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  • Gesellschaft

Ein klares Urteil mit unklaren Folgen

10.07.2019 – Marc Lettau

Erstmals ist in der Schweiz eine nationale Volksabstimmung gerichtlich annulliert worden. Ist das primär eine Ohrfeige für den Bundesrat oder ein Beweis für die Kraft der Demokratie? Die Meinungen sind geteilt, die Folgen des Urteils unklar.

Die Sache, um die es geht, betrifft gutverdienende Ehepaare. Sie zahlen mehr Bundessteuern als unverheiratete Paare mit dem genau gleichen Einkommen. Diese sogenannte Heiratsstrafe ist seit Jahren ein Politikum. Einen Anlauf, die Heiratsstrafe zu eliminieren, unternahm die Christliche Volkspartei (CVP) mit ihrer etwas sperrig getitelten Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe». Doch die Initiative scheiterte 2016 an der Urne. 50,8 Prozent legten ein Nein ein.

Mehr als knapp daneben

55 000 Stimmen machten den Unterschied. Die Niederlage war also knapp. Allerdings nannte der Bundesrat vor der Abstimmung falsche Zahlen. Er behauptete, schweizweit treffe die Heiratsstrafe bloss 80 000 Doppelverdienerehepaare. Später räumte er ein, sich gründlich verschätzt zu haben – um Faktor fünf. Inzwischen gelten 450 000 Ehepaare als steuerlich benachteiligt. Aufgrund dieses Eingeständnisses reichte die CVP schliesslich eine Abstimmungsbeschwerde ein.

Historische Dimension

Das am 10. April 2019 gefällte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache ist von historischer Dimension. Das Gericht hiess die Beschwerde gut und annullierte den Volksentscheid. Das ist eine Premiere, die erste Annullierung eines nationalen Volksentscheids seit der Gründung des modernen Bundesstaates im Jahre 1848. Die Bundesrichter beurteilten die Fehlinformation des Bundesrats als «gravierend». Es liege eine «geradezu schockierende Verletzung» der Abstimmungsfreiheit vor. Eine Verfälschung des Abstimmungsergebnisses sei vor diesem Hintergrund «wahrscheinlich».

«Eine Ohrfeige für den Bundesrat» titelte nach dem Urteil die «Neue Zürcher Zeitung». Die Blätter des TamediaKonzerns hingegen werteten den Richterspruch als Gütesiegel für die schweizerische Demokratie, denn letztlich seien die Rechte der engagierten Bürger gegenüber dem Verwaltungsapparat gestärkt worden.

Was nun?

Wird die Initiative erneut dem Volk vorgelegt? Das ist keineswegs zwingend. Die CVP selbst ist nicht an einer erneuten Volksabstimmung interessiert. Der Initiativtext ist nämlich inzwischen innerhalb der Partei umstritten, denn er diktiert eine sehr eng gefasste Definition von Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Das geht jenem Teil der CVP-Basis zu weit, der der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufgeschlossen begegnet.

Bei den Initianten dominiert vor diesem Hintergrund die Hoffnung, die Heiratsstrafe möge auf gesetzlichem Weg abgeschafft werden. Damit würde eine zweite Volksabstimmung über die Initiative obsolet. Unbegründet ist die Hoffnung nicht, denn einen Monat nach dem Gerichtsurteil hiess der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Aargau gut. Deren Forderung: Nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialversicherungen sei die Benachteiligung verheirateter Paare zu beenden. Diese erhalten heute im Alter eine reduzierte Ehepaarrente, die tiefer liegt als zwei Einzelrenten für ein Paar, das ohne Trauschein zusammenlebt. Das ist mindestens so stossend wie die steuerliche Heiratsstrafe.

Bild: Auf die süsse Hochzeitstorte folgt in der Schweiz zumindest für solvente Doppelverdienerehepaare die steuerliche Heiratsstrafe. Foto Keystone

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