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Kampfflugzeug Gripen beim Landeanflug abgestürzt

28.07.2014 – Von Jürg Müller

Die Schweizer Luftwaffe muss ohne neues Kampfflugzeug in die Zukunft fliegen: Das Volk hat den Kauf der 22 schwedischen Gripen abgelehnt.

Das Rüstungsgeschäft des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) war von allem Anfang an von Turbulenzen begleitet. Im Abstimmungskampf geriet der Gripen durch Ungeschicklichkeiten und Kommunikationspannen noch zusätzlich in Schwierigkeiten. Schliesslich wurde der Kauf des schwedischen Kampfflugzeugs – als Ersatz für 54 Tiger-Jets – in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 53,4 Prozent abgelehnt. 

Die Befürworter hatten argumentiert, dass die neuen Maschinen zusammen mit den vorhandenen 32 F/A-18 das absolute ­Minimum zur Sicherung des Luftraums ­bildeten. Gegen Schluss des Abstimmungskampfs wurde auch die Ukraine-Krise ins Spiel gebracht, die als Beweis dienen sollte, in welch unsicherer Welt wir lebten. Die Gegner –Sozialdemokraten, Grüne und die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), die das Referendum gegen die ­Vorlage ergriffen hatten – argumentierten, die Milliarden fehlten bei dringenden Vorhaben des Bundes, zum Beispiel bei Bildung, Verkehr und AHV. Die Schweizer Luftwaffe sei zudem ohnehin überdimensioniert, für den Luftpolizeidienst reichten die F/A-18.

Militärpolitische Trendwende?

Noch nie gab es bei einer Abstimmung über Armeefragen ein Nein. Diesmal hat die traditionelle Loyalität gegenüber der Armee nicht gespielt. Dies hat sehr unterschiedliche, auch Jahre zurückliegende Gründe. So wurde etwa nach dem Typenentscheid für den Gripen das Auswahlverfahren in Zweifel gezogen. Auch viele bürgerliche Politiker stellten die Qualität des Flugzeugs in Frage, was zu grossen Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren führte. 

Die Reihen konnten bei den Bürgerlichen zwar einigermassen geschlossen werden. Trotzdem bildete sich ein bürgerliches Komitee gegen den Gripen, das vor allem von den Grünliberalen getragen wurde. Damit wuchs das Nein-Lager weit über die armeekritischen Kreise und linken Parteien  hinaus. Finanzpolitische Bedenken kumulierten sich mit Fragen, ob die Landesverteidigung nicht konsequenter gegen realis- tischere Bedrohungsformen wie Cyber-­Attacken, Terrorismus, schwere Umwelt-katastrophen, organisierte Kriminalität und Ähnliches ausgerichtet werden sollte statt auf «klassische» Kriege.

Bundesrat Maurer agierte töricht

Unter Beschuss kam nach der Abstimmung Verteidigungsminister Ueli Maurer. Er habe einen ungeschickten Abstimmungskampf geführt, stellten Befürworter und Gegner des Gripen fest. So war durchgesickert, dass sich Maurer in seiner Strategie von Schweden hatte beraten lassen; er riss frauenfeindliche Sprüche, wurde ausfällig gegenüber Medien – und stilisierte die ­Gripen-Abstimmung zur Schicksalsfrage für die Armee, was selbst bei den Befürwortern für Ärger sorgte. 

Wie es weitergeht, ist noch unklar. Sicher ist: Das Nein zu einem neuen Kampfflugzeug ist kein Nein zur Armee, es hat aber viel zu tun mit der Frage über die künftige Ausrichtung der Schweizer Landesverteidigung.

Weitere Abstimmungen vom 18. Mai 2014 Mindestlohn hatte keine Chance

Das ist eine schwere Schlappe für die Gewerkschaften: Ihre Mindestlohninitiative wurde mit 76,3 Prozent Nein-Stimmen überaus deutlich abgeschmettert. Das Begehren wollte den gesetzlichen Mindestlohn auf 22 Franken pro Stunde oder rund 4000 Franken pro Monat festschreiben. Die Gewerkschaften konnten nicht einmal das linke Wählerpotenzial voll mobilisieren, denn die Initiative wurde noch klarer abgelehnt als im vergangenen November die 1:12-Initiative gegen Spitzenlöhne. Die Mehrheit will offensichtlich keine Eingriffe des Staates in die Lohnpolitik.

Für Hausärzte und gegen Pädophile

Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 88 Prozent sehr deutlich angenommen wurde dagegen der neue Verfassungsartikel, der Bund und Kantone verpflichtet, die medizinische Grundversorgung durch die Förderung der Hausarztmedizin zu gewährleisten. Angestossen wurde das Anliegen von einer Initiative der Ärzteschaft, die später zugunsten eines Gegenvorschlags des Bundesrates zurückgezogenen wurde. 

Ein populäres Anliegen aufgegriffen hat auch die Pädophilen-Initiative: Sie wurde mit 63,5 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Wer rechtskräftig wegen sexueller Übergriffe auf Kinder oder Abhängige verurteilt ist, darf inskünftig automatisch und für den Rest seines Lebens nicht mehr mit Kindern arbeiten. Die Gegner, welche das Volksbegehren als unverhältnismässig bekämpften, drangen mit ihren Argumenten nicht durch.

AKW darf weiterlaufen

Erstmals nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 stand in der Schweiz die Atomenergiefrage auf der Abstimmungsagenda, wenn auch nur im Kanton Bern. Eine Volksinitiative wollte das 40-jährige Atomkraftwerk Mühleberg vor den Toren der Stadt Bern, das immer wieder wegen teils gravierender Sicherheitsmängeln in der Kritik stand, sofort vom Netz nehmen. Das Begehren wurde nun allerdings mit 63,3 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Bernischen Kraftwerke (BKW) haben schon vor der Volksabstimmung beschlossen, den ­Reaktor 2019 zu schliessen. Nach ­Fukushima hat der Bundesrat im Grundsatz den Ausstieg aus der Kernenergie im beschlossen, doch die neue Energiepolitik steht erst in Umrissen.

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