Mit der voraussichtlichen Einführung des neuen europäischen Reisesystems ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) Ende 2026 sollen künftig zusätzliche Einreisevorgaben in den Schengen-Raum, also auch in die Schweiz, gelten.
In erster Linie betroffen sind Personen aus Drittstaaten, die von der Visumpflicht befreit und für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen nach Europa reisen wollen. Diese Personen müssen künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung einholen.
Schweizer Staatsangehörige, die mit einem gültigen Pass eines Schengen-Landes einreisen wollen, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass die neue Regelung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit einer Mehrfachstaatsbürgerschaft Konsequenzen haben kann, jedenfalls wenn sie mit dem Pass eines visumfreien Drittstaates reisen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass im Rahmen des ETIAS-Antrags sämtliche Staatsangehörigkeiten angegeben werden müssen. Wer also neben dem Schweizer Bürgerrecht beispielsweise die US-amerikanische, kanadische oder australische Staatsangehörigkeit besitzt, muss gemäss heutigem Wissensstand künftig bei der Einreise in den Schengen-Raum auch den gültigen Schweizer Pass vorweisen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich auf dem Laufenden zu halten bezüglich der neuen Einreiseformalitäten und sich vor einer Reise in den Schengen-Raum frühzeitig zu informieren, mit welchen Reisedokumenten Sie einreisen können.
Offizielle und aktuelle Informationen finden Sie unter: European Travel Information and Authorisation System (ETIAS)
Seitens Auslandschweizer-Organisation verfolgen wir die weitere Entwicklung aufmerksam. Sobald verbindliche Präzisierungen zur praktischen Umsetzung vorliegen, werden wir über unsere Kanäle informieren.
Zudem wird ETIAS ein Schwerpunkt des gemeinsam mit dem EDA und Soliswiss organisierten Webinars vom 16. Juni 2026 sein.
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