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ASO-Ratgeber

29.01.2016 – Rechtsdienst ASO

Ich plane, in die Schweiz zurückzukehren und dort eine Stelle zu suchen. Welche Tipps und Informationen können Sie mir geben?

Als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger können Sie in der Schweiz arbeiten, ohne dafür eine Bewilligung zu benötigen. Wenn Sie sich in der Schweiz bewerben wollen, müssen Sie beachten, dass es in der Regel nicht genügt, nur den Lebenslauf einzusenden. Schweizer Arbeitgeber erwarten ein vollständiges Dossier. Dieses beinhaltet einen auf die Stelle zugeschnittenen Bewerbungsbrief, Lebenslauf mit Foto sowie Arbeitszeugnisse und Diplomkopien.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlicht Broschüren mit wertvollen Tipps zu diesem Thema auf seiner Webseite.

Betreffend Übersetzung von Dokumenten wie Diplomen oder anderen Abschlüssen gibt es keine offiziellen Regeln. Könnte ein Dokument sehr wichtig sein für den Entscheid, ob man die Stelle erhält oder nicht, lohnt es sich unter Umständen, eine Übersetzung in einer der Landessprachen beizulegen.

Für die Jobsuche selbst bietet die Konsularische Direktion (KD) des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Dienstleistung speziell für Auslandschweizer an, indem sie Stellengesuche an die kantonalen Arbeitsämter zuhanden der zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in den von Ihnen bevorzugten Regionen weiterleitet. Dort steht Ihr Dossier allen interessierten Arbeitgebern zur Verfügung.

Eine Sammlung von Links für Jobportale und Stellenvermittlungsbüros finden Sie auf der Webseite der Auslandschweizer-Organisation.

Sobald Sie in der Schweiz angemeldet sind und hier Ihren Wohnsitz haben, kann Sie auch das lokale Arbeitsamt bei der Stellensuche unterstützen.

Broschüre des SECO: www.treffpunkt-arbeit.ch > Publikationen > Bewerbungen

Konsularische Direktion: www.eda.admin.ch > Rückkehr in die Schweiz > Arbeit in der Schweiz suchen

Auslandschweizer-Organisation: www.aso.ch > Beratung > Rückwanderung in die Schweiz > Jobsuche

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

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