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Was bedeutet das neue Schweizer Erbrecht für Auslandschweizer:innen?

27.01.2023 – SMILLA SCHÄR, RECHTSDIENST DER ASO

Die Frage: Ich bin frühpensioniert und lebe als Schweizerin im Ausland. Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in der Schweiz in Kraft. Können Sie mir Auskunft geben über die wichtigsten Änderungen des neuen Erbrechts? Kann ich jetzt meinen Nachlass über die Schweiz abwickeln lassen und zum Beispiel meine älteste Tochter maximal begünstigen?

Die Antwort: Das Erbrecht mit Auslandsbezug ist ein komplexes Thema. So hängt die Antwort auf Ihre Fragen davon ab, wo Sie wohnhaft sind. Daher empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, sich individuell von Expert:innen für internationales Erbrecht beraten zu lassen.

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG), welche nationale Rechtsordnung bei internationalen Erbrechtsfragen angewendet wird. Für Schweizer:innen mit letztem Wohnsitz im Ausland gilt diejenige Rechtsordnung, die der Wohnsitzstaat für einen solchen Fall vorsieht. Als Auslandschweizer:in können Sie Ihren Nachlass mittels Verfügung oder Erbvertrag dem schweizerischen Recht auch dann unterstellen, wenn Ihr Wohnsitzland dies nicht standardmässig vorsieht. Trotzdem sollten Sie sich bei den Behörden Ihres Wohnsitzlandes erkundigen, ob diese eine solche Verfügung auch anerkennen. Zudem sind Grundstücke von dieser Möglichkeit ausgenommen, wenn die Staaten für Grundstücke auf ihrem Gebiet eine ausschliessliche Zuständigkeit vorsehen.

Das IPRG ist nicht von der aktuellen Revision betroffen und gilt unverändert. Sollten Sie sich also dazu entscheiden, Ihren Nachlass dem schweizerischen Erbrecht zu unterstellen, wenden sich die folgenden Änderungen auch auf Sie an.

Die Erbschaft fair regeln ist eine Herausforderung. Foto iStock

Grundsätzlich können Sie nach Schweizer Recht Ihren Nachlass mit einem Testament selbst regeln. Allerdings sind Ihnen mit den sogenannten «Pflichtteilen» gewisse Schranken gesetzt: Manchen Familienmitgliedern steht ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil Ihres Nachlasses zu. Um den veränderten familiären Lebensformen Rechnung zu tragen, sollen Erblasser:innen dank der Revision aber neu freier über ihren Nachlass bestimmen können. Deshalb werden die Pflichtteile gesenkt: Der Pflichtteil für Eltern fällt ab 2023 ganz weg. Der Pflichtteil für Kinder wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert und entspricht somit dem unveränderten Pflichtteil für Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen.

Welchen Anteil Ihres Nachlasses Sie Ihrer ältesten Tochter vermachen können, hängt also auch von Ihren anderen Verwandtschaftsverhältnissen ab. Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, müssen Sie sich an den entsprechenden Pflichtteil halten. Zudem haben alle Ihre Kinder Anrecht auf deren jeweiligen Pflichtteil. Mit der Revision können Sie aber neu über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen. Diesen Teil können Sie nach Wunsch vollständig Ihrer ältesten Tochter vermachen, zusätzlich zum ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil.

Rechtsdienst der ASO, info@swisscommunity.org

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