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Wahljahr 2027: vorbereitet aus dem Ausland mitbestimmen

Gerne möchten wir Sie bereits an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass im Jahr 2027 eidgenössische Wahlen stattfinden. Damit auch Sie als Auslandschweizer:in bei den Nationalratswahlen mitbestimmen können, müssen Sie einerseits 18 Jahre alt sein, bei einer Vertretung als Auslandschweizer:in angemeldet sein und zudem auch im Stimmregister eingetragen sein. Diese Eintragung im Stimmregister erfolgt nicht automatisch, sondern Sie müssen dies einmalig beantragen.

Falls Sie das noch nicht gemacht haben, können Sie sich über das Online-Portal des EDA bei Ihrer Vertretung für die Ausübung politischer Rechte registrieren oder das ausgefüllte Antragsformular zur Ausübung politischer Rechte per Post einreichen. Anschliessend bestätigt Ihnen die Gemeinde schriftlich Ihre Eintragung ins Stimmregister. Da das Auslandschweizergesetz regelt, in welcher Gemeinde das Stimmrecht ausgeübt werden kann, können Sie die Stimmgemeinde nicht selber wählen. Sie können jedoch verlangen, dass Ihnen die eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen in einer anderen Landessprache zugestellt werden.

Vor eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen schickt Ihnen die Stimmgemeinde die offiziellen Abstimmungsunterlagen sowie die dazugehörigen Erläuterungen per Post zu. Die Stimmabgabe kann sodann persönlich, brieflich oder – sofern Ihr Kanton dies eingeführt hat und die Voraussetzungen erfüllt sind – elektronisch erfolgen.

Bei der brieflichen Teilnahme aus dem Ausland können Sie Ihren Umschlag frankiert und per Post an Ihre Stimmgemeinde zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass ein Umschlag nicht die Abstimmungsunterlagen mehrerer Personen enthalten darf, da dies je nach Kanton zur Ungültigkeit führen kann. Da die Abstimmungsvorschriften von Kanton zu Kanton verschieden sind, ist es wichtig, dass Sie den Anweisungen Ihrer Stimmgemeinde folgen und sich bei Fragen dort erkundigen.

Was E-Voting angeht, ist zwar erfreulich festzustellen, dass dank der Zulassung der elektronischen Stimmabgabe durch die Kantone Neuenburg und Luzern mehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf diese Weise abstimmen können. Allerdings ist E-Voting insgesamt erst in einzelnen Kantonen möglich, weshalb wir uns seitens ASO weiterhin dafür einsetzen, dass diese Möglichkeit ausgeweitet wird.

Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir Sie auf unsere Website: https://www.swisscommunity.org/de/abstimmen-mitbestimmen/politische-rechte.

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