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Eidgenössische Finanzkontrolle – im Dienst von Effizienz und Transparenz seit 1877

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Der unbekannte Ankerplatz der Fünften Schweiz

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Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan der Schweiz mit einer klaren Mission: Als unabhängige Instanz sorgt sie für Transparenz und einen verantwortungsvollen Einsatz unserer Steuergelder. Das ist auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer von Belang.
Als oberste und unabhängige Finanzaufsichtsbehörde der Schweiz überwacht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) den Umgang des Bundes mit Steuergeldern. Sie prüft, ob öffentliche Mittel zweckmässig und wirtschaftlich eingesetzt werden. Dafür muss sie Probleme und Risiken frühzeitig erkennen. Sie gibt in ihren Berichten Empfehlungen zur Steigerung von Effizienz und Wirksamkeit. Fast alle ihre Berichte an Parlament und Bundesrat sind öffentlich zugänglich, wodurch auch die Steuerzahlenden Einblick in die Verwendung ihrer Gelder erhalten. Diese Offenheit soll dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen zu stärken.
Seit ihrer Gründung 1877 hat die EFK immer wieder neue Aufgaben übernommen. Ihren Werten ist sie treu geblieben.
Die EFK verfügt aktuell über etwa 130 Mitarbeitende und ihr Budget beträgt rund 34 Millionen Franken.
Seit ihrer Gründung 1877 hat die EFK immer wieder neue Aufgaben übernommen. Ihren Werten ist sie treu geblieben. 2011 ist sie beispielsweise zu einer Anlaufstelle für Whistleblower geworden. Seitdem können Bundesangestellte und Privatpersonen Hinweise auf Unregelmässigkeiten, Korruption oder andere illegale Handlungen anonym bei der EFK melden und sicher abklären lassen.
Seit 2022 ist die EFK auch für die Umsetzung neuer Transparenzregeln zur Politikfinanzierung zuständig. Politische Parteien und Akteure müssen ihre Finanzierungsangaben bei der EFK einreichen. Die EFK prüft und veröffentlicht diese Angaben, um die Integrität der Politikfinanzierung zu erhöhen und das Vertrauen in den politischen Prozess zu stärken.
Die EFK führt jährlich über 150 Prüfungen in einer Vielzahl von Themenbereichen durch. Bei vielen dieser Prüfungen geht sie weit über die Prüfung von Finanzzahlen hinaus. Hier eine Auswahl, welche im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer besonders interessieren dürfte.
Ein gutes Aussennetz ist unverzichtbar für die Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sowie Schweizer Reisenden in Notlagen. 2022 führte die EFK eine Evaluation der konsularischen Dienstleistungen von Schweizer Vertretungen im Ausland durch. Die Ergebnisse zeigten, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Qualität seiner Dienstleistungen in den letzten Jahren steigern konnte.
Dennoch waren die konsularischen Dienste durch die grosse Zahl direkter Anfragen stark belastet. Der Online-Schalter des EDA, der zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen im Ausland lebenden Schweizer Staatsangehörigen und den Schweizer Vertretungen konzipiert war, wurde aufgrund seiner geringen Benutzerfreundlichkeit kaum genutzt. Dossiers von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern wurden noch in Papierform aufbewahrt.
Die EFK empfahl vor diesem Hintergrund, die Bemühungen bei der digitalen Transformation zu intensivieren. Als Reaktion darauf hat das EDA seine Online-Dienste erweitert und ausgebaut. Die vollständige Digitalisierung der Dossiers von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern soll voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Dann wird die EFK nachprüfen, welche Verbesserungen tatsächlich umgesetzt wurden.
Zurzeit werden über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) jährlich rund 1 Million AHV- und IV-Renten mit einer Gesamtsumme von 7,8 Milliarden Franken ins Ausland ausbezahlt. Die EFK untersuchte 2021 die Wirksamkeit der Kontrollmassnahmen der ZAS zur Sicherstellung, dass Renten ausschliesslich an berechtigte Personen ausgezahlt werden. Im Ausland lassen sich die inländischen Kontrollen gegen Versicherungsmissbrauch naturgemäss nicht identisch umsetzen. Viele Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, senden als «jährlichen Lebensnachweis» beispielsweise noch beglaubigte Papier-Bestätigungen in die Schweiz zurück.
Die Prüfung der EFK ergab, dass die Kontrollen der ZAS zwar ihren Zweck erfüllen, aber die Instrumente modernisiert werden sollten. 2020 konnte die ZAS ungerechtfertigte Rentenzahlungen in Höhe von rund 74 Millionen Franken zurückfordern. Allerdings sah die EFK Verbesserungspotenziale. Die EFK empfahl der ZAS, Kontrollen effizienter zu machen und Daten besser zu verwerten. Auch sollten digitale Hilfsmittel vermehrt zum Einsatz kommen, um Unstimmigkeiten besser zu erkennen. Zudem sollten Schweizer Rentnerinnen und Rentner im Ausland ihre Angaben in verschiedenen Systemen nicht doppelt erfassen müssen.
Hohe Bankmargen dürfen Renten nicht schmälern.
Die Vereinbarungen mit den Banken, welche die Rentenzahlungen ins Ausland durchführen, hat die ZAS neu ausgehandelt. Sie traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die EFK hatte nämlich auch festgestellt, dass die Banken zu hohe Margen verlangten, was die ausbezahlten Renten schmälert.
Seit dem Schengen-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben sich die Grenzkontrollen grundlegend verändert – weg von systematischen Kontrollen an den Landesgrenzen, hin zu mehr Mobilität. Dies ist ein Vorteil für viele Reisende und für eine halbe Million Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Europa. Um gleichzeitig globale Risiken wie organisierte Kriminalität, Terrorismus und illegale Migration effektiv zu bekämpfen, setzen die EU und die Schweiz auf eine bessere Sicherung der Schengen-Aussengrenzen.
2024 hat die EFK die Umsetzung der Strategie zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen an den Schweizer Flughäfen unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: Die föderale Struktur mit acht verschiedenen Kontrollbehörden bei Bund und Kantonen erschwert die einheitliche Verwaltung der Aussengrenzen. Niemand verfügte über Kompetenzen zur strategischen Steuerung des Gesamtsystems, auch nicht das Staatssekretariat für Migration. Wichtige Verbesserungsmassnahmen mit allen Beteiligten kamen deshalb nur schleppend voran. Die EFK verlangte von den verantwortlichen Behörden mehr Verbindlichkeit und eine systematische Überprüfung der Massnahmen. Die EFK wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen, ob die Empfehlungen umgesetzt wurden.
Effektive Kontrollen, Transparenz und die Fähigkeit zur Veränderung sind wesentliche Grundpfeiler eines funktionierenden Staatswesens. Die EFK will zur guten Verwaltungsführung und Modernisierung der Bundesverwaltung beitragen, indem sie Schwachstellen identifiziert, Verbesserungsvorschläge unterbreitet und die Umsetzung von Empfehlungen begleitet.
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