Personen, die in der Schweiz gearbeitet oder gewohnt haben und nun im Ausland leben, wenden sich in verschiedenen Lebensphasen an die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK), insbesondere wenn sie im Rentenalter eine AHV-Rente beantragen wollen. Die SAK, eine Abteilung der Zentralen Ausgleichsstelle, die im Bereich der Sozialversicherungen der 1. Säule tätig ist, ist für die Erhebung der Beiträge an die AHV und die IV, die Feststellung des Rentenanspruchs und die Auszahlung der Renten zuständig.
Jeden Monat zahlt die SAK weltweit über eine Million AHV/IV-Renten aus, davon etwa 150 000 an Schweizerinnen und Schweizer, von denen die meisten in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und den Vereinigten Staaten wohnen.
Obwohl die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit 15 Prozent nur einen relativ geringen Anteil der Begünstigten der SAK ausmachen, stellen sie allein fast ein Viertel der jährlich eingehenden Verwaltungsanträge (nämlich 123 000 im Jahr 2025). So wenden sie sich beispielsweise an die SAK, um einen Kontoauszug anzufordern, sich über anstehende Zahlungen zu informieren oder Unterlagen einzureichen.
Bei Anträgen per Post oder E-Mail sind mehrere Bearbeitungsschritte erforderlich. Häufig müssen Formulare ausgedruckt und ausgefüllt werden, bevor sie versendet werden können. Nach Eingang bei der SAK werden die Anträge sortiert und zur Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Vorgänge sind mitunter zeitaufwendig, insbesondere wenn Angaben fehlen oder bei der versicherten Person überprüft werden müssen.
Administrative Angelegenheiten ganz einfach erledigen – über das eCdC-Portal und die E-Services
Um Ihnen die Erledigung Ihrer administrativen Angelegenheiten zu erleichtern, stehen Ihnen das Online-Portal «eCdC» und verschiedene E-Services zur Verfügung. Im Kasten erfahren Sie mehr dazu.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die neu entwickelten, allgemein zugänglichen E-Services, für die weder ein Benutzerkonto noch eine vorherige Registrierung erforderlich sind:
- Eine Leistungsbescheinigung beantragen – mit wenigen Klicks
Begünstigte einer AHV/IV-Rente benötigen manchmal eine Leistungsbescheinigung, um Behördenangelegenheiten in ihrem Wohnsitzland zu erledigen. Entsprechende Anträge können nun über eCdC gestellt werden, von wo aus sie ohne Umweg direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.
- Einen Todesfall schneller melden
Über eCdC kann von allen Personen der Tod einer Person gemeldet werden, die eine von der SAK ausgerichtete AHV/IV-Rente bezieht. Bei Übermittlung der Informationen über die Online-Plattform werden diese direkt ins System übernommen, und die Rentenzahlung wird dann automatisch ausgesetzt. Dank dieser Automatisierung kann die jeweilige Situation schneller berücksichtigt werden und den Angehörigen bleiben zusätzliche Schritte erspart.
- Die Pensionierung vom Ausland aus vorbereiten
Das eCdC-Portal richtet sich nicht nur an Personen, die bereits eine Rente beziehen, sondern auch an zukünftige Rentnerinnen und Rentner. So können sie zum Beispiel eine Rentenvorausberechnung beantragen, mit der sich die finanzielle Situation nach der Pensionierung besser abschätzen lässt.
Nächstes Jahr kann dieser Antrag direkt über eCdC gestellt werden. Dabei werden die Angaben präzise und strukturiert erfasst, sodass Rückfragen zwischen der versicherten Person und der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter reduziert und die Bearbeitung beschleunigt werden kann.
eCdC – das Portal für Versicherte
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Bundes führte die SAK das eCdC-Portal im Dezember 2022 für die freiwillige AHV/IV und im Dezember 2023 für AHV/IV-Bezügerinnen und -Bezüger im Ausland ein. Nach drei Jahren zählt eCdC inzwischen weltweit mehr als 17 000 Nutzende. Über das Online-Portal können die Versicherten ihre administrativen Angelegenheiten jederzeit, selbstständig und deutlich schneller erledigen.
Bei der Weiterentwicklung von eCdC stehen zwei Ziele im Vordergrund: Das Portal soll für einen grösseren Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die Nutzung digitaler Dienste fördern.
Das Portal richtet sich auch an zukünftige Rentnerinnen und Rentner.
Aus dem Bundeshaus
eCdC-Portal/Online-Services:
www.revue.link/zas
eCdC und E-Services auf einen Blick
Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) bieten E-Services und ein Online-Portal für im Ausland wohnhafte Personen an.
E-Services – Online-Dienste ohne Konto
Erledigen Sie Ihre Anliegen schnell, von überall auf der Welt und ohne Anmeldung:
- einen individuellen Kontoauszug anfordern
- eine Leistungsbescheinigung beziehen
- eine ausländische Rente beantragen
eCdC – Online-Portal mit persönlichem Konto
Erstellen Sie ein Konto und meldenSie sich an, um folgende Dienstenutzen zu können:
A Für Personen, die eine AHV/IV-Rente beziehen:
- den Status der Leistungen abfragen
- sich über die nächsten Zahlungen informieren
- Studienbescheinigungen übermitteln
Adressen ändern* * Eine Adressänderung teilen Siebitte auch der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) mit. Die über das eCdC-Portal gemeldete Adressänderung wird nicht an Ihre Schweizer Vertretung weitergeleitet.
B Für Personen, die der freiwilligen AHV/IV angehören:
- Einkommen und Vermögen deklarieren
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