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ASR-Wahlen 2017

12.01.2017

In der letzten Ausgabe der Schweizer Revue hat es in Zusammenhang mit dem ­Artikel «Wählen Sie den neuen Auslandschweizerrat» (ASR) Unklarheiten gegeben: Die Antworten zu den Fragen «Wie und durch wen werden die Delegierten im Ausland gewählt?» und «Wer kann im Ausland wählen?» führten zu Missverständnissen.

Die Situation ist die folgende: Die Dachorganisationen in den verschiedenen ­Ländern wählen die Auslandsdelegierten oder, wo diese fehlen, die Schweizervereine. Beide können den Kreis der wählenden Personen auf Nichtvereinsmitglieder erweitern. In diesem Fall können die Vereine bei Bedarf eine Direktwahl – per Post oder elektronisch – organisieren. Die Mitgliedschaft in einem Schweizerverein ist also nicht unbedingt zwingend, wenn diese von den mit der Wahl beauftragten ­Organisationen nicht verlangt wird.

Zudem möchten wir hier erwähnen, dass der Auslandschweizerrat an seiner letzten Sitzung in Bezug auf die Wählerschaft folgende Empfehlung in den Richt­linien aufgenommen hat: «Der ASR empfiehlt, alle Auslandschweizer, die im Stimmregister eingetragen sind, zu den Wahlen zuzulassen.» Es handelt sich um eine Empfehlung, die die Vereine umsetzen können, wenn sie es wünschen, sie ist aber nicht zwingend. Der ASR hat damit einen Schritt in Richtung Öffnung der Wähler­basis ermöglichen wollen. Die Vereine bleiben aber frei, im Rahmen der Richtlinien zu bestimmen, wer an den Wahlen teilnehmen kann.

Die Richtlinien sowie weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie unter:

aso.ch/de/politik/asrwahlen-2017

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