Menu
stage img
  • Politik

Das Eintrittsgeld für den Binnenmarkt ist wieder fällig

21.03.2018 – Markus Brotschi

Die Schweiz hat der EU zum zweiten Mal 1,3 Milliarden Franken für die Entwicklung ärmerer Mitgliedsländer in Aussicht gestellt. Doch Druckversuche aus Brüssel sorgen in Bern für Verstimmung.

In den letzten zehn Jahren hat die Schweiz 1,3 Milliarden Franken an Aufbauprojekte in Osteuropa bezahlt. Dieser Kohäsionsbeitrag zur Angleichung des Entwicklungsstandes unter den EU-Mitgliedsländern war vor über zehn Jahren von der EU erstmals eingefordert worden, als Eintrittsgeld für den Binnenmarkt. Davon zahlte die Schweiz eine Milliarde Franken für die zehn EU-Länder, die 2004 Mitglied der Union wurden, vor allem osteuropäische Staaten. Später kamen nochmal 260 Millionen für Bulgarien und Rumänien sowie 40 Millionen für Kroatien dazu. Am meisten hat Polen von den bisherigen Kohäsionszahlungen profitiert. In dem osteuropäischen Land wurde fast eine halbe Milliarde Franken eingesetzt.

Mit den 1,3 Milliarden hat die Schweiz über 200 Projekte finanziert, etwa Infrastruktur zum Grenzschutz, Unterstützung beim Aufbau der Rechtspflege, Umweltbildungsprojekte oder Kläranlagen.

Die Empfängerstaaten mussten die Projekte zu 15 Prozent mitfinanzieren. Die Schweiz überwachte die Verwendung der Mittel mit eigenen Büros vor Ort.

Die Bilanz des Bundes über den Einsatz der bisherigen Gelder fällt positiv aus. Doch nun erwartet die Europäische Union, dass die Schweiz ihren Kohäsionsbeitrag für die nächsten zehn Jahre erneuert. Die entsprechende Zusage gab der Bundesrat im vergangenen November beim Besuch von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Bern ab.

Eigentlich sah diesmal alles danach aus, als würde die Aufbauhilfe an ärmere EU-Länder ohne innenpolitische Querelen beschlossen. 2006 musste die erste Kohäsionsmilliarde noch vom Volk bewilligt werden, weil die SVP die entsprechende Gesetzesgrundlage mit dem Referendum bekämpft hatte. Diesmal liess die SVP die Referendumsfrist gegen die Erneuerung des Osthilfegesetzes ungenutzt verstreichen. Doch das bereut die SVP mittlerweile, denn auch diesmal macht sich in der Schweizer Politik Unmut breit.

Schweiz auf der grauen Liste

Allerdings liegt der Grund diesmal an den Drohgebärden Brüssels, mit denen die EU die Schweiz bei anderen Dossiers zum Einlenken bringen will. Kurz nach der bundesrätlichen Zusage wurde nämlich bekannt, dass die Union die Schweiz auf eine graue Liste mit Ländern setzte, deren Steuerregime nach Ansicht der EU nicht mit ihrem konform ist. Konkret stösst sich die EU nach wie vor an den Steuerprivilegien, die die Schweiz ausländischen Holdinggesellschaften gewährt. Weil die Unternehmenssteuerreform III in der Volksabstimmung scheiterte, ist die Umsetzung der entsprechenden Forderung in der Schweiz pendent.

Die eigentliche Bescherung kam jedoch kurz vor Weihnachten, als die EU mitteilte, dass sie der Schweizer Börse nur für ein Jahr die Anerkennung erteilt. Mit der Befristung macht Brüssel Druck auf die Schweiz, noch in der ersten Jahreshälfte ein institutionelles Rahmenabkommen zu den bilateralen Verträgen abzuschliessen. Damit sollen die Übernahme von EU-Recht und der Schlichtungsprozess in Streitfällen geregelt werden. Doch in der Schweiz fällt es den bürgerlichen Parteien, namentlich der SVP schwer, ein solches Rahmenabkommen als jenen «Freundschaftsvertrag» zu sehen, als den es Juncker bezeichnet. SVP-Übervater Christoph Blocher vergleicht gar den Kampf gegen ein solches Abkommen als ebenso wichtige Schlacht wie jene gegen den EWR-Vertrag. 25 Jahre nach dem EWR-Nein des Volkes sei der Bundesrat daran, die Schweiz mit einem «Kolonialvertrag» der EU zu unterstellen, so Blocher. Die SVP will deshalb mit einer bereits eingereichten «Selbstbestimmungsinitiative» in der Verfassung verankern, dass schweizerisches Verfassungsrecht dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgeht – also etwa den bilateralen Abkommen mit der EU.

Für den Bundesrat kam die einjährige Befristung der Börsenanerkennung einem Affront gleich. Es passte so gar nicht zur guten Miene, die Bundespräsidentin Doris Leuthard und Juncker beim Empfang im vergangenen November noch machten. Leuthard konstatierte wenige Wochen später, die Schweiz werde von der EU diskriminiert. Die USA, Australien und Singapur, mit denen die EU weit weniger enge Beziehungen pflege, hätten von der EU die unbefristete Börsenäquivalenz erhalten. Auch der neue Bundespräsident Alain Berset monierte die Umgangsformen Brüssels gegenüber der Schweiz.

Ohne Börsenanerkennung droht die Schweiz einen beträchtlichen Teil des Wertpapierhandels an die Börsenplätze in der EU zu verlieren. Die bürgerlichen Parteien fordern deshalb den Bundesrat auf, die Kohäsionszahlung als Pfand einzusetzen, solange die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse nicht unbefristet zugesichert ist.

EWR-Staaten zahlen mehr

Selbst wenn der Bundesrat der Einsicht folgt, dass die Schweiz um die Weiterführung der Kohäsionszahlungen nicht herumkommt, haben die Druckversuche der EU die Stimmungslage im Parlament verändert. Die bürgerlichen Parteien werden den neuen Kredit angesichts des Powerplays der EU nicht bedingungslos genehmigen wollen. Ob das Parlament am Schluss eine Kraftprobe mit der EU wagt, ist eine andere Frage. Denn von anderen Ländern fordert die EU einen noch höheren Kohäsionsbeitrag ein, nämlich von den EWR-Mitgliedern Norwegen, Island und Liechtenstein. Die drei EWR-Staaten bezahlten zwischen 2004 und 2009 insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro zur Kohäsion innerhalb der EU. Für die Zeitspanne von 2014 bis 2021 wird die EU nun mit weiteren 2,8 Milliarden Euro unterstützt. Norwegen übernimmt dabei mit 97 Prozent den Hauptanteil.

Die EU wird am baldigen Abschluss eines Rahmenabkommens festhalten, weil sie bei Verträgen, die der Schweiz eine Teilnahme am Binnenmarkt ermöglichen, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen will. Der neue Aussenminister Ignazio Cassis muss in seinem ersten Amtsjahr somit vor allem Europapolitik betreiben. Dabei hat der FDP-Bundesrat vor seiner Wahl einen Reset bei den Gesprächen mit der EU in Aussicht gestellt.

Die SVP versteht darunter etwas anderes als die Parteien links von ihr. Sie wehrt sich gegen jegliche institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU. Die anderen Parteien sehen die Notwendigkeit geordneter Beziehungen zur Union und favorisieren ein Schiedsgericht, das in Streitfällen zur Rechtsauslegung zwischen der Schweiz und der EU entscheiden soll. Auch die EU signalisiert, dass sie für eine solche Lösung offen ist und so ein Ausweg aus der institutionellen Sackgasse am Ende doch möglich scheint.

Markus Brotschi ist Bundeshausredaktor des Tages-Anzeigers und des Bund.

Bild  Bundespräsidentin Doris Leuthard – hier an einer Pressekonferenz mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker – konstatiert, dass die Schweiz von der EU diskriminiert werde. Foto Keystone

Kommentare

×

Name, Ort und Land sind erforderlich

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Geben Sie eine gültige E-Mail an

Kommentar ist erforderlich!

Sie müssen die Kommentarregeln akzeptieren.

Bitte akzeptieren

* Diese Felder sind erforderlich.

Kommentare :

  • user
    Helvète anti-EU 14.09.2018 um 07:46
    L'empressement de Juncker est plus que suspect. Il cherche à nous mettre la pression, car il sait que la majorité des Suisses est hostile à l'Europe. C'est une méthode éprouvée de promoteur immobilier qui vous dit : "Dépêchez-vous d'acheter cette maison, pendant que c'est moi qui traite le dossier, après vous devrez la payer plus cher". J'espère que nos autorités ne cèderont pas à ce chantage basé sur des éléments préalablement invérifiables. A l’évidence Juncker essaie de nous faire avaler une couleuvre.
    Übersetzung anzeigen
  • user
    Erwin Balli-Bautista 07.04.2018 um 13:24
    Sehr geehrter Herr Besomi

    Mal ganz kurz, dass die AHV kein Geld hat ist unserem System der Demokratie geschuldet. Seit über 20 (zwanzig) Jahren "bastelt"unser Parlament an der diesbezüglichen Neugestaltung. Resultat, viel Geschrei und keine Ergebnisse. Und noch schlimmer, wenn ich die entsprechende "Murkserei" Revue passieren lasse komme ich zur Schlussfolgerung, dass wir niemals in der Lage sein werden eine sozial und demographisch abgewogene Altersrente, die diesen Namen verdient, zu gestalten. Das ist nicht Pessimismus sondern den Tatsachen geschuldete Realität.
    Mehr noch, Solidarität, bitte betrachten Sie doch die Menetekel an der Wand. Wenn sich die Schweiz sich nicht an die Realität anpasst werden Zeiten kommen, in denen wir auf die Solidarität
    anderer angewiesen sein werden.
    So einfach ist das.
    Übersetzung anzeigen
  • user
    Erwin Balli-Bautista 05.04.2018 um 18:31
    Immer wieder wenn der Schweizer von der EU profitieren kann, ist er doch stante pedes zur Stelle. Sei es vom Binnenmarkt, Personenfreizügigkeit oder von was auch immer. Jedoch, wenn es darum geht diese Vorzüge zu honorieren, hat Otto-Normal-schweizer einen fetten Igel im Sack.
    Liebe Mitleidgenossen, bitte stellt mal alles auf Null und betrachtet das Ganze mal ohne Traditionsillusionen und Kantönligeist, und Sie werden feststellen, dass wir sowohl in die EU als auch in die NATO gehören. Alles andere ist Tagträumerei, gepaart mit Populismus.
    Übersetzung anzeigen
  • user
    Denys Perrin 26.03.2018 um 23:22
    " discriminée par l’UE"
    A force de caresser un chien, on ne voit plus quand il lève la patte sur vous.
    Lao Tseu
    Übersetzung anzeigen
  • user
    Renato Besomi 22.03.2018 um 23:03
    Es wäre an der Zeit Zahlungen wie die Kohäsion, Auslandshilfe oder für Asyl und Flüchtlingshilfe einzustellen. Wie wäre es einmal für die Schweizer Bürger etwas zu tun. Es wird immer gejammert die AHV habe kein Geld also investiert dieses Geld in die AHV. In den meisten EU Ländern wird die Rente jedes Jahr neu angepasst nur in der Schweiz nicht. Die letzte Anpassung ist schon 4 Jahre her. Aber Geld ist immer vorhanden fürs Ausland, Asylsuchende und Flüchtlinge. Gutes Image für die Schweiz. Auch für die Auslandschweizer wird nicht viel getan. Ein Bankkonto in der Schweiz ist immer noch viel zu teuer, ist aber notwendig wenn jemand die Krankenkasse in der Schweiz bezahlen muss.
    Übersetzung anzeigen
  • user
    Juerg Schwendener 22.03.2018 um 05:00
    Ich hoffe nicht, dass sich die Schweizer von einem solchen Schiedsgerichts-Vorschlag blenden lassen. Denn das EU Recht sieht ganz klar vor, dass allein der Europäische Gerichtshof EUGh das EU Recht definiert und diese Definition von keinem anderen Gericht geändert oder gekippt werden kann.
    Übersetzung anzeigen
    • user
      Erwin Balli-Bautista 07.04.2018 um 13:05
      Sehr geehrter Herr Schwendener

      Bitte lesen Sie doch meinen diesbezüglichen Kommentar, beherzigen Sie die dort aufgeführten Argumente, informieren und bringen Sie sich doch bitte auf den Stand der Entwicklungen weltweit, und vor Allem, vergessen Sie die Sicht aus der "Miniaturschweiz" vielleicht kommen Sie sich dann den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen zu einer anderen Denkart.
      Übersetzung anzeigen
top