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Einen neuen Schweizer Verein gründen: Was ist da zu tun?

23.01.2020 – Rechtsdienst

Mit ihrer Anerkennung durch die ASO werden die Vereine ins weltweite Netzwerk der Auslandschweizer-Vereine und Institutionen aufgenommen.

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) verfolgt das Ziel, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz zu fördern. Getragen wird die ASO dabei von den von ihr anerkannten Schweizer Vereinen im Ausland. Was aber ist erforderlich, damit ein Verein von der ASO anerkannt wird? Er muss alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:

  • Der Zweck des Vereins besteht darin, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unter sich und zur Heimat zu fördern.
  • Mehr als 50 Prozent der Aktivmitglieder sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
  • Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
  • Das Präsidium wird von einer Schweizerin oder einem Schweizer geführt.
  • Dem Verein gehören mindestens sieben Schweizer Bürgerinnen und Bürger an.
  • Der Verein beruft mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung ein und er verfügt über einen periodisch neu zu wählenden Vorstand.
  • Der Verein ist der für sein Land zuständigen Dachorganisation angeschlossen, wo eine solche existiert (Frankreich, Deutschland, Italien, Grossbritannien, Spanien–Portugal, Österreich–Liechtenstein–Slowenien, Niederlande, Kanada, Argentinien).
  • Der Verein verpflichtet sich ausdrücklich, die ASO darüber zu informieren, wenn eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt ist.

Mit ihrer Anerkennung durch die ASO werden die Vereine ins weltweite Netzwerk der Auslandschweizer-Vereine und Institutionen aufgenommen. Sie erhalten automatisch die Mitteilungen und Newsletter der ASO und werden auf der Website www.swisscommunity.org aufgeführt. Vereine, welche nicht sämtliche der oben genannten Bedingungen erfüllen, können als assoziierte Vereine anerkannt werden. Auf diese Weise können sie auch von den Informationen und Dienstleistungen der ASO profitieren.

Vereine, die an der Anerkennung durch die ASO interessiert sind, können das Bewerbungsformular ausfüllen. Sie finden es auf der Website swisscommunity.org > Schweizervereine

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

 

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Kommentare :

  • user
    Jean-Pierre Maire, Torrente, Valencia, Espagne 25.01.2020 um 10:56
    Regles, droit, obligations, reunions, hotel et buffet. Les suisses de l' etranger on en parle, on les entends, mais ils doivent plus depenser que de recevoir un support financier de sponsorisation direct de la suisse. Les associations doivent se debrouiller precairement pour maintenir un contact avec les membres. Probablement injuste traitement pour
    les vaillants membres leader.
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