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  • Aus dem Bundeshaus

Automatischer Informationsaustausch AIA: Die neue Welt der Steuertransparenz

29.07.2016

Die Schweiz hat sich verpflichtet, den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) umzusetzen. Damit sind Auslandschweizerinnen und -schweizer vermehrter Steuertransparenz ausgesetzt.

Bis dato haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den AIA-Standard umzusetzen. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat den globalen AIA-Standard bereits 2014 verabschiedet, wobei die Schweiz zu dessen Erarbeitung beigetragen hat. Hierzulande soll der AIA ab 2017 eingeführt werden, damit ab 2018 ein erster Datenaustausch mit ausgewählten Partnerstaaten erfolgen kann.

Das Bankgeheimnis im Inland wird vom AIA nicht tangiert. Der AIA betrifft jedoch Auslandschweizer, die über Bankkonten in der Schweiz verfügen. Das bedeutet, dass die schweizerischen den ausländischen Behörden die relevanten Informationen melden müssen. Wohnt etwa ein Schweizer in Paris und hat ein Konto bei einer Schweizer Bank in Zürich, so meldet dieses Geldinstitut die Finanzkontendaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese wiederum leitet die Informationen an die französische Steuerbehörde weiter. Die untenstehende Grafik veranschaulicht die Funktionsweise des AIA:

Zwei Arten der Umsetzung

Die erste Ländergruppe («early adopters») tauscht Daten bereits ab 2017 aus, während die Schweiz mit einem Start ab 2018 zur zweiten Ländergruppe gehört. Die Umsetzung des AIA kann grundsätzlich nach zwei Modellen erfolgen. Entweder regeln bilaterale Staatsverträge dessen Implementierung oder das «Multilateral Competent Authority Agreement» (MCAA) kommt zur Anwendung, das auf dem Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beruht. Das MCAA sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten den AIA jeweils bilateral aktivieren (vgl. Grafik).

AIA mit Partnerstaaten

Bis dato hat die Schweiz auf der MCAA-Basis (Modell 2) Erklärungen mit Australien, Jersey, Guernsey, der Insel Man, Island, Norwegen, Japan, Kanada sowie Südkorea abgeschlossen. Das Schweizer Parlament hat der Einführung des AIA mit Australien bereits zugestimmt, während die Abkommen mit den anderen Staaten im laufenden Jahr der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.

Im Mai 2015 haben die Schweiz und die EU ein Abkommen zur Einführung des AIA unterzeichnet, das für alle 28 EU-Mitglieder gilt und das seit dem Jahr 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU ersetzt. Dieses entspricht dem Modell 1 (vgl. Grafik). Das Parlament hat das Abkommen genehmigt. Die Schweiz und die EU beabsichtigen, wie bei den oben erwähnten AIA-Abkommen ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 gegenseitig auszutauschen. Die Schweiz beabsichtigt, den AIA mit weiteren Staaten umzusetzen.

Sondersituation mit den USA

Für Auslandschweizerinnen und -schweizer in den USA kommt nicht der AIA, sondern das FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) zwischen der Schweiz und den USA zur Anwendung. Das Abkommen sieht vor, dass hiesige Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen Kunden direkt an die amerikanische Steuerbehörde melden. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat im vergangenen Jahr Verhandlungen mit den USA über ein neues FATCA-Abkommen aufgenommen, bei dem der Datenaustausch reziprok ablaufen würde.

Regularisierung der Vergangenheit

Um den Steuerpflichtigen einen reibungslosen Übergang zum AIA zu ermöglichen, bieten viele Staaten den Steuerzahlern die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstdeklaration an. Damit lassen sich bisher unversteuerte Vermögen regularisieren und allfällige Sanktionen verhindern bzw. reduzieren. Betroffene Personen sollten sich für weitere Auskünfte an die zuständigen Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes wenden.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

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Kommentare :

  • user
    Klaus Wehrlin 13.04.2017 um 16:37
    Verlust der Kundenbetreuung für Auslandschweizer
    Meine Bank mit Sitz in der Schweiz hat mir die Kundenbeziehung gekündigt mit der Begründung:
    "Die stetige Zunahme der regulatorischen Anforderungen macht es uns unmöglich unseren Kunden im Ausland eine korrekte Vermögensberatung anzubieten ..."
    Ich habe also entsprechende Instruktionen gegeben um mein Wertschriften Depot zu einer Schweizerischen Grossbank in Zürich zu transferieren.
    Jetzt schreibt mir diese Bank:
    "Betreffend Beratung sind wir auf Grund der Cross-Border Regulationen eingeschränkt. Dies bedeutet, dass wir zu keinem Zeitpunkt eine Beratungsdienstleistung von unserer Seite anbieten dürfen ..."
    Wie soll ich als Auslandschweizer in der Schweiz mein Erspartes anlegen können? Wie machen das andere Auslandschweizer?
    Was sind dies für unmögliche Gesetze, mit welchem Zweck?
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    • user
      A&F Riesen 12.03.2018 um 20:31
      Da bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als in die CH zu reisen und die Banksache direkt vor Ort zu regeln. Auch uns hat eine Grossbank in Zürich einen gewaltigen Knüppel zwischen die Beine geworfen. viel Glück AFR Costa Rica
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