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Führerausweis: So lassen sich Überraschungen bei der Rückkehr in die Schweiz vermeiden

10.05.2024 – Stephanie Leber, ASO-Rechtsdienst

Frage: Ich bin 75-jährig, seit vielen Jahren wohnhaft in Australien, besitze noch einen Schweizer Führerausweis und wurde letztens bei der Einreise in die Schweiz ermahnt: Ich sei der Aufforderung des Strassenverkehrsamtes zur «verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung» nicht nachgekommen. Was hat es damit auf sich?

Antwort: Wer als Inhaberin oder Inhaber eines Schweizer Führerausweises ins Ausland zieht, muss sich beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt abmelden. Und: Mit 75 Jahren wird in der Schweiz die sogenannte «verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung» fällig. Damit wird alle zwei Jahre durch einen Arzt geprüft, ob man noch fahrtauglich ist.

Wer sich nicht abmeldet, riskiert Überraschungen: Wurde das Strassenverkehrsamt nicht über die Wohnsitzverlegung informiert, gilt nämlich die Wohnadresse in der Schweiz als unbekannt. Der Aufruf, sich der Kontrolle zu unterziehen, wird dann im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Bleibt dieser Aufruf unbeantwortet und wird das ärztliche Attest nicht rechtzeitig vorgelegt, verlangt das zuständige Strassenverkehrsamt den Entzug des Führerausweises. Dies geschieht wiederum anhand einer entsprechenden Anzeige im Amtsblatt und der Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem des Bundes (RIPOL). Dies, weil die betreffende Person nicht mehr in der Schweiz gemeldet, jedoch noch im Besitz eines Schweizer Führerausweises ist. So kann es geschehen, dass man bei der Einreise in die Schweiz von den Behörden vor Ort erst einmal zur Seite genommen wird, was eine eher unangenehme Überraschung sein dürfte.

Schweizerinnen und Schweizer mit definitivem Wohnsitz im Ausland, die noch einen Schweizer Führerausweis besitzen, können sich mit dem für sie zuständigen Strassenverkehrsamt in Verbindung setzen und die Sistierung ihres Ausweises verlangen. In der Regel werden dafür keine Gebühren und Kosten verrechnet. Die Adressen der kantonalen Strassenverkehrsämter und weiterführende Informationen finden Sie unter revue.link/asa (in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch).

In aller Regel verlangt übrigens die Gesetzgebung im neuen Wohnland, dass der Schweizer Führerausweis innerhalb einer bestimmten Frist in einen Ausweis des neuen Wohnlandes umgetauscht wird. Auch ein internationaler Führerausweis verliert nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit und muss getauscht werden. Der Umtausch muss je nach Land innert einer bestimmten Frist ab Einreise erfolgen (z.B. ein Jahr). Wird dies versäumt, kann dies nach sich ziehen, dass im neuen Wohnland die komplette Fahrprüfung mit allen vorgeschriebenen Theorie- und Fahrstunden erneut abgelegt werden muss. Für eine verbindliche Auskunft betreffend der Frist und der Vorgehensweise für den Umtausch sollten Sie aber in jedem Fall die zuständige Behörde Ihres Wohnlandes kontaktieren.

revue.link/asa

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