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ASO-Ratgeber

28.07.2014 – RECHTSDIENST ASO

Kurz nach meinem 70. Geburtstag erhielt ich eine Verfügung des Strassenverkehrsamtes wegen meinem Schweizer Führerausweis betreffend einer notwendigen ärztlichen Prüfung. Diese wurde mir via Fahndungssystem RIPOL des Bundes zugestellt. Was muss ich tun?

Wer aus der Schweiz auswandert, muss den Schweizer Führerausweis innerhalb einer bestimmten Frist in einen Ausweis des Wohnlandes umtauschen; in den EU-Staaten beträgt diese Frist beispielsweise sechs Monate. Verbindliche Auskunft betreffend der Fristen und Vorgehensweise kann Ihnen die zuständige Behörde des Wohnlandes geben. Wird der Schweizer Fahrausweis nicht gegen den Ausweis des Wohnlandes getauscht, kann dies eine Busse oder Strafzahlung zur Folge haben.

In der Schweiz muss ein definitiver Wegzug dem Strassenverkehrsamt gemeldet werden; im Ausland muss dann der Umtausch zu einem Führerausweis des Wohnlandes erfolgen. Bei einer späteren Rückwanderung in die Schweiz hat man während einem Jahr Fahrerlaubnis mit dem ausländischen Ausweis, in dieser Zeit muss der Antrag für den Umtausch in einen Schweizer Führerausweis mittels Antragsformular erfolgen. Je nach Kanton wird für die Ausstellung eines Schweizer Führerausweises ein Sehtest verlangt.

Wird Wegzug ins Ausland beim Strassenverkehrsamt nicht gemeldet, kann es vorkommen, dass im Alter von 70 Jahren – wenn die ärztliche Prüfung der Fahrtüchtigkeit fällig wird – eine Fahndung eingeleitet wird, zum Beispiel über RIPOL, das Fahndungssystem des Bundes. Dies erfolgt, weil die betreffende Person nicht mehr in der Schweiz gemeldet, aber noch im Besitz eines Schweizer Führerausweises ist.

Wer als Schweizer mit definitivem Wohnsitz im Ausland noch einen Schweizer Führerausweis hat, kann sich mit dem entsprechenden Strassenverkehrsamt in Verbindung setzen, damit dieser sistiert wird. In der Regel werden dafür keine Gebühren und Kosten verrechnet.

Adressen der kantonalen Strassenverkehrsämter: https://strassenverkehrsaemter.ch/

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht und insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

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