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Der unkomplizierte Weg ins Stimm- und Wahlregister

20.03.2019 – Marc Lettau

Im Ausland leben – und gleichwohl in der Schweiz wählen und abstimmen: Das führt zu einer besonders intensiven Beziehung zur alten Heimat. Wer seine politischen Mitsprachemöglichkeiten wahrnehmen will, muss sich aber zuerst in ein Stimm- und Wahlregister eintragen lassen.

752 000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland. Ein grosser Teil von ihnen – rund 600 000 – sind älter als 18 Jahre und somit nach schweizerischem Recht stimm- und wahlberechtigt. Aber längst nicht alle nutzen die politischen Rechte, die die Schweiz ihren im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern gewährt. In einem Stimm- und Wahlregister eingetragen waren letztes Jahr 174 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Viele, die bis anhin nicht stimmten und wählten, dürften sich justament im angelaufenen Wahljahr fragen, wie denn sie zum erforderlichen Eintrag im erwähnten Register kommen.

Die Voraussetzungen

Die Prozedur ist vergleichsweise einfach und nur einmal zu durchlaufen: Einmal im Register eingetragen, erhält jeder und jede das erforderliche Stimm- und Wahlmaterial stets unaufgefordert brieflich zugestellt. Rasch umschrieben sind auch die rechtlichen Voraussetzungen: Wer sich in ein Stimm- und Wahlregister eintragen lassen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen festen Wohnsitz im Ausland haben, bei der schweizerischen Vertretung in seinem Wohnsitzland angemeldet sein und darf nicht entmündigt sein. Weitere Voraussetzungen bestehen keine. Für den Eintrag ins Register werden auch keine Gebühren erhoben. Zudem kostet das Wählen und Abstimmen die Stimmberechtigten selbst nichts – oder fast nichts: Wer nicht elektronisch abstimmen kann, hat einzig die Rücksendung des Abstimmungs- respektive Wahlcouverts zu berappen.

Das Vorgehen

Wählen und Abstimmen in der Schweiz trägt zu einer zusätzlichen, intensiven Beziehung zur alten Heimat bei. Weil Auslandschweizerinnen und -schweizer stets ins Stimm- und Wahlregister ihrer letzten schweizerischen Wohngemeinde eingetragen werden, akzentuiert sich dieser Heimatbezug zusätzlich. Bei jenen, die gar nie in der Schweiz gelebt haben, ist die schweizerische Heimatgemeinde zuständig. Der Gemeindename ist eine der benötigten Informationen fürs konkrete und zugleich simple Vorgehen für den Eintrag ins Register: Das «Gesuch zur Ausübung der politischen Rechte» ist ein leicht verständliches Formular, das online heruntergeladen, handschriftlich ausgefüllt und an die schweizerische Vertretung im Wohnsitzland geschickt werden kann.

Weitreichende Mitgestaltungsmöglichkeiten

Die in der Schweiz lebenden Schweizerinnen und Schweizer haben vielfältige Mitsprachemöglichkeiten. Sie können mit ihrer Stimme das politische Leben auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene mitprägen. Ganz so weit reichen die Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer nicht. Mitentscheiden können sie alle auf nationaler Ebene. Dazu zählt nebst dem Stimmen und Wählen auch das Recht, nationale Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen, sowie das Recht, für den Nationalrat, die Grosse Kammer, zu kandidieren (siehe dazu auch Seite 18). Zehn Kantone gewähren ihren im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich auch auf kantonaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht. Es sind dies die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Genf, Graubünden, Neuenburg, Solothurn, Schwyz und Tessin.

Wie bereits erwähnt ist ein Registereintrag dauerhaft und muss nicht erneuert werden. Er ist während der gesamten Dauer des Auslandaufenthalts gültig. Auf Wunsch können sich Auslandschweizerinnen und -schweizer aber wieder aus dem Register streichen lassen. Dieser Wunsch ist schriftlich an die Vertretung des Wohnsitzlandes zu richten. Aus dem Register gelöscht wird übrigens auch, wenn das Stimmmaterial dreimal in Folge nicht zugestellt werden kann. Auch nach einer Löschung bleibt aber die erneute Aufnahme ins Stimm- und Wahlregister problemlos möglich.

Am häufigsten werden in der Schweiz die Stimm- und Wahlzettel brieflich eingereicht oder – ganz traditionell – in die Urne geworfen. Anhaltend rege debattiert wird in der Schweiz aber die weitere Entwicklung der elektronischen Stimmabgabe. Das sogenannte E-Voting ist gerade für Auslandschweizerinnen und -schweizer besonders wertvoll, weil das brieflich verschickte Wahl- und Abstimmungsmaterial oft sehr spät bei ihnen eintrifft, was das zeitgerechte Wählen und Abstimmen erschwert und zuweilen verunmöglicht. Deshalb forderte die Auslandschweizer-Organisation in einer Ende 2018 eingereichten Petition Bundesrat und Parlament dazu auf, E-Voting so rasch als möglich allen Auslandschweizerinnen und -schweizern zu ermöglichen.

Gesuchsformular zur Ausübung der politischen Rechte (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) zum Herunterladen.

Verwandtes Thema: Das Wahlrecht für Auslandschweizer ist unter Druck

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