Die Antwort: Das ist korrekt, die alten, blauen Führerausweise aus Papier sind ab Februar 2024 nicht mehr gültig. Und Sie können zum heutigen Zeitpunkt Ihren alten Ausweis auch nicht mehr umtauschen – und zwar aus folgendem Grund:
Sobald Sie Wohnsitz im Ausland nehmen, können Ihnen die Schweizer Behörden keinen neuen Führerausweis in Kreditkartenformat und auch keinen internationalen Führerausweis ausstellen. Bei Domizil im Ausland sind die Behörden Ihres Wohnsitzlandes und nicht mehr die Schweizer Behörden für alles zuständig, was mit Führerausweisen zu tun hat. Dies ist eine Folge des Territorialprinzips, welches besagt, dass Sie dem Rechtssystem Ihres Wohnsitzlandes unterstellt sind. Das gilt auch für den Bereich des Strassenverkehrs, der ebenfalls dem Recht des Wohnsitzlandes untersteht.
Das kantonale Strassenverkehrsamt, welches Ihren Führerausweis ausgestellt hat, kann Ihnen einzig bestätigen, dass Sie Inhaber:in eines schweizerischen Führerausweises sind. Mit diesem Dokument belegen Sie den Erwerb Ihres Führerausweises nach schweizerischem Recht. Danach müssen Sie bei den zuständigen Behörden Ihres Wohnsitzlandes abklären, zu welchen Bedingungen Ihnen ein Führerschein ausgestellt werden kann (Beglaubigung der Angaben in der Bestätigung, Führerscheinprüfung usw.).
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Wohnsitz wieder in die Schweiz verlegen, müssten Sie sich für den Erhalt eines Schweizer Führerausweises in Kreditkartenformat mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt in Verbindung setzen. Die Adressen der kantonalen Strassenverkehrsämter finden Sie unter: www.strassenverkehrsamt.ch
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