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Zurück in der Schweiz – und gut versichert

25.05.2020 – Rechtsdienst ASO

Kann ich bei einer definitiven Rückwanderung in die Schweiz eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen und gibt es Vorbehalte für bestehende Krankheiten?

Die Antwort: Ja, sobald Sie wieder Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie eine Grundversicherung abschliessen. Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Krankenversicherer sind daher auch verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person ungeachtet von Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufzunehmen. Auch können Sie Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Versicherer frei wählen. Welche Leistungen die Grundversicherung umfasst, ist gesetzlich geregelt.

Die Krankenkassen dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizern, die definitiv in die Schweiz zurückkehren, die Aufnahme in die Grundversicherung also nicht verweigern und sie dürfen auch keine Vorbehalte (z. B. wegen bestehender Krankheiten) anbringen. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossen werden. Sie wird rückwirkend auf das Datum der Wohnsitznahme abgeschlossen.

Bestimmte Personen sind von der Pflicht, sich in der Schweiz versichern zu müssen, befreit. Dazu gehören etwa Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente von einem EU-Land, aber keine Schweizer Rente beziehen, sowie Personen, die sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten und über den gleichen Versicherungsschutz verfügen, wie ihn auch die schweizerische Grundversicherung bietet.

Die Krankenversicherung wird für jedes Familien- mitglied (Erwachsene und Kinder) einzeln abgeschlossen. Alle Versicherten bezahlen eine Prämie, die je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann. Die Leistungen der Grundversicherung sind hingegen für alle gleich. Ein Prämienvergleich lohnt sich also! Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet einen Prämienvergleich im Internet an: www.priminfo.ch.

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

 

Kommentare

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Kommentare :

  • user
    Markus Nay, Perth , WA, Australia 02.06.2020 um 15:19
    Danke vielmals. Sehr wichtige Information.
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