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  • Aus dem Bundeshaus

Vote électronique: Der lange Weg der Digitalisierung der politischen Rechte

09.07.2015

Seit mehr als zehn Jahren treiben Bund und Kantone die Einführung der elektronischen Stimmabgabe voran. Wichtige Meilensteine wurden erreicht – der Weg zur kompletten Digitalisierung der politischen Rechte ist hingegen noch lange und birgt einige Herausforderungen. Diese können nur im Dialog mit allen beteiligten Akteuren gemeistert werden.

Anlässlich des eidgenössischen Urnengangs vom 8. März 2015 hat das Projekt zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe eine neue wichtige Etappe erreicht. Zum ersten Mal wurden Systeme der zweiten Generation eingesetzt. Die Systeme der ersten Generation wurden um die individuelle Verifizierbarkeit erweitert. Diese erlaubt es den Stimmberechtigten zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist. Damit können die Stimmberechtigten allfällige auf ihrem Gerät oder im Internet erfolgte Manipulationen erkennen.

Der erstmalige Einsatz der neuen Systeme war nicht die einzige Neuigkeit anlässlich des Urnengangs vom letzten März. Der Kanton Glarus hat seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten den elektronischen Stimmkanal zum ersten Mal angeboten. Der Kanton Zürich hat die Versuche mit dem E-Voting nach der Sistierung von 2011 wiederaufgenommen.

Dank der Einführung der elektronischen Stimmabgabe in den zwei Kantonen können neu etwa 100 000 der 142 000 schweizweit registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten vom neuen Stimmkanal profitieren. Bund und Kantone haben damit das 2011 festgelegte Ziel erreicht, der Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bis zu den Wahlen 2015 den elektronischen Stimmkanal anzubieten.

Sicherheit ist die zentrale Herausforderung

Die neuen Technologien werden bei den politischen Rechten behutsam eingesetzt. Für Bund und Kantone ist die Sicherheit die zentrale Herausforderung bei der Digitalisierung der politischen Rechte. Deswegen wird die Einführung der elektronischen Stimmabgabe nach dem Ansatz Sicherheit vor Tempo vorangetrieben.

In der Schweiz können die für Wahlen und Abstimmungen zuständigen Behörden auf das Vertrauen der Bevölkerung zählen. Diese positive Ausgangslage darf nicht einfach als gegeben erachtet werden. Die neuen Technologien sollen die Instrumente der direkten Demokratie fit für die Zukunft machen. Den Bedürfnissen einer immer mobileren Gesellschaft soll Rechnung getragen werden. Gleichzeitig dürfen die neuen Technologien nicht die Glaubwürdigkeit der Institutionen und des guten Funktionierens der Demokratie unterminieren.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat 2013 seine Strategie für die Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals definiert. Erst wenn die Kantone die neuen, noch höheren Sicherheitsanforderungen umgesetzt haben, werden sie dem Bundesrat eine Erhöhung der bestehenden Limiten betrefffend die Inlandwählerschaftbeantragen können.

Die Meinungen sind get eilt

In den letzten Jahren wurden wichtige Meilensteine bei der Einführung des dritten komplementären Stimmkanals erreicht. Die Meinungen zu diesen Entwicklungen gehen jedoch weit auseinander. Während für die einen das Projekt der elektronischen Stimmabgabe noch schneller vorangetrieben werden sollte, wähnen andere die Demokratie in Gefahr und verlangen den sofortigen Abbruch des Projektes.

Die Debatte rund um die elektronische Stimmabgabe wird nicht nur in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt. Auch die Politik befasst sich damit. Allein während der Frühlingssession 2015 der eidgenössischen Räte wurden drei Vorstösse zur elektronischen Stimmabgabe eingereicht: von Maximilian Reimann (SVP) und Carlo Sommaruga (SP) je eine Frage sowie eine Parlamentarische Initiative von Lukas Reimann (SVP). Während der Sondersession von Mitte Mai deponierte Christophe Darbellay (CVP) eine Motion und Christian Levrat (SP) eine Interpellation in der Sommersession.

Die Debatte zeigt, dass das Projekt der Digitalisierung der politischen Rechte zentrale Aspekte unseres Zusammenlebens tangiert: die Demokratie und die Ausgestaltung ihr zugrunde liegender Instrumente. Sorgen und Befürchtungen rund um die Digitalisierung der politischen Rechte sollen ernst genommen und der Dialog mit den Skeptikern und Kritikern gefördert werden. Nur eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Kreisen kann das nötige Vertrauen schaffen, um die Digitalisierung der politischen Rechte vorantreiben und so die Instrumente der Demokratie langfristig stärken zu können. Dafür setzen sich Bund und Kantone ein.

Zahlen und Fakten zur elektronischen Stimmabgabe

Heute bieten 14 Kantone die elektronische Stimmabgabe an. Insgesamt können jeweils rund 194 000 Stimmberechtigte elektronisch abstimmen. Die Kantone Genf und Neuenburg beziehen neben ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern auch Stimmberechtigte, die im Kanton wohnhaft sind, in die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe ein. Die weiteren zwölf Kantone (Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) beschränken sich auf Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Auf der Internetseite der Bundeskanzlei (www.bk.admin.ch > Themen > Politische Rechte > Vote électronique) finden Sie eine Vielzahl an Informationen über das Projekt, wie zum Beispiel die Bedingungen für die Einsätze der elektronischen Stimmabgabe oder die Zahlen zur Beteiligung an den Urnengängen mit dem elektronischen Stimmkanal.

Auf der Internetseite der Bundeskanzlei (www.bk.admin.ch > Themen > Politische Rechte > Vote électronique) finden Sie eine Vielzahl an Informationen über das Projekt, wie zum Beispiel die Bedingungen für die Einsätze der elektronischen Stimmabgabe oder die Zahlen zur Beteiligung an den Urnengängen mit dem elektronischen Stimmkanal.

Nationalratswahlen mit der elektronischen Stimmabgabe

13 Kantone beabsichtigen, den elektronischen Stimmkanal bei den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 anzubieten. Der Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen 2015 muss vom Bundesrat bewilligt werden. Ein Entscheid diesbezüglich wird im Sommer 2015 erwartet. Auf der Wahlplattform der Bundeskanzlei und der Parlamentsdienste www.ch.ch/wahlen2015 finden Sie alle Informationen zu den Wahlen sowie zum Einsatz des neuen Stimmkanals.

13 Kantone beabsichtigen, den elektronischen Stimmkanal bei den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 anzubieten. Der Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen 2015 muss vom Bundesrat bewilligt werden. Ein Entscheid diesbezüglich wird im Sommer 2015 erwartet. Auf der Wahlplattform der Bundeskanzlei und der Parlamentsdienste www.ch.ch/wahlen2015 finden Sie alle Informationen zu den Wahlen sowie zum Einsatz des neuen Stimmkanals.

Nadja Obreschkow und Geo Taglioni, Bundeskanzlei

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Kommentare :

  • user
    Alain Leuba 21.07.2015 um 16:55
    Je trouve la lenteur de l'évolution du e-vote exaspérante. Pour moi, depuis que je réside dans une région centrale du Brésil, je ne peux plus voter. La poste locale est tellement lente et de mauvaise qualité que je reçois le matériel seulement qq jours avant la votation, voire après. Inutile donc de seulement penser à renvoyer car cela arriverait après la votation. Je ne comprends pas ce que les personnes responsables "pinaillent" depuis tellement longtemps sans arriver à un système fonctionnel. Et encore une fois, chaque canton travaille séparément au lieu d'avoir un projet national. Les seuls prétérités sont les Suisses de l'étranger qui ne peuvent pas exercer un de leurs droits constitutionnels.
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