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  • Politik

Wohin soll die Schweiz in den nächsten vier Jahren steuern? Die grosse Umfrage zu den Wahlen 2023

11.08.2023 – Theodora Peter und Marc Lettau

In rund zwei Monaten, am 22. Oktober 2023, wählen die Schweizerinnen und Schweizer ein neues Parlament. Die 246 vom Volk gewählten Mitglieder von National- und Ständerat prägen in den nächsten vier Jahren den politischen Kurs des Landes. Und sie wählen im Dezember die sieben Mitglieder der Landesregierung für eine neue Amtsperiode. Gemäss einem ungeschriebenen Gesetz – der sogenannten «Zauberformel» haben die drei wählerstärksten Parteien Anspruch auf je zwei Sitze, die viertstärkste Partei auf einen Sitz im Bundesrat. Je nach Abschneiden der bisherigen Regierungsparteien SVP, SP, FDP und Mitte bei den Parlamentswahlen könnten diese Karten neu gemischt werden. Für Spannung sorgt auch, dass mit dem angekündigten Rücktritt von Alain Berset (SP) ein Regierungssitz vakant wird. Die sechs bisherigen Bundesrätinnen und Bundesräte stellen sich erneut zur Wahl.

Schlüsselrolle des Parlamentes

Bundesrat und Parlament beschliessen Gesetze, und sie stellen die Weichen für Entscheide, die den Alltag der Bevölkerung und die Perspektiven künftiger Generationen prägen. In der direkten Demokratie können die Stimmberechtigten zwar durch Referenden und Initiativen Einfluss auf den politischen Kurs nehmen. Dennoch spielt die Zusammensetzung des Parlaments eine Schlüsselrolle zur Frage, wohin die Reise gehen soll. In den nächsten Jahren steht die Schweiz sowohl innen- wie aussenpolitisch vor grossen Herausforderungen: Wie positioniert sich das Land in Europa? Muss die Neutralität angesichts des Angriffskriegs Russlands neu definiert werden? Wie lassen sich die Ziele beim Klimaschutz erreichen? Aus welchen Quellen deckt die Schweiz künftig ihren Energiebedarf? Wie lässt sich die Altersvorsorge langfristig finanziell sichern?

Sechs Parteien auf dem Prüfstand

Im Hinblick auf die Wahlen hat die «Schweizer Revue» den sechs grössten Parteien auf den Zahn gefühlt. Wir wollten wissen, wie sich SVP, SP, FDP, Mitte, Grüne und Grünliberale zu zentralen Fragen in den Bereichen Umwelt und Energie, Neutralität und Aussenpolitik, Gesellschaft und Innenpolitik positionieren. Einen zusätzlichen Fokus legten wir bei der Umfrage auf die Anliegen der Fünften Schweiz: Wie stellen sich die Parteien zur Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer? Soll das elektronische Abstimmen – das E-Voting – vorangetrieben werden? Und schliesslich die Gretchenfrage: Warum sollen im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger die jeweilige Partei wählen?

Hier finden Sie ein PDF-Dokument der grossen Wahlumfrage in Tabellenform

Das sind die sechs Parteien auf dem Prüfstand

Schweizerische Volkspartei SVP
Konservativ-nationalistische Rechtspartei, seit 2003 wählerstärkste Partei.
Parteistaärke 2019: 25,6 %.
Aktuelles politisches Gewicht: 53 Sitze im Nationalrat, 7 Sitze im Ständerat. 2 Sitze im Bundesrat.
www.svp.ch

Sozialdemokratische Partei der Schweiz
Einzige linke Partei in der Landesregierung, Wurzeln in der Arbeiterbewegung.
Parteistärke 2019: 16,8 %.
Aktuelles politisches Gewicht: 39 Sitze im Nationalrat, 7 Sitze im Ständerat, 2 Sitze im Bundesrat.
www.sp-ps.ch

FDP – Die Liberalen
Seit der Fusion von 2009 mit der Liberalen Partei unter dem Label «FDP.Die Liberalen».
Parteistärke 2019: 15,1 %.
Aktuelles politisches Gewicht: 29 Sitze im Nationalrat, 12 Sitze im Ständerat, 2 Sitze im Bundesrat.
www.fdp.ch

Die Mitte
2021 aus der Fusion von CVP und BDP entstanden.
Parteistärke 2019 (kumuliert): 13,8 %.
Aktuelles politisches Gewicht: 28 Sitze im Nationalrat, 14 Sitze im Ständerat, 1 Sitz im Bundesrat.
www.die-mitte.ch

Grüne Schweiz
Linke Partei mit Wurzeln in der AKW-Bewegung.
Parteistärke 2019: 13,2 %.
Aktuelles politisches Gewicht: 28 Sitze im Nationalrat, 5 Sitze im Ständerat, im Bundesrat nicht vertreten.
www.gruene.ch

Grünliberale Partei (GLP)
2007 aus einer rechten Abspaltung von den Grünen entstanden.
Parteistärke 2019: 7,8 %.
Aktuelles politisches Gewicht: 16 Sitze im Nationalrat, 0 Sitze im Ständerat, im Bundesrat nicht vertreten.
www.gruenliberale.ch

Das am 18. Juni 2023 vom Volk gutgeheissene Klimaschutzgesetz weist den Weg für eine klimaneutrale Schweiz bis im Jahr 2050. Braucht es zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Klimas?

SVP: Nein. In einer freien Marktwirtschaft braucht es keine staatlichen Massnahmen, sondern eine Verstärkung der Energieforschung. Um die sichere Stromproduktion sicherzustellen, braucht es zudem neue Kernkraftwerke der vierten Generation sowie ein System zur Wiederverwertung abgebrannter Brennelemente.

SP: Ja. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir den Umbau des Energiesystems in Richtung erneuerbare Energien schneller vorantreiben: Die Energieeffizienz muss gesteigert, die Gebäudesanierung beschleunigt, der öffentliche Verkehr gestärkt, der Finanzplatz reguliert und in Verantwortung genommen sowie der Energiekonsum auf ein vernünftiges Mass reduziert werden.

FDP: Ja. Sofern es liberale Lösungen sind, um die Klimaziele zu erreichen. Dazu gehören Zielvereinbarungen und Emissionshandelssysteme mit der Industrie sowie Massnahmen im Gebäude- und Mobilitätsbereich. Überall sind technologieneutrale Lösungen anzustreben.

Die Mitte: Ja. Das Klimaschutzgesetz setzt das Netto-null-Ziel des Pariser Klimaabkommens in der Schweiz um. Mit einem Impulsprogramm bei Wohnhäusern, Reduktionszielen für Emissionen und der Förderung von Innovationen ist es ein griffiges und ausgewogenes Paket. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weitere demokratisch legitimierte Schritte werden folgen müssen.

Grüne: Ja. Das Gesetz legt Ziele für den Klimaschutz fest und fördert wichtige Massnahmen. Es braucht aber mehr Geld. Darum haben die Grünen die Klimafonds-Initiative mitlanciert: Jährlich soll der Bund 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für den Schutz von Klima und Natur zur Verfügung stellen.

Grünliberale: Ja. Sie sind notwendig, um die Ziele im Gesetz effektiv zu erreichen. Mit unserer grünliberalen 4E-Strategie (Effizienz, Erneuerbare, Energiespeicher und Europa) engagieren wir uns für intelligente Massnahmen, welche Ökologie optimal mit Ökonomie verbinden und die Versorgungssicherheit gewährleisten.

Der Bau neuer Kernkraftwerke ist in der Schweiz gesetzlich verboten. Soll das 2017 vom Volk beschlossene Verbot aufgehoben werden?

SVP: Ja. Dieses Verbot wurde vom Volk unter dem Einfluss der schweren Störfälle im japanischen Kernkraftwerk Fukushima beschlossen und ist rückgängig zu machen. Dieses Unglück ist für die Schweiz und die Sicherheit unserer Kraftwerke nicht relevant.

SP: Nein. Mit dem Pariser Klimaübereinkommen hat sich die Schweiz zusammen mit den anderen Staaten dazu verpflichtet, ihr Möglichstes zu tun, um die Klima-Erhitzung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das setzt den raschen und konsequenten Ausstieg aus fossilen Energien und aus der Atomkraft voraus.

FDP: Weder Ja noch Nein. Neben dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien braucht die Schweiz zwingend neue Grosskraftwerke, um mit genügend Bandenergie die Versorgungssicherheit der Schweiz auch im Winter zu gewährleisten.

Die Mitte: Nein. Den Bau neuer Kernkraftwerke lehnen wir ab. Stattdessen soll die Versorgungssicherheit durch rasch umsetzbare, realistische und pragmatische Lösungen mit dem Fokus auf einheimische und erneuerbare Energien gewährleistet werden, damit wir die Energiewende schaffen und unsere Energieabhängigkeit vom Ausland reduzieren.

Grüne: Nein. Bis neue AKW Strom produzieren, vergehen Jahrzehnte, und es werden Milliarden blockiert. Auch bringen AKW grosse Sicherheitsrisiken mit sich, und das Abfallproblem ist und bleibt ungelöst. Es gibt gute, günstigere und schneller verfügbare erneuerbare Alternativen wie Solarenergie und Wind.

Grünliberale: Nein. Die Energieversorgung kann mit erneuerbaren Energien gesichert werden. Die Kernkraft birgt grosse Risiken und bringt die ungelöste Problematik der Entsorgung mit sich. Unsere 4E-Strategie (Effizienz, Erneuerbare, Energiespeicher und Europa) ist klar die bessere Alternative. Die Kernforschung unterstützen wir hingegen.

Im Zuge des Ausbaus der Solarenergie, der Windenergie und der Wasserkraft werden Natur- und Landschaftsschutzanliegen zunehmend zurückgestellt. Ist dies vertretbar?

SVP: Weder Ja noch Nein. Es ist zu unterscheiden, ob der Ausbau bestehende Anlagen wie zum Beispiel Staudämme oder bereits existierende Anlagen auf vorhandenen Gebäuden betrifft, welche die Natur heute schon tangieren, oder ob es sich um neue Anlagen handelt, welche den Natur- und Landschaftsschutz schwer belasten.

SP: Ja. Die SP hat aber mehrfach konkret aufgezeigt, wie man die erneuerbaren Energien im Bereich Wasser, Wind und Sonne ohne Kahlschlag beim Umweltschutz rasch ausbauen kann. Es ist möglich, den Ausbau der Erneuerbaren ohne irreversible Schädigung der Biodiversität massiv zu beschleunigen.

FDP: Ja. Es braucht einen raschen Ausbau der Stromkapazitäten. Behörden und Stromunternehmen sind gefordert, den Zubau von erneuerbaren Energien voranzutreiben und die vereinfachten Bewilligungsverfahren anzuwenden. Die Blockadepolitik von Linksgrün und Umweltverbänden ist kontraproduktiv.

Die Mitte: Ja. Die Schweiz hat sich mit dem Klimaschutzgesetz für das Netto-null-Ziel bis 2050 entschieden. Deshalb hält es die Mitte für vertretbar, bestimmte Projekte zur Gewinnung von erneuerbarer Energie wie den Ausbau von Staudämmen oder die Solaroffensive zu priorisieren.

Grüne: Nein. Energiewende und Biodiversität gehören zusammen. Wir Grünen setzen uns für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit der Natur ein: Stopp der Stromverschwendung, und auf alle geeigneten Dächer, Fassaden und Infrastrukturen gehören Solaranlagen. Dort schaden sie der Natur am wenigsten.

Grünliberale: Ja. Dies aber nur, wenn der Eingriff keinen irreversiblen, unverhältnismässigen Schaden verursacht, der nicht durch Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen kompensiert werden kann. Weiter dürfen keine Natur-/Kulturschätze von nationaler Bedeutung unwiderruflich beschädigt oder zerstört werden. Auch muss ein Nutzen sehr gross sein und die Beeinträchtigung eines Schutzziels rechtfertigen.

Mehrere europäische Staaten möchten in der Schweiz beschafftes Kriegsmaterial in die Ukraine liefern. Doch das ist nach geltendem Schweizer Recht nicht möglich. Soll die Schweiz diese sogenannte Wiederausfuhr zulassen?

SVP: Nein. Ein Rechtsstaat hält sich an gegenseitig unterzeichnete Verträge. Eine einseitige Wiederausfuhr zugunsten einer Kriegspartei verletzt die Neutralität der Schweiz. Wir würden unseren internationalen Status als neutralen Staat verlieren – und damit auch die Position als unabhängige Vermittlerin.

SP: Ja. Auch die neutrale Schweiz steht rechtlich, politisch und moralisch in der Pflicht, die Ukraine zu unterstützen. Die SP setzt sich für eine Lösung ein, die es dem Bundesrat unter eng gefassten, auf dem Völkerrecht basierenden Bedingungen erlaubt, Gesuche zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die Ukraine ausnahmsweise zu bewilligen.

FDP: Ja. Der Krieg in der Ukraine hat deutlich gemacht, dass das Kriegsmaterialgesetz in seiner aktuellen Form für die gegenwärtigen Herausforderungen nicht tauglich ist. Die FDP setzt sich seit Monaten für eine Lösung ein, die mit der Neutralität vereinbar ist.

Die Mitte: Ja. Für die Mitte ist klar, dass die Schweiz der Ukraine beistehen und die Weitergabe von Schweizer Rüstungsgütern durch andere Staaten an die Ukraine ermöglichen muss. Die Mitte wird sich konstruktiv für Lösungsvorschläge einsetzen mit dem Ziel, die Ukraine möglichst effektiv unterstützen zu können.

Grüne: Nein. Unser Kriegsmaterialgesetz verbietet Rüstungsexporte in laufende Kriege, und die militärische Neutralität lässt eine fallweise Entscheidung nicht zu. Die Schweiz muss die Ukraine unterstützen, indem sie die Hilfsbeiträge massiv erhöht, Oligarchen-Gelder konsequent einfriert und den russischen Rohstoffhandel unterbindet.

Grünliberale: Ja. Denn hier handelt es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine stellt die Schweizer Neutralität auf den Prüfstand. Muss die Neutralität neu definiert werden?

SVP: Nein. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Unsere Neutralität definiert unsere Aussenpolitik und besagt, dass wir uns nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligen. Wir müssen aber humanitäre Hilfe zugunsten aller Kriegsparteien leisten und sämtliche Friedensverhandlungen unterstützen.

SP: Ja. Man muss die Neutralität den Realitäten der Zeit anpassen. Neutralität muss bedeuten, sich nie für einen Staat oder eine Staatengruppe mit imperialen Ansprüchen stark zu machen, sondern immer auf der Seite des Völkerrechts zu stehen. Dazu würde auch ein aktiveres Engagement zur Stärkung der UNO und ihrer Ziele gehören.

FDP: Weder Ja noch Nein. Die Neutralität ist ein Mittel zur Wahrung von Sicherheit und kein Selbstzweck zur Vermeidung von Verantwortung. Das Instrument Neutralität ist stets an die Umstände anzupassen. Sie war und ist nie starr auszulegen.

Die Mitte: Weder Ja noch Nein. Die Neutralität ist ein Instrument der Aussenpolitik und kein Selbstzweck an sich. Sie hat die Funktion, die Unabhängigkeit, Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz in einer turbulenten Welt zu gewährleisten. Die Neutralität der Schweiz entbindet uns nicht von der Verantwortung, Position zu beziehen.

Grüne: Ja. Der Krieg stellt Gewissheiten in Frage. Die Schweiz muss ihren Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in Europa leisten. Die Neutralitätsdebatte ist lanciert. Für uns Grüne ist klar, dass die Schweiz konsequent auf der Seite des Völkerrechts und der Menschenrechte steht.

Grünliberale: Ja. Der Bundesrat macht eine zu enge Auslegung der Neutralität. Die Schweiz muss im Falle einer Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots das Opfer unterstützen können, insbesondere mit Schutzgütern für die Zivilbevölkerung (zum Beispiel Schutzhelme und Schutzwesten).

Ab 2028 gilt für Frauen und Männer das Rentenalter 65. Muss das Rentenalter für beide Geschlechter weiter erhöht werden, um die Finanzierung der Sozialwerke langfristig zu sichern?

SVP: Weder Ja noch Nein. Es wird in Zukunft weitere Reformen brauchen. Wegen der demografischen Entwicklung brauchen wir auch eine Flexibilisierung des Rentenalters. Mit der aktuellen Anpassung ist die AHV bis mindestens 2030 stabil. Wie ein nächster Schritt konkret aussieht, wird sich in den nächsten Jahren zeigen, sobald die Reform für die Zeit nach 2030 beraten wird.

SP: Nein. Die Rechte will den Sozialstaat schrittweise aushöhlen und sorgt mit ihrer Politik dafür, dass den Sozialwerken weniger Geld zur Verfügung steht. Es braucht im Gegenteil eine Sicherung der Renten, um die Kaufkraft zu schützen. Deshalb setzt sich die SP gegen eine weitere Erhöhung des Rentenalters und für eine 13. AHV-Rente ein.

FDP: Ja. Die AHV steuert aufgrund der demografischen Entwicklung auf ein finanzielles Debakel zu. Mit der Renteninitiative hat die FDP das passende Instrument, damit die AHV ihre Leistungen auch in Zukunft noch erbringen kann. Mit der Anhebung des Rentenalters auf 66 Jahre und der Anbindung an die Lebenserwartung kann die Renteninitiative die Probleme der AHV entkräften.

Die Mitte: Nein. Mit der letzten Revision ist die AHV-Finanzierung für die nächsten Jahre sichergestellt. Eine weitere Erhöhung des Rentenalters ist deshalb weder finanziell notwendig noch sozial wünschenswert. Bei der nächsten Anpassung muss hingegen die Diskriminierung von Ehepaaren beseitigt werden, denn ihre AHV-Renten sind heute plafoniert. Das fordern wir mit der Initiative «Für faire Renten».

Grüne: Nein. Eine weitere Erhöhung des Rentenalters ist nicht notwendig. Die AHV kann dank des fairen Umlageverfahrens mit Nationalbankgewinnen und durch eine leichte Erhöhung der Lohnprozente problemlos finanziert werden. Die Grünen unterstützen auch eine Erbschaftssteuer für Superreiche zugunsten der AHV.

Grünliberale: Ja. Die Altersvorsorge gerät durch den demografischen Wandel zunehmend ins Ungleichgewicht. Um das Rentenniveau möglichst zu erhalten, sind eine Anpassung und Flexibilisierung des Rentenalters nötig, aber es braucht noch weitere Massnahmen (zum Beispiel eine Schuldenbremse für die AHV).

Rund ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz verfügt über keinen Schweizer Pass. Sollen die Hürden für die Einbürgerung gesenkt werden?

SVP: Nein. Die direkte Demokratie überlässt dem Bürger die finale politische Entscheidungsgewalt. Deshalb ist es wichtig, dass Zuzüger ihre Verantwortung und die langfristigen Konsequenzen der zukünftigen Entscheide begreifen und lernen, sich mit unserem System bekannt zu machen: Dies braucht Zeit, Interesse und Engagement.

SP: Ja. Wir glauben daran, dass es in unser aller Interesse ist, wenn die Menschen, die hier leben, mit uns gemeinsam die Zukunft unseres Landes gestalten. Dafür müssen sie mitreden und mitentscheiden dürfen. Für die Einbürgerung braucht es einheitliche, rein formale Kriterien auf Bundesebene sowie entsprechend schnelle und günstige Einbürgerungsverfahren.

FDP: Nein. Mit der erleichterten Einbürgerung von Angehörigen der 3. Generation wurde 2018 ein wichtiger Schritt gemacht. Gewisse Anpassungen kann man immer zur Diskussion stellen, aber aus Sicht der FDP funktioniert das Einbürgerungsprozedere im Grossen und Ganzen. Der Grundsatz, dass das Bürgerrecht am Ende des Integrationsprozesses steht und nicht am Anfang, gilt nach wie vor.

Die Mitte: Nein. Die Mitte spricht sich gegen eine Änderung des erst vor fünf Jahren in Kraft getretenen revidierten Bürgerrechtsgesetzes aus. Um Schweizer Bürgerin oder Bürger zu werden, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Der Erwerb des Bürgerrechts ist der Abschluss einer gelungenen Integration, nicht ihre Voraussetzung.

Grüne: Ja. Denn unsere Demokratie wird stärker, wenn mehr Betroffene zu Beteiligten werden. Deshalb unterstützen wir Grünen die Demokratie-Initiative für ein Grundrecht auf Einbürgerung, damit alle dieselben fairen Bedingungen für die Einbürgerung erfüllen müssen.

Grünliberale. Ja. Unsere Forderungen sind: 1) Schule als Schweizermacherin: Personen mit mindestens 5 Jahren obligatorischer Schulbildung gelten als integriert und mit den Lebensverhältnissen vertraut. 2) Gesuchstellung bereits nach 7 statt 10 Jahren. 3) Senkung der Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde auf 1 bis 3 Jahre 4) Kein «Schaulaufen» vor der Gemeindeversammlung mehr.

Mehrere Kantone haben es in Volksabstimmungen abgelehnt, das Stimmrechtsalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Sollen 16-Jährige auf eidgenössischer Ebene abstimmen und wählen dürfen?

SVP: Nein. Mit 16 Jahren ist man gesetzlich noch nicht volljährig und hat nicht alle Rechte und Pflichten. Auch ist man noch nicht im beruflichen Alltag integriert, weshalb eine Senkung des Stimmrechtsalters nicht in unser System passt. Jeder Entscheid an der Urne hat Konsequenzen, für die man als 16-jähriger Stimmbürger noch nicht geradestehen kann.

SP: Ja. Die politische Teilhabe der Menschen ist zentral. In der Schweiz sind die unter 18-jährigen Jugendlichen vom Stimmrecht ausgeschlossen, obwohl sie von den aktuellen Entscheidungen der Politik am längsten betroffen sind. Jugendliche ab 16 Jahren sollen darum das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene erhalten.

FDP: Nein. In diversen Kantonen haben Volk oder Parlament die Herabsetzung des Stimmrechtsalters abgelehnt. Es wäre undemokratisch, dieses auf nationaler Ebene einzusetzen und den Kantonen aufzuzwingen. Das Erreichen der Mündigkeit soll der Massstab für das Stimmrechtsalter bleiben. Die grundsätzliche Diskussion müsste über das Mündigkeitsalter geführt werden – statt über neue Ausnahmen.

Die Mitte: Nein. Unsere Jungpartei, die Junge Mitte, unterstützt diese Forderung. Die Mitte Schweiz ist hier skeptisch. In einem solchen Fall müsste die komplette Mündigkeit auf 16 Jahre gesenkt werden, was wir nicht unterstützen.

Grüne: Ja. Junge Menschen mit einer noch langen Lebenserwartung sollen die Entscheidungen mitgestalten können, welche ihre Zukunft betreffen. Wahl- und Stimmrecht ab Alter 16 einzuführen, ist Ausdruck einer modernen und fortschrittlichen Demokratie. Mehr Teilhabe macht eine Demokratie stärker und zukunftsfähiger.

Grünliberale: Ja. Junge Menschen sollen schon früher die Entscheidungen mitbeeinflussen können, welche ihre Zukunft betreffen (zum Beispiel Altersvorsorge, Umwelt-, Klima- und Energiepolitik).

Am 18. Juni fanden in drei Kantonen erneut E-Voting-Versuche statt. Soll das elektronische Abstimmen nun vorangetrieben und insbesondere allen Auslandschweizerinnen und -schweizern ermöglicht werden?

SVP: Weder Ja noch Nein. Unser System ist gut durchdacht und sicher, hingegen ist das E-Voting anfällig für Manipulationen (Hackerangriffe!). Unser Vorschlag, dass die Unterlagen den Auslandschweizern per E-Mail verschickt und per Post retourniert werden, fand leider kein Gehör.

SP: Ja. Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können ihre verfassungsmässigen politischen Rechte nicht ausüben: Denn heute treffen Wahl- und Stimmunterlagen bei vielen immer wieder zu spät ein. Nur E-Voting stellt für alle Angehörigen der Fünften Schweiz sicher, dass sie wählen und abstimmen können.

FDP: Ja. Vielen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ist es nach wie vor nicht möglich, ihr Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen, weil die Unterlagen zu spät oder gar nicht eintreffen. E-Voting könnte da Abhilfe schaffen – allerdings nur beschränkt, da die nötigen Codes nach wie vor per Post verschickt werden müssen.

Die Mitte: Ja. E-Voting ist für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sehr wichtig. Damit kann unseren Bürgerinnen und Bürgern im Ausland die Ausübung der politischen Rechte erleichtert werden. Das Vorantreiben des E-Votings ist deshalb aus Sicht der Mitte absolut prioritär.

Grüne: Ja. Doch aus Sicherheitsgründen braucht es eine strenge Begrenzung auf Pilotversuche für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Menschen mit Behinderungen, für die E-Voting wirklich einen Mehrwert bietet. Würden alle Auslandschweizerinnen und -schweizer administrativ einem Kanton zugeordnet, könnte dies E-Voting voranbringen.

Grünliberale: Ja. Sobald die Sicherheit gewährleistet werden kann.

Sind weitere konkrete Schritte nötig, um den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte zu ermöglichen? Wenn ja: welche?

SVP: Nein. Im Vergleich zu anderen Staaten besitzen die Auslandschweizer ein grosszügiges Wahl- und Stimmrecht für Gemeinde-, Kantons- sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen. Zudem ist es sogar möglich, als Auslandschweizer in den National-, Stände- oder gar Bundesrat gewählt zu werden, auch wenn das nicht sehr wahrscheinlich ist.

SP: Ja. Bundesrat und Kantone müssen sich für die Entwicklung eines verlässlichen, vertrauenswürdigen und finanziell gesicherten elektronischen Stimm- und Wahlkanals namentlich für die Fünfte Schweiz einsetzen.

FDP: Ja. Die Einführung einer staatlichen E-ID ist zwingend, da damit auch die Zustellung der nötigen Codes für E-Voting elektronisch erfolgen kann. Zudem würde eine E-ID verschiedene Dienstleistungen von Behörden und Konsulaten vereinfachen.

Die Mitte: Ja. Die Mitte befürwortet konkrete Massnahmen, um die Teilnahme der Auslandschweizerinnen und -schweizer am politischen und gesellschaftlichen Leben der Schweiz zu ermöglichen. Die Mitte wird darum erneut auch bei den Wahlen 2023 mit internationalen Wahllisten antreten und mit kandidierenden Auslandschweizerinnen und -schweizern antreten.

Grüne: Ja. Wir wollen das Abstimmen und Wählen für Auslandschweizerinnen und -schweizer vereinfachen: Der Prozess soll über Botschaften und Konsulate laufen, damit kein zeitraubender Briefverkehr über die Schweiz mehr nötig ist. Wir Grünen unterstützen auch eine Verfassungsänderung, sodass Auslandschweizerinnen und -schweizer künftig auch im Parlament vertreten sind.

Grünliberale: Ja. Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts soll, wo immer möglich, erleichtert werden, auch indem die Behörden die Auslandschweizerinnen und -schweizer noch viel aktiver darüber informieren.

Das den Auslandschweizerinnen und -schweizern gewährte Stimm- und Wahlrecht gilt zeitlich unbegrenzt. Ist es angezeigt, dieses auf – beispielsweise – 30 Jahre zu begrenzen?

SVP: Nein. Das wäre wohl sehr schwierig umzusetzen. Auch ist zu vermuten, dass die dritte oder spätere Generationen das Stimm- und Wahlrecht kaum mehr ausüben, weil der Bezug zur Schweiz nicht mehr präsent ist – es sei denn, es kommt zu einer Rückkehr in die Schweiz.

SP: Nein. Immer mehr Schweizer und Schweizerinnen halten sich im Verlauf ihrer Biografie mal kürzere oder längere Zeit im Ausland auf. Viele kehren früher oder später wieder zurück. Es ist deshalb richtig, dass ihnen die Verfassung auch während eines Auslandsaufenthalts von mehreren Jahrzehnten die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte zusichert.

FDP: Nein. Das Stimm- und Wahlrecht steht den Schweizerinnen und Schweizern im In- und Ausland unbefristet zu. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich aktiv in ein Stimm- und Wahlregister eintragen. Wer keinen engen Bezug mehr zur Schweiz hat, verzichtet erfahrungsgemäss auf die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts.

Die Mitte: Nein. Die Mitte sieht keine Notwendigkeit, das Stimm- und Wahlrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger zeitlich zu begrenzen, weder im In- noch im Ausland.

Grüne: Nein. Wir Grünen wollen die politischen Rechte aus- und nicht abbauen. Dies gilt für Auslandschweizerinnen und -schweizer. Aber es gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.

Grünliberale: Nein. Wir schätzen die politische Partizipation von unseren Mitbürgerinnen und -bürgern im Ausland und engagieren uns für ihre höhere Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen, wie wir es auch mit der Gründung der GLP International zum Ausdruck gebracht haben.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein politisches Dauerthema: Soll der Staat die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsstrukturen (Kitas) finanziell stärker unterstützen?

SVP: Nein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird seit jeher bei den Bauern, Angestellten, Selbständigen etc. gelebt, ohne dass es staatlich geförderte Betreuungsstrukturen braucht. Jede Situation soll individuell von den Menschen selbst und freiwillig gelöst werden, ohne die Verantwortung für den eigenen Lebensplan an den Staat zu delegieren.

SP: Ja. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist der Schlüssel zur Gleichstellung. Und für die Vereinbarkeit ist die externe Kinderbetreuung zentral. Darum fordert die SP mit ihrer Kita-Initiative, dass Familien in der ganzen Schweiz Zugang zu guter, bezahlbarer familienergänzender Kinderbetreuung haben.

FDP: Grundsätzlich Ja. Doch die FDP will eine günstigere Variante als vom Nationalrat im März beschlossen. Es braucht genügend Betreuungsmöglichkeiten durch Kantone und Gemeinden. Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung sollen für Unternehmen Anreize schaffen, Betreuungsmöglichkeiten anzubieten. Förderung von privaten Kitas in Kantonen mit mehrheitlich oder ausschliesslich staatlichen Kitas. Gleich lange Spiesse für alle.

Die Mitte: Ja. Eine weitere finanzielle Investition ist durchaus ins Auge zu fassen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dies wird auch dazu beitragen, Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu halten und so den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu verringern. Der Bund leistet bereits Unterstützung, aber auch die dafür zuständigen Kantone müssen ihre Verantwortung wahrnehmen.

Grüne: Ja. Da erwiesen ist, dass Frauen ihr Arbeitspensum nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren, braucht es genügend bezahlbare Kitaplätze, damit die jungen Mütter im Berufsleben bleiben können und so in Zeiten von Arbeitskräftemangel dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Grünliberale: Ja. Damit stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Betreuungsstrukturen wie Kitas ermöglichen den Eltern, ihr Arbeitspensum zu erhöhen, was den Arbeits- und Fachkräftemangel mildert.

In Städten und in Tourismusregionen ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Was ist die wichtigste Gegenmassnahme?

SVP: Das Bauland in der Schweiz ist sehr teuer, weil das bebaubare Land knapp ist. Die zu hohe Zuwanderung erhöht die Nachfrage zusätzlich. Das verdichtete Bauen kann das Problem nur teilweise lösen, denn dazu kommen rigide Bauvorschriften, ein kompliziertes und langsames Bewilligungsverfahren sowie unsinnige Energievorschriften. Diese verteuern und verzögern die Beschaffung von alternativen und gangbaren Lösungen weiter. Die steigenden Zinsen sowie die Überregulierung des Vermietermarktes machen Bauinvestitionen weniger attraktiv. Ein grosser Teil des Problems ist hausgemacht, und wir könnten viel beeinflussen und aktiver zur Lösung beitragen.

SP: Profitorientierte Immobilienbesitzende und -firmen machen sich eine steigende Nachfrage zunutze und verlangen überrissene Mieten. Der Staat muss angesichts dieses Marktversagens eine aktivere Rolle spielen. Öffentlicher Grund und Boden soll grundsätzlich nicht an Private veräussert, sondern für angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen sowie KMU im Baurecht zur Verfügung gestellt werden. Mittels Mietzinskontrollen sollen die Preisexplosionen gestoppt werden. Um die Überhitzung des Immobilienmarktes zu verhindern, ist zudem der Zugriff ausländischer Geldgeber, Konzerne oder Fonds auf Schweizer Immobilien einzuschränken.

FDP: Mehr Wohnungen, weniger Vorschriften! Bauen muss wieder attraktiver werden. Neubauten, Sanierungen von in die Jahre gekommenem Wohnraum mit Aufstockung/Verdichtung, die Umwandlung von nicht mehr benötigtem Büro- und Gewerbe- in Wohnraum: All das muss vereinfacht und erleichtert werden.

Die Mitte: Um den Bedürfnissen der wachsenden Bevölkerung nach mehr Siedlungsraum zu begegnen, braucht es eine ganzheitliche Raum- und Arealentwicklung auf allen Staatsebenen. Als rasche Massnahmen spricht sich die Mitte dafür aus, Einsprachemöglichkeiten bei kleineren Bauvorhaben einzuschränken. Ausserdem hat sich die Mitte für eine Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes eingesetzt.

Grüne: Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus: Wohnbaugenossenschaften orientieren sich an der Kostenmiete ohne Gewinnabsichten. Ihre Wohnungen sind langfristig preisgünstig. Genossenschaften schaffen zudem innovative, platzsparende Wohnformen wie Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationensiedlungen, in denen die ältere Generation, wenn die Kinder ausgezogen sind, in eine kleinere Wohnung umzieht und die grössere Wohnung Familien zur Verfügung stellt. In den Tourismusregionen müssen zudem Ausnahmen bei der Beschränkung des Zweitwohnungsbaus abgeschafft und neue Ausnahmen bekämpft werden.

Grünliberale: Unsere Politik schafft mit einem Massnahmenbündel hochwertigen, nachhaltigen Wohnraum an den richtigen Orten, in angemessener Grösse und zu fairen Preisen. Eine massvolle Verdichtung ist notwendig, um der erhöhten Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen. Die zu wenig flexiblen Lärmschutz-Vorgaben wirken blockierend und müssen rasch angepasst werden, gerade auch in grossen Städten. Dazu gibt es einen Gesetzesentwurf, der auf einen Vorstoss von uns zurückgeht. Allgemein brauchen wir eine wirksame, langfristige Raum-, Richt- und Nutzungsplanung, um eine hohe Siedlungsqualität mit kurzen Wegen und hochwertigem Lebensraum für Mensch und Natur zu erreichen.

Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind eine stetig wachsende Wählergruppe. Warum sollen im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger Ihre Partei wählen?

SVP: Die SVP International vertritt, wie die Mutterpartei, die traditionellen Werte der Schweiz und ihrer Bürger: die persönliche und gesellschaftliche Freiheit, Souveränität, Unabhängigkeit, Eigenverantwortung und Neutralität. Diese Werte, zusammen mit einer sozialen Marktwirtschaft, haben die Schweiz zu einem der reichsten Länder der Welt gemacht. Staatliche Eingriffe sind zurückzubinden, damit sich das Unternehmertum weiter innovativ und wettbewerbsfähig entwickeln und interessante Arbeitsplätze schaffen kann. Nur eine gewinnorientierte Marktwirtschaft garantiert ein funktionierendes Sozialsystem.

SP: Im Ausland lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen die SP wählen, weil ihre politischen Stimmen gerade bei aussen- und öffnungspolitischen Fragen oft das Zünglein an der Waage spielen – damit kommt ihnen eine wichtige Rolle beim Gestalten der Gegenwart und Zukunft einer offenen und solidarischen Schweiz zu. Die Sektion SP International stärkt die Verbindung der Auslandschweizerinnen und -schweizer mit der Schweiz und ihrer Politik. Sie setzt sich für die politischen Rechte, Aktivitäten und Interessen der Auslandbürgerinnen und -bürger ein – etwa durch die flächendeckende Einführung des E-Votings.

FDP: Die FDP mit ihrer internationalen Sektion «FDP.Die Liberalen International» setzt sich seit Jahrzehnten für die spezifischen Anliegen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ein. Wir kämpfen für eine moderne und weltoffene Schweiz und fördern die internationale Mobilität. Die weltweite Vernetzung und der Transfer auch von Know-how in alle Richtungen sind zentral für die Entwicklung der Schweiz.

Die Mitte: Wir setzen uns für ihre Interessen und eine gerechte Vertretung in Gesellschaft und Politik ein. Deshalb engagieren wir uns stark für eine garantierte Krankenversicherung ausserhalb der EU/EFTA-Länder, für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe, für einen einfacheren Zugang zum Schweizer Bankensystem und für eine volle AHV-Leistung auch bei Wohnsitz im Ausland.

Grüne: Wir Grünen stehen für eine weltoffene Schweiz ein, die sich für mehr internationale Zusammenarbeit einsetzt. Den Abbau von Schweizer Vertretungen im Ausland lehnen wir ab. Als reiches Land mit einem hohen CO?-Ausstoss hat die Schweiz eine grosse Verantwortung bei der Bekämpfung der Klimaerhitzung – denn die Folgen sind weltweit spürbar. Auch in der Entwicklungszusammenarbeit kann sie mehr tun, um die Armut zu bekämpfen. In der Europapolitik setzen wir uns stärker als alle anderen Parteien dafür ein, dass die Beziehungen zur EU verbessert und die Personenfreizügigkeit erhalten bleibt.

Grünliberale: Wir setzen uns aktiv für die Belange der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ein. Insbesondere die geregelten Beziehungen zur EU sind ein wesentliches Anliegen vieler Auslandschweizerinnen und -schweizer. Sehr wichtig für uns ist auch die möglichst einfache Ausübung des Stimm- und Wahlrechts (sicheres E-Voting) und dass eine Rückkehr aus dem Ausland zurück in die Schweiz ohne Nachteile möglich ist (Zugang zu Sozialversicherungen, Anerkennung von Diplomen etc.).

Für die Umfrage nicht berücksichtigt wurden EVP (3 Sitze im Nationalrat), PdA (1 Sitz), Solidarités (1 Sitz), EDU (1 Sitz), Lega (1 Sitz). Im Ständerat sitzt 1 Parteiloser.

Vertiefung

Der Blick der grossen Parteien auf die Fünfte Schweiz:
revue.link/parteien

Wen wählen? Und wie? – Wahlhilfen im Überblick:
revue.link/wahlhilfen

Das Wahldossier der Auslandschweizer-Organisation:
www.elections-2023.ch

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Kommentare :

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    Johann Rudolf Rogenmoser, Ilha Mosqueiro, Brasilien 17.08.2023 um 13:18

    Ich lebe nun schon 7 Jahre im Norden Brasiliens in der Nähe Belems auf der Insel Mosqueiro. In Baia do Sol. Für mich wäre das e-Voting das einzig richtige. Ich habe die Dokumente der letzten Wahlen 3 Wochen nach der Wahl erhalten. Daher begrüsse ich das e-Voting. Oder wenn wir über das Konsulat informiert würden. GEHT AUCH schneller. Die Meinung der SVP, die Dokumente per Email zu erhalten und per Post zurück zu senden ist lachhaft. Wissen sie eigentlich, wie lange es dauert, bist ich eine Post aus der Schweiz erhalte? 3 bis 4 Wochen minimum. Zurücksenden dauert bis zu 5 Wochen. Also SVP, geht hinter eure Bücher und lernt endlich den Umgang mit uns Auslandschweizern. E-Voting ist für uns das Beste und ist effektive sicher.

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    Arye-Isaac Ophir, Israel 16.08.2023 um 08:43
    Endlich eine gelungene, objktive, zentral gefasste Politinformation. Danke!
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    Sirpa Sinimaa, Frankreich 14.08.2023 um 11:34

    Als Auslandschweizer ist man benachteiligt, das geht ganz klar hervor aus verschiedenen Dokumenten. Ich wohne in Frankreich und habe selbst erlebt, dass ich an der letzten Abstimmung nicht teilnehmen konnte.

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    Jean Thomas Weber, Saint Gengoux-le-National, France 13.08.2023 um 17:29
    Danke für die "grosse Wahlumfrage" bei den Parteien; sie ist eine gute Orientierungshilfe für die kommenden Wahlen. Gestatten Sie mir trotzdem eine Bemerkung: Zur Frage "Sind weitere konkrete Schritte nötig, um den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte zu ermöglichen?" wird die SVP mit den Worten zitiert: "NEIN: Im Vergleich zu anderen Staaten besitzen die Auslandschweizer ein grosszügiges Wahl- und Stimmrecht für Gemeinde-, Kantons- sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen." – Mit unserer Abmeldung vor 20 Jahren in der Gemeinde Uster wurden wir dem Register der Stadt Zürich zugewiesen. Wir haben seitdem lediglich ein Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene! Wer liegt falsch, die SVP, der Verfasser, wir?
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    Werner Imholz, Madrid, Spanien 13.08.2023 um 10:43

    Liebe Schweizer Revue, ganz herzlichen Dank und aufrichtiges Kompliment für die "grosse Wahlumfrage". Ich wüsste nicht wie man das besser machen könnte! Seit bald 10 Jahren lebe ich als Rentner in Spanien, und beteilige mich mittels den Abstimmungsunterlagen aktiv und aus Überzeugung an der direkten Demokratie. Von meiner letzten Wohngemeinde Frenkendorf BL bekomme ich jeweils das Couvert zugestellt. Da die Abstimmungstermine meist sehr knapp sind, würde ich es sehr schätzen, wenn (wie vorgeschlagen) die Schweizer Botschaft in Zukunft diese Aufgabe übernehmen könnte. - Sonnige Grüsse, Werner Imholz

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