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Kommentare
Kommentare :
Weshalb besteht denn in einem solchen Fall nur Anspruch auf 90 Tage Arbeitslosenentschädigung?
Wie verhält es sich, wenn ich, bis zu meinem 56. Lebensjahr immer 100% gearbeitet hatte und die letzten 4 Jahre in einem Drittstaat nicht mehr. Habe ich nach Rückkehr bei einer allfällig erfolglosen Jobsuche Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung und wie lange?