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Leserbriefe

22.05.2019

Das Wahlrecht für Auslandschweizer unter Druck

Ich stimme immer ab, es gibt mir ein Gefühl der Zugehörigkeit. Speziell seit dem Brexit-Referendum bin ich froh, dass ich nicht eine Bürgerin von nowhere bin. Natürlich ist es wahr, dass Nichtspieler das Maul halten sollen, aber ich sehe mich nicht als Nichtspielerin. Mein Leben – seit 30 Jahren im Ausland – hat meine Sichtweise erweitert. Das ist doch ein Plus, speziell in einer Zeit, wo die nationalistische, fremdenfeindliche Nabelschau weltweit so im Zunehmen ist. Und: Hätten die «Auslandbriten» abstimmen können, dann wäre den Briten vielleicht diese Horrorshow erspart geblieben ...

Daniela van der Heijden, Forest Row, Grossbritannien

Wir leben schon seit bald 25 Jahren in Kanada. In all den Jahren haben wir vom Stimmrecht in der Schweiz nie Gebrauch gemacht. Ich hätte gar nichts dagegen, wenn sie uns Auslandschweizern das Stimmrecht aberkennen würden. Wieso soll ich den in der Schweiz Lebenden sagen, wie und was sie zu tun haben?

Daniel Schwizer und Familie, Didsbury Alberta, Kanada

Ich finde es gut, wenn ich als Auslandschweizer stimmen kann. Da ich pensioniert bin, habe ich viel Zeit, das Geschehen in der Schweiz aus der Ferne zu beobachten. So geht es sicher vielen anderen auch. Zudem haben auch Rentner Interesse bei Abstimmungen wie etwa über Schulreformen: Es sind schliesslich ihre Grosskinder, die es betrifft. So können sie ihre Lebenserfahrung mit einbringen.

Markus Küng, Santiago de los Caballeros, Dominikanische Republik

Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger sollten nicht abstimmen können, wenn sie in ihrem neuen Land wählen dürfen oder dort eingebürgert wurden. Ich lebe seit 1970 in Australien und das Land ist zu meiner Heimat geworden. Deshalb glaube ich, dass ich kein Recht habe, Schweizerinnen und Schweizern zu sagen, wie sie ihr Leben zu leben haben.

Therese Saladin-Davies, Emu Plains, Australien

Aus meiner Sicht gibt es durchaus Abstimmungen, welche mich als Auslandschweizer betreffen, und ich würde mich als Bürger zweiter Klasse fühlen, dürfte ich nicht mehr abstimmen. Gerade ein Land wie die Schweiz, welches die Demokratiefahne immer sehr hochhält, sollte vermeiden, Bürgerinnen erster und zweiter Klasse einzuführen. Schon immer habe ich es für mich persönlich so gehalten, dass ich zu Themen, welche mich nicht direkt betreffen, nicht abgestimmt habe, selbst als ich noch in der Schweiz lebte. Doch diese Entscheidung sollte den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen sein.

Patrik Müller, Deutschland

Ich bin ursprünglich Französin und durch die Heirat Schweizerin geworden. Ich habe 28 Jahre in der Schweiz gelebt, ohne in Frankreich zu wählen, obwohl die Grenze nur ein paar Kilometer entfernt lag. Mein Ehemann und ich leben seit 23 Jahren in Frankreich, ohne in der Schweiz abzustimmen, aber ich gebe seither meine Stimme in Frankreich ab. Damit will ich sagen, dass wir es als nicht angemessen empfinden, sich an der Politik einer Heimat zu beteiligen, in der wir nicht leben. Nur Einwohnerinnen und Einwohner eines Landes sollten ihre Stimme abgeben können und dies sollte im Gesetzt festgeschrieben werden. Ich finde es deshalb normal, dass über dieses Thema abgestimmt wird.

Ginette Membrez, Dordogne, Frankreich

Ich wohne seit meiner Pensionierung auf den Philippinen. Ich würde ja gerne abstimmen, aber die Unterlagen kamen jeweils nach der Abstimmung. Jetzt habe ich sie abbestellt, bis man endlich eine elektronische Lösung anbieten kann. De facto habe ich momentan kein Stimm- und Wahlrecht.

Peter Schmutz, Dumaguete, Philippinen

Zur Frage, ob das Stimmrecht der Auslandschweizerinnen und -schweizer in der heutigen Form gerechtfertigt ist, gingen sehr viele und kontroverse Leserrückmeldungen ein. Weitere Stimmen finden Sie unter: www.ogy.de/stimmrecht

Verschärfung des Waffenrechts

Wenn die vorgeschlagenen Änderungen in den nächsten zwanzig Jahren auch nur ein Leben retten, sind sie die Unannehmlichkeiten für diejenigen Waffenbesitzer, die einen Zusatzaufwand haben, wert. So wie es aussieht, wird man seine Waffen letztlich immer noch behalten können. Versuchen Sie, das Ganze aus der Perspektive derjenigen Familien zu sehen, in denen sich sinnlose Morde ereignet haben – und denken Sie niemals, dies könnte in der Schweiz nicht passieren. Neuseeland war bis vor zwei Monaten in der gleichen Situation, und der jüngste Massenmord hat alles für immer verändert. Niemand wird Sie daran hindern, Ihre halbautomatischen Waffen für Sport- oder Freizeitzwecke zu nutzen, aber das neue Gesetz könnte illegale Käufe von Waffen erschweren. Es ist ein Fakt des Lebens, dass es in jeder Gruppe schwarze Schafe gibt – ob in der Schweiz oder anderswo auf der Welt.

Jost Siegfried, Whakatane, Neuseeland

Schusswaffen sind nicht die Ursache der furchtbaren Tragödie, die in Neuseeland stattgefunden hat – es ist der Rassismus. Wären keine Schusswaffen verfügbar, hätte der Extremist die Moschee angezündet oder einen Lastwagen hineingefahren. Die Schusswaffen waren bloss Mittel zum Zweck. Restriktive Gesetze hindern unbescholtene Bürger daran, ihr Hobby auszuüben und so zu leben, wie sie es wünschen.

Daniel Conus, Bethlehem, USA

Schweizer haben es immer noch nicht kapiert: Ohne Bilaterale mit der EU könnte die Schweiz schon längst den Laden schliessen. Und da muss man eben auch ein paar Kompromisse eingehen. Die Frage des Waffenbesitzes ist doch ein Miniproblem, von dem nur ein paar Waffenliebhaber betroffen sind. Für mich ist jedenfalls klar: weniger Waffen = weniger Möglichkeiten für Probleme mit ihnen.

Roland Schmied, France

Meiner Meinung nach lässt sich die Schweizer Regierung von der EU immer mehr in die Schweizer Rechte und Gesetze reinreden. Bis zum heutigen Tag gibt es mit unseren Waffenbesitzen kein Land, wo das im Allgemeinen so kontrolliert und gut abläuft. Praktisch jeder Schweizer Mann hat eine Waffe mit Munition – Militär! – zu Hause.

Ursula Rauen, Spanien

Die «Hausordnung» für unsere Kommentarspalte

Die «Schweizer Revue» berichtet über das Geschehen in der Schweiz – und ist an Rückmeldungen der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer sehr interessiert. Feedbacks, Leserbriefe und Kommentare sind deshalb hochwillkommen, lebhafte Diskussionen ebenso. Von Leserseite gefragt wird die Redaktion der «Schweizer Revue» regelmässig, warum online erfasste Kommentare nicht sofort publiziert werden. Hier liegt kein technisches Problem vor. Vielmehr werden die Kommentare nicht automatisch aufgeschaltet, sondern zunächst von der Redaktion geprüft und manuell freigegeben. Die Prüfung ist primär formaler Natur. So werden offensichtliche Tippfehler eliminiert, damit anschliessend die von vielen Leserinnen und Lesern gewünschte automatische Übersetzungsfunktion besser funktioniert. Zurückgehalten werden von der Redaktion Kommentare mit rassistischen, ehrverletzenden, beleidigenden oder anderweitig unzulässigen Inhalten, welche die Redaktion gestützt auf die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht veröffentlichen darf.

(MUL)

Die Kommentarregeln der «Schweizer Revue» sind unter ogy.de/comments einsehbar.

Mitdiskutieren lässt sich auch in den Diskussionsforen der Plattform für Auslandschweizerinnen und -schweizer, swisscommunity.org

Kommentare

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Kommentare :

  • user
    Jean Thomas Weber, Saint Gengoux-le-National, France 13.08.2023 um 10:51

    Danke für die "grosse Wahlumfrage" bei den Parteien; sie ist eine gute Orientierungshilfe für die kommenden Wahlen. Gestatten Sie mir trotzdem eine Bemerkung: Zur Frage "Sind weitere konkrete Schritte nötig, um den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte zu ermöglichen?" wird die SVP mit den Worten zitiert: "NEIN: Im Vergleich zu anderen Staaten besitzen die Auslandschweizer ein grosszügiges Wahl- und Stimmrecht für Gemeinde-, Kantons- sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen." – Mit unserer Abmeldung vor 20 Jahren in der Gemeinde Uster wurden wir dem Register der Stadt Zürich zugewiesen. Wir haben seitdem lediglich ein Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene! Wer liegt falsch, die SVP, der Verfasser, wir?

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  • user
    Werner Hohler, Winnipeg, Canada 24.05.2019 um 19:58
    I feel the same way as most letter writers, concerning the vote from Swiss abroad. I have been living in Canada for 48 years, am a Canadian citizen, even if would like to consider moving back to Switzerland (Geneva, where I grew up) I don't believe that I could afford it, considering the cost of living there and the pensions I have here.
    As a result, while I follow closely news from Switzerland and go through the various voting papers I receive, I feel it would be wrong to have my voice heard on subjects that do not and never will affect me, nor can I claim that I would always have a full understanding of the issues, without living there.
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  • user
    Thomas Brüllhardt, Hua Hin / Thailand 24.05.2019 um 06:30
    Stimmrecht für Auslandschweizer
    Abstimmen würden wir je nach Thema sehr gerne da das eine oder andere Thema auch Auslandschweizer betrifft.
    Die Stimmabgabe aus dem Postweg funktioniert jedoch nur, wenn die Wahlunterlagen auf dem Postweg einerseits rechtzeitig zur Stimmabgabe bei uns eintreffen und andererseits auch die Möglichkeit besteht dass diese rechtzeitig wieder im Wahlbüro eintreffen.
    Wir leben in Asien, das bedeutet dass wir die Stimmunterlagen bestenfalls 1 Woche vor der Abstimmung erhalten, öfters auch erst nach der Abstimmung. Eine Stimmabgabe ist so nicht mehr möglich. Sicherlich wird das nicht für alle Auslandschweizer gleich sein, so entsteht aber je nach Wohnort/Land eine Ungleichbehandlung der Auslandschweizer.
    Warum ist es nicht möglich auf dem Onlineweg eine Gleichbehandlung für alle zu schaffen?
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