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  • Politik

Das Volk entscheidet erneut über die elektronische Identität

18.07.2025 – Eveline Rutz

Der Bund will nächstes Jahr eine elektronische Identität (E-ID) einführen. Drei Komitees kritisieren die Bestimmungen zum Datenschutz jedoch als «ungenügend». Nun kommt es zur Abstimmung.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: Ab 2026 sollen sich Schweizerinnen und Schweizer auch elektronisch ausweisen können. Eine E-ID soll es ihnen erleichtern, online Dienste von Behörden und Privaten zu nutzen. Sie sollen den digitalen Ausweis aber ebenso in der physischen Welt – etwa beim Kauf von Alkohol – einsetzen können. Nachdem die Stimmberechtigten im März 2021 ein erstes Konzept abgelehnt haben («Schweizer Revue» 6/2022), liegt nun eine neue, breit abgestützte Lösung vor.

Sie sieht vor, dass der Staat – und nicht private Anbieter wie im ersten Anlauf geplant – für sämtliche Prozesse zuständig ist. Der Bund entwickelt, betreibt und überwacht die Vertrauensinfrastruktur. Dazu zählt etwa die elektronische Brieftasche (das so genannte Wallet), die künftig auch Führerausweise, Diplome und Versicherungsnachweise enthalten könnte. Der Bund übernimmt es zudem, die E-ID herauszugeben. Sensible Personendaten sollen besser geschützt, sparsam gespeichert und selbstbestimmt geteilt werden. Die Digitale Gesellschaft, die 2021 massgeblich zum Volks-Nein beigetragen hat, spricht von «wichtigen Verbesserungen». Ihre Forderungen seien aufgenommen worden, sagt Geschäftsführer Erik Schönenberger und lobt das partizipative Vorgehen der Bundesverwaltung. «Anstatt einem Geschäftsmodell für Private steht nun der Nutzen für die Allgemeinheit im Zentrum». Die E-ID soll kostenlos und freiwillig sein. Wer den analogen Weg vorzieht, soll seine Identität weiterhin mit einem Pass oder einer ID nachweisen können.

Von allen Fraktionen unterstützt

Die eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) Ende 2024 deutlich gutgeheissen. Über die Parteigrenzen hinweg war man sich einig: Um digital voranzukommen, braucht die Schweiz eine E-ID. Der Bund arbeitet zurzeit an der konkreten Umsetzung des Vorhabens, wobei er breite Kreise aus der IT-Branche, der Politik sowie der Gesellschaft einbezieht. In diesem Sommer will er die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung schicken.

Die Kritik an der E-ID lasse sich nicht im links-rechts-Schema verorten, sagt Kampagnenleiter Jonas Sulzer. Das Thema beschäftige alle. Foto Keystone

Auf der Zielgeraden kann sich nun jedoch noch einmal das Volk äussern. Gleich drei Komitees, die ansonsten sehr unterschiedlich politisieren, haben erfolgreich für eine Abstimmung geweibelt. Neben der Piratenpartei engagierten sich zwei Gruppierungen, die sich während der Pandemie gebildet hatten. Auch Vertreter der Jungen SVP Schweiz sowie der Eidgenössisch Demokratischen Union (EDU) trugen dazu bei, dass das Referendum Anfang Mai 2025 zustande kam. Die Kritik am E-ID-Gesetz habe nichts mit links oder rechts zu tun, sagt Kampagnenleiter Jonas Sulzer: «Das Thema beschäftigt die ganze Bevölkerung.» Teile der Gegnerschaft hatten sich während der Unterschriftensammlung allerdings zerstritten. Federführende Personen verliessen nach internen Konflikten die Piratenpartei und gründeten eine neue Partei namens «Digitale Integrität Schweiz» (DIS). Sie soll im Abstimmungskampf eine tragende Rolle einnehmen.

Monica Amgwerd erachtet den Datenschutz auch im neuen Gesetz als ungenügend. Die Vorlage wiederhole Fehler von 2021. Foto Keystone

Kritiker fordern explizitere Vorgaben

DIS-Generalsekretärin, Monica Amgwerd, bemängelt, dass das E-ID-Gesetz zu wenig vor Missbrauch schütze. Es wiederhole Fehler von 2021: «Es ermöglicht es privaten Unternehmen, sensible Personendaten mittels KI zu analysieren, Verhaltensprofile anzulegen und daraus finanziellen Profit zu schlagen.» Wichtige Prinzipien wie Datensparsamkeit oder Datenschutz durch Technik seien nicht ausreichend verankert. Zudem werde im Gesetzestext nicht klar festgehalten, dass der Digitale Ausweis in jedem Fall freiwillig sein soll. «Bürgerinnen und Bürger könnten dereinst über Kosten oder andere Umtriebe zur Nutzung der E-ID gedrängt werden», warnt Amgwerd. Es brauche verbindlichere Vorgaben: «Das Recht auf ein Offline-Leben sollte garantiert werden».

Bundesrat und Justizminister Beat Jans verspricht eine E-ID-Lösung, die den höchsten Anforderungen an den Datenschutz entsprechen werde. Foto Keystone

Ein Schlüssel zur Digitalisierung

Die E-ID werde im Dienst der Menschen stehen, betonte Bundesrat Beat Jans im Parlament. Sie werde den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen: «Sie wird kostenlos und freiwillig sein. Sie soll für alle nützlich und einfach zu verwenden sein.» Den Inhaberinnen und Inhabern werden möglichst viele Entscheide überlassen. Sie werden selbst dafür verantwortlich sein, mit wem sie ihre personenbezogenen Angaben teilen wollen. Sie können sich dabei an einem Vertrauensregister orientieren. Haben sie mit Firmen zu tun, die das geforderte Sicherheitsniveau nicht erreichen, werden sie darauf hingewiesen. Ihre Daten werden nur lokal gespeichert und technisch mehrfach geschützt.

Eine elektronische Identität sei entscheidend, um verschiedenste Lebensbereiche zu digitalisieren: So argumentieren Befürwortende. Sie werde effiziente und durchgehend digitale Prozesse ermöglichen. Davon würde unter anderem das E-Voting profitieren. Wer online abstimmen oder wählen möchte, müsste nicht länger per Briefpost identifiziert werden. Dies käme gerade den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern entgegen. Sie wären nicht mehr darauf angewiesen, dass gedruckte Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden.

Lukas Weber, Direktor der Auslandschweizer-Organisation (ASO), äussert sich entsprechend positiv über die neue Vorlage. Sie berücksichtige zentrale Anliegen der Fünften Schweiz und biete wesentliche Verbesserungen, sagt er. Weber: «Die staatlich herausgegebene E-ID erleichtert den digitalen Behördenverkehr über Landesgrenzen hinweg und schafft die Grundlage für ein sicheres, papierloses E-Voting.» Vier Kantone sammeln zurzeit Erfahrungen mit dem digitalen Abstimmungskanal («Schweizer Revue» 4/2023). Online Unterschriften zu sammeln, wäre künftig ebenfalls mit weniger Aufwand verbunden. Der Bundesrat hat erst kürzlich angekündigt, dass er das sogenannte E-Collecting testweise ermöglichen möchte.

Die Diaspora könnte dank einem digitalen Ausweis zudem einfacher auf Dienstleistungen von Schweizer Banken zugreifen. Für Lukas Weber ist es zentral, dass der digitale Pass internationalen Standards genügen und damit anschlussfähig sein soll.

Die Testumgebung wird rege genutzt

Die Behörde informiert regelmässig darüber, wie die E-ID konkret aussehen, technisch funktionieren und eingesetzt werden soll. Über die App Swiyu können sich Interessierte bereits einen – fiktiven – Identitätsnachweis ausstellen lassen. Die Testumgebung werde rege und bislang ohne technische Probleme genutzt, sagt Rolf Rauschenbach, E-ID-Informationsbeauftragter beim Bund. Verbesserungsvorschläge würden einbezogen; das Projekt komme planmässig voran. «Das Referendum wird nicht zwingend zu Verzögerungen führen.»

Der Entscheid wird im Herbst fallen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Referendumsabstimmung über das E-ID-Gesetz am 28. September 2025 stattfinden wird. Entscheiden sich die Stimmberechtigten an der Urne für ein Ja, kann der digitale Ausweis wie geplant im dritten Quartal 2026 eingeführt werden. Stimmen sie Nein, kommt es erneut zu einem Marschhalt.

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