme ganz mit Wilhelm Tschol ueberein, wir Auslandschweizer sollten direkt im Parlament vertreten sein. Eine Anzahl Sitze im Nationalrat gemaess der Bevoelkerungsstaerke und 2 Sitze im Staenderat, wie ein 27ster Kanton eben. Ich bin momentan im Kanton ZH als Stimmberechtigter registriert, kann also Zuercher Staenderaete waehlen. Lokale Zuercher Anliegen betreffen und kuemmern mich aber herzlich wenig - das macht keinen Sinn.
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    Zeev (Rolf) Jzchak Tschan 22.11.2016 um 20:55
    Auch ich stimme all diesen Vorrednern zu. Schliesslich geht es um politische Anliegen und nicht um die Pflege von typischen Schweizer Hobbies. :-)
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    M. Herzig 22.11.2016 um 20:00
    merkwürdige Bestimmung!ALLE Schweizer im Ausland müssen sich bei eine Botschaft oder Konsulat anmelden, also für mein Verständniss Wahlberechtigt. Schweizervereine wie ich sie kenne sind mehr Freizeit orientiert und können und sollten auf keinen Fall die Interessen ALLER Auslandschweizer vertreten!
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    Jörg Möhl 22.11.2016 um 19:58
    Absolut richtig. Auch ich stimme mit Arthur Meyer überein. Ich lebe seit über 20 Jahren in verschiedenen Ländern und war nie Mitglied eines anerkannten Schweizer Vereins obwohl ich immer Kontakte zu anderen Schweizer hatte. Die Wahl sollte über die Botschaften/ Konsulate per E-Voting laufen....
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    Robert Rychiger 22.11.2016 um 19:57
    Ihr sprecht mir alle aus meiner Seele. In meinem Aufenthaltsland gibt es Schweizervereine - nur eben - alle weit weg. Um an einem Meeting oder Treffen teilnehmen zu können müssten wir eine Hotelübernachtung "einrechnen" und das ist uns dann doch zu aufwendig.
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    Verena Zbinden 22.11.2016 um 19:51
    Auch ich stimme mit Jurg Siegenthaler überein. Wo ich wohne gibt es weit und breit keinen Schweizer Klub!!
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      Ayadi 23.11.2016 um 17:45
      Dans ma région non plus, il n'existe aucun club suisse
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    Tschol Wilhelm 22.11.2016 um 19:47
    Es wäre an der Zeit, dass diese indirekte Form der parlamentarischen Mitbestimmung neu überdacht wird. Zielführender ist die Erweiterung des Parlamentes durch Auslandschweizer, die im Zuge der National- und Ständeratswahlen gewählt werden. Diese Form hat im Übrigen auch Italien.
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    Arthur Meyer 22.11.2016 um 19:03
    "Der Auslandschweizerrat (ASR) vertritt die Interessen aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit in der Schweiz." Diese Behauptung wird ein paar Zeilen weiter unten selber widerlegt: "Wer kann im Ausland wählen? - Alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, vorausgesetzt, sie sind Mitglied eines anerkannten Schweizervereins."

    Eine überwiegende Mehrheit der im Ausland lebenden Schweizer ist in keinem Verein organisiert. Wie kann ein Rat, der von einer verschwindenden Minderheit gewählt wird, von sich behaupten, "Parlament der Fünften Schweiz" zu sein und die Interessen ALLER Auslandschweizer zu vertreten?
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      Jurg Siegenthaler 22.11.2016 um 19:36
      Ich stimme der obigen Meinung bei. Eine Wahlmoeglichkeit sollte allen bei einer Botschaft angemeldeten Auslandschweizern geboten werden.
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      Werner Käch 24.11.2016 um 02:34
      Wirklich seltsam, dass das Wahlrecht auf Vereinsmitglieder beschränkt und nicht allen korrekt registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zusteht!
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      Monika Helbling 28.11.2016 um 19:19
      Das ist eben richtig schweizerisch: Nur "VereinsMeier" koennen uns vertreten...!?
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