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Krankenversicherung im Ausland: Warum nebst der Prämienentwicklung Ihr Alter beim Abschluss zählt

Mit 50 denkt kaum jemand daran, wie man mit 70 versichert ist. Doch gerade im Ausland entscheiden Eintrittsalter und Vorerkrankungen darüber, welcher Schutz später noch möglich ist.

Das Leben im Ausland hat seinen eigenen Rhythmus. Man baut sich etwas auf, schlägt Wurzeln, plant vielleicht sogar den Ruhestand am Meer und oft möchte man in den letzten Jahren in die Heimat zurückkommen können. Die Krankenversicherung läuft dabei meist im Hintergrund mit. Bis zu dem Moment, in dem man sie wirklich braucht, wechseln möchte oder wahr nimmt, dass die Police einen in der Heimat nicht mehr als einige wenige Monate decken wird. ASN macht Sie auf solche Risiken immer aufmerksam.

Gibt es ein Höchstalter für die internationale Krankenversicherung?

Ja, genau wie bei den Zusatzversicherungen in der Schweiz, nur bis zu einem höheren Alter. Internationale Versicherer nehmen neue Kundinnen und Kunden oft bis zu einem Alter zwischen 65 und 79 Jahren auf. Wer bereits versichert ist, kann den Vertrag bei ASN empfohlenen Produkten dagegen lebenslang weiterführen. Es kommt also weniger auf Ihr heutiges Alter an als auf den Zeitpunkt, an dem Sie eingestiegen sind.

Was passiert mit Vorerkrankungen?

Mit den Jahren kommt einiges zusammen: ein erhöhter Blutdruck, ein empfindliches Knie oder vielleicht Diabetes. Bei einem Neuabschluss werden solche Diagnosen in der Regel ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versichert. Wer früh und gesund abschliesst, ist später oft genau dort geschützt, wo es zählt.

Lohnt sich ein Wechsel im Alter?

Eine tiefere Prämie ist verlockend. Fallen dabei aber bisher gedeckte Erkrankungen weg, wird der Wechsel schnell teuer. Klären Sie deshalb immer zuerst, wie der neue Versicherer mit bestehenden Diagnosen umgeht. ASN bietet bessere Bedingungen bei gewissen Produkten, wie den GHI-Produkten, welche 2026 und 2027 gar keine Prämienerhöhung erfahren haben bzw. werden.

Und nach der Pensionierung?

Wer über den Arbeitgeber versichert ist, verliert diesen Schutz mit dem letzten Arbeitstag. Manche Versicherer erlauben den Übertritt in eine Einzelversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung, allerdings nur innerhalb kurzer Fristen. Und wer an eine Rückkehr in die Schweiz denkt, muss es wissen: Die Grundversicherung nimmt alle auf, bei Zusatzversicherungen sind Vorbehalte möglich.

Unser Tipp: Schauen Sie lieber heute als morgen hin. ASN prüft gemeinsam mit Ihnen Altersgrenzen und Verlängerungsbedingungen, klärt Übertrittsrechte direkt mit den Versicherern und erklärt alles in Ihrer Sprache.

Kontaktieren Sie uns via unsere Webpage oder rufen Sie uns an +41 43 399 89 89.

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