Mit Erreichen der Volljährigkeit werden junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aufgefordert, ihre Anmeldung bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu bestätigen. Dieser Schritt ist für die volle Ausübung ihrer Rechte unerlässlich, wird jedoch allzu oft vernachlässigt. Dies kann schwerwiegende Folgen haben.
Erreicht eine im Auslandschweizerregister als minderjährig eingetragene Person nach schweizerischem Recht die Volljährigkeit, fordert die zuständige Vertretung (Botschaft oder Konsulat) sie gemäss Artikel 12 Abs. 3 des Auslandschweizergesetzes (ASG) auf, ihren Eintrag im Register zu bestätigen. Zu diesem Zweck erhält sie ein offizielles Schreiben, in dem sie gebeten wird, ihre Anmeldung entweder auf dem Postweg oder direkt über den Online-Schalter EDA zu bestätigen. Vor Erreichen dieses Alters werden junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer automatisch im Familiendossier erfasst.
Junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die an einem Ferienlager der ASO teilnehmen, besuchen das Bundeshaus und treffen Vertretende der Konsularabteilung. Foto ZVG
Ein wichtiger Schritt, der oft vergessen wird
Dieser Schritt ist entscheidend, damit junge Menschen ihre Rechte, insbesondere auf politischer Ebene, uneingeschränkt wahrnehmen können. Die Anmeldung bei einer Vertretung ermöglicht den Zugang zu zahlreichen offiziellen Informationen, konsularischen Dienstleistungen und Angeboten mit Bezug zur Schweiz. Darunter fallen beispielsweise die Teilnahme an eidgenössischen Abstimmungen, der Bezug der «Schweizer Revue» und die Möglichkeit, bestimmte Behördengänge aus der Ferne zu erledigen. Trotzdem bestätigen jedes Jahr zahlreiche junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre Anmeldung nicht rechtzeitig und werden daher aus den amtlichen Registern gestrichen.
Nicht zu unterschätzende Folgen
In manchen Fällen sind die Folgen gravierend: Ein im Ausland geborenes Kind eines Schweizer Elternteils, das eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, verliert mit Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Damit dieser Fall nicht eintritt, muss es bei einer Schweizer Behörde im Ausland oder bei einer Behörde in der Schweiz angemeldet werden, sich selbst dort anmelden oder schriftlich erklären, dass es das Schweizer Bürgerrecht behalten will.
Hier spielen die Eltern nach wie vor eine entscheidende Rolle. Denn oft sind sie es, die ihre Kinder auch nach Erreichen der Volljährigkeit bei administrativen Schritten unterstützen und sie an wichtige Fristen erinnern.
Projekt «Young Swiss Abroad»
Angesichts dieser Feststellung erscheint es unerlässlich, die betroffenen Jugendlichen besser zu informieren und zu begleiten. Aus diesem Grund hat die Konsularische Direktion des EDA das Projekt «Young Swiss Abroad» lanciert. Die Sensibilisierung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für ihre Rechte und Pflichten ist eines der Ziele der vom Bundesrat verabschiedeten Konsularstrategie 2026–2029.
Das Projekt steht im Einklang mit den im Auslandschweizergesetz festgelegten Aufträgen, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz zu fördern und die internationale Mobilität von Schweizer Staatsangehörigen zu erleichtern (Art. 2). Zudem will der Bund den Austausch der jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und mit der Schweiz fördern (Art. 9 Abs. 3).
«Young Swiss Abroad» umfasst drei Schwerpunkte: die Ermittlung der Bedürfnisse der jungen Menschen und der Vertretungen, die Entwicklung innovativer Kommunikationsmittel sowie die Unterstützung der Botschaften und Konsulate bei ihren Aktivitäten vor Ort.
Um die Bedürfnisse der jungen Menschen und die Herausforderungen, mit denen die Vertretungen konfrontiert sind, zu ermitteln, wurden zwei Umfragen durchgeführt: Mit der ersten konnten Informationen von 23 Vertretungen in den zehn Ländern gesammelt werden, in denen die meisten jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben; die zweite richtete sich an junge Menschen im Alter von 15 bis 30 Jahren und hatte zum Ziel, ihre Erwartungen und Bedürfnisse besser zu verstehen.
Durch die Bestätigung ihres Eintrags im Auslandschweizerregister behalten junge Menschen die Möglichkeit, ihre politischen Rechte auszuüben. Zudem haben sie Zugang zu allen konsularischen Dienstleistungen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die jungen Menschen eine starke Verbundenheit mit der Schweiz empfinden und grosses Interesse an den konkreten Möglichkeiten haben, die das Land zu bieten hat. Dies gilt für Studium, Praktika und Beschäftigungsmöglichkeiten ebenso wie für den Austausch mit anderen jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern. Die Umfragen ergaben jedoch auch, dass junge Menschen nach wie vor selten proaktiv Kontakt zu Botschaften und Konsulaten aufnehmen. Dabei spielen die Vertretungen eine Schlüsselrolle für die Aufrechterhaltung und Stärkung der Verbindung zur Schweiz. Über die konsularischen Dienstleistungen hinaus sind sie eine erste Anlaufstelle, die Beratung und Informationen bietet sowie durch Veranstaltungen oder Initiativen für die jüngeren Generationen Gelegenheiten zum Austausch schafft. Zögern Sie also nicht, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen!
Die Verbindung zur Schweiz aufrechterhalten: weit mehr als nur eine Formalität
Junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer profitieren von zahlreichen Möglichkeiten: Sie können in der Schweiz studieren und arbeiten, ohne dafür eine Bewilligung zu benötigen. Im Ausland organisieren Botschaften und Konsulate Veranstaltungen für junge Menschen, insbesondere wenn diese ihre Volljährigkeit erreichen. Zudem bieten Initiativen wie die Ferienlager der ASO oder der SJAS Gelegenheit, die Schweiz zu entdecken, das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken und bleibende Beziehungen zu knüpfen. Im Endeffekt ist die Bestätigung der Anmeldung als junge Auslandschweizerin oder junger Auslandschweizer weit mehr als nur eine administrative Formalität: Sie ist eine Einladung, mit der Schweiz, ihren Werten, ihren Institutionen und den zahlreichen Möglichkeiten, die sie bietet, in Verbindung zu bleiben.
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